Guten Morgen,
ich hatte vor ca. 2 Monaten ein Gericht wegen Diebstahl in mehreren Fällen. Die Staatsanwaltschaft forderte 9 Monate auf 2 Jahre Bewährung. Das Gericht lief ruhig und unkompliziert ab, da wir (2 Leute) alles gestanden haben und wir haben beide eine Strafe
von 6 Monaten auf 2 Jahre Bewährung bekommen.
1 Monat später schrieb mein Anwalt, dass die Staatsanwaltschaft rechtzeitig Berufung eingelegt hat gegen das Urteil des Amtsgericht, jedoch er nicht weiß welche Ziele die damit verfolgen und ob es überhaupt zustande kommt. Ich hatte ihn vor einpaar Tagen gefragt, ob es Neuigkeiten gibt und er sagte noch nicht.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu keiner Berufung kommt? Legt die Staatsanwaltschaft echt Berufung ein wegen den 3 Monaten oder haben die ein höheres Ziel, dh. die wollen doch die Strafe höher fordern als 9 Monate auf 2 Bewährung? Oder ist es auch möglich, dass die glauben, dass wir doch mehr angestellt haben und jetzt erstmal wieder Monatelang suchen?
MfG
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein?
2. September 2019
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Frage vom 2. September 2019 | 10:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein?
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#1
Antwort vom 2. September 2019 | 12:34
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Ich denke, sobald ein Hellseher antwortet, bekommen Sie eine Antwort. Aber es liegt nahe, daß die Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt hat, we ihr die Strafe zu hoch erscheint....
#2
Antwort vom 2. September 2019 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Oder ist es auch möglich, dass die glauben, dass wir doch mehr angestellt haben und jetzt erstmal wieder Monatelang suchen? Dafür braucht die Staatsanwaltschaft keine Berufung - die Berufung bezieht sich auf die abgeurteilten Taten. Ermittelt die Staatsanwaltschaft weitere Taten, folgt eine neue Anklage.
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