Schwarzfahren 2tes oder drittes Mal, was kommt auf mich zu?

8. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren 2tes oder drittes Mal, was kommt auf mich zu?

Hallo zusammen,

ich wurde 2017 (noch minderjährig) beim Schwarzfahren erwischt mit der Bahnkarte eines Kumpels.

Da ich keinen Ausweis dabei hatte kam hier auch die Polizei und es wurde Anzeige erstattet, welche aber fallen gelassen wurde.

Bzw. wusste ich das bis vor kurzem garnicht. - das kam erst beim Gespräch in der Jugendhilfe bei einer anderen Sache auf, da fragte sie mich kurz was da war und ich war schon ganz verwundert, dass sie das überhaupt sieht . Habe ihr dann eben gesagt, dass ich damals schwarzgefahren bin und erwischt wurde. Oder kann es sein, das hier nur eine Mitteilung ans Jugendamt erfolgte und garkeine Anzeige erstattet wurde?
Ich muss dazu sagen, dass meine Oma die Erziehungsberechtigung für mich hatte.

Wie auch immer wurde ich heute nochmal erwischt da ich voll im Stress war und vergessen habe ein Ticket zu kaufen. Man sagte mir ich solle die 60€ bezahlen und dann passt alles.

Ich weiß auch leider nicht mehr, ob ich damals im Jugendalter (12-16) eventuell vorher nochmal erwischt wurde und das einfach vergessen habe.

Man sagt ja, bei 3x wird Anzeige erstattet.

Muss ich nun mit einer Anzeige rechnen? Oder kommt es hier auch auf den Zeitraum an? Und bei den ersten beiden Vorfällen (sofern es 2 waren) war ich auch noch minderjährig.

Ich bin seit 2017 bis heute nie aufgefallen und hatte auch zwischenzeitlich (3 Jahre, 2018-2021)eine BahnAbo-Karte für das gesamte Gebiet der KVV.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Eine Frage für die Glaskugel - es KANN immer Anzeige erstattet werden, auch beim ersten Erwischtwerden. Ob das hier passiert, kann keiner im Forum wissen. Allerdings wurde ja auch in der Vergangenheit bereits Anzeige erstattet - offenbar kommt es tatsächlich nicht auf die 3x mal an...

-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 13:47

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von briaanrcl):
Muss ich nun mit einer Anzeige rechnen? Oder kommt es hier auch auf den Zeitraum an? Und bei den ersten beiden Vorfällen (sofern es 2 waren) war ich auch noch minderjährig.

Ich bin seit 2017 bis heute nie aufgefallen und hatte auch zwischenzeitlich (3 Jahre, 2018-2021)eine BahnAbo-Karte für das gesamte Gebiet der KVV.


warum hast du jetzt kein Bahn Abo mehr für das KVV Gebiet?

es gibt Verkehrsunternehmen die haben Listen wo Personen die mehrfach Schwarzfahren aufgelistet sind.
mansche Verkehrsunternehmen sprechen sogar ab einer bestimmten Anzahl ein Hausverbot aus.
dann bekommt man bei einer Kontrolle nicht nur eine Anzeige wegen Leistungserschleichung sondern auch noch wegen des Hausverbotes.

ob du hier eine Anzeige bekommst, kann dir niemand sagen,
bezahle einfach die 60€ und warte ab ob innerhalb der nächsten 2 - 8 Wochen Post von der Polizei kommt.
kommt da nichts ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das du keine Anzeige bekommen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten!

Beim ersten Vorfall musste Anzeige erstattet werden, da die Polizei dabei war. Auch wenn Sie nur da war, weil ich meinen Ausweis vergessen habe. Das machen die scheinbar dann automatisch.

Habe eben auch kurz mit der KVV telefoniert und der Herr meinte, ich solle mir keine Sorgen machen , die Zeitabstände sind zu groß. Wäre alles innerhalb eines Jahres passiert,2 würde die Sache anders aussehen.

Ein BahnAbo habe ich nur für die Ausbildung gebraucht, welche 30km entfernt war und 2021 abgeschlossen wurde.

Rein realistisch gesehen, denkt ihr wirklich, die erstatten Anzeige?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Rein realistisch gesehen, denkt ihr wirklich, die erstatten Anzeige? Wofür ist das wichtig? Da Sie offenbar nicht mal dem "Herrn von der KVV" glauben, warum sollten Sie dann irgendwelchen Forumsusern Glauben schenken?

-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 17:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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