Vorladung und danach Auslandsreise?

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Probemonat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung und danach Auslandsreise?

Angenommen Person A hat heute eine Vorladung wegen Körperverletzung erhalten. Die Vorladung bezieht sich auf nächste Woche und einen Tag danach beginnt eine lang geplante Auslandsreise von mehreren Jahren. Der Fall, zu dem Person A beschuldigt wird, soll sich vor über 6 Monaten abgespielt haben. Person A hat jedoch die vergangenen 6 Monate seelenruhig gearbeitet, hat die Uni besucht und vor allem die Reise geplant. Nun, eine Woche vor Abreise, ist bereits alles aufgegeben. Wohnung, Arbeit und Uni hat Person A bereits gekündigt. Bei den Eltern wohnen kann diese auch nicht, da das Verhältnis schwierig ist. Was hat Person A zu befürchten und was soll diese nun tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Probemonat):
Was hat Person A zu befürchten

Hat Person A denn die KV begangen?



Zitat (von Probemonat):
und was soll diese nun tun?

A) hingehen und anhören was genau vorgeworfen wird ohne eine Aussage zu machen (nicht empfehlenswert)
B) eisern schweigen
C) mitteilen das man sich abgemeldet hat und wie man bei Bedarf erreichbar ist und einen Rechtsanwalt mit Akteneinsicht beauftragen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich hoffe es geht um eine einfache KV und nichts schwerwiegenderes?

Dann würde ich folgendes tun:

1. Termin absagen, mögliche schriftliche Stellungnahme nach Akteneinsicht in Aussicht stellen, Erreichbarkeit im Ausland mitteilen
2. Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen, geht via Internet für weniger als 100 Euro, kommt als Scan via Email
3. Akteninhalt lesen, nächste Schritte planen, bei generellen Fragen ggf. hier nochmals melden

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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