Vorladung wegen angeblicher Körperverletzung

23. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
hofmannc11111983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorladung wegen angeblicher Körperverletzung

Hallo, ich habe ein großes Problem. Gestern habe ich eine Vorladung von der Kriminalpolizei bekommen in welchem ich aufgefordert werde eine Aussage als Beschuldigter zu machen. Ich werde der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt.

Als ich den Brief bekommen hatte habe ich natürlich ersteinmal gedacht es wäre ein schlechter Witz war es aber leider nicht. Ich habe natürlich sofort die Nummer welche auf der Vorladung stand angerufen und wollte erfragen um was es eigendlich geht. Die Antwort keine Auskunft.

Daraufhin bin ich gleich zur Polizeidienststelle bei uns im Ort gegangen und hatte das Glück zwei freundliche Beamte anzutreffen. Diese haben bei der Kriminalpolizei angerufen und konnten mir zumindest sagen wo ich angeblich die Tat begangen hätte, aber das war es auch schon.

Meine Frage ist jetzt wie kann ich mich auf meine Vorladung vorbereiten, beweißen das ich zuhause war, dass ich beteiligte Personen nicht kenne und vorallem das ich keine Gewalttätige Person bin. Ich hoffe ja immernoch das es sich um eine verwechslung handelt, da ich noch nie in meinem Leben handgreiflich geworden bin. Meine Freundin und deren Eltern können bestätigen das ich zuhause war und am Rechner saß, aber das wird warscheinlich keinen großen Eindruck machen. Ich hoffe das ihr ein paar Tips für mich habt.

Gruß
Christian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hofmannc11111983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Vorwurf lautet wörtlich:

In der Ermittlungssache wegen Gefährliche Körperverletzung auf Straßen- Wegen und Plätzen u.a. vom 06.01.2007, 23:00 Uhr bis 06.01.2007, 23:15 Uhr in ..... ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ihnen wird innerhalb der Vernehmung die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Dann können Sie alles aufklären. Sie haben jedoch auch ein Aussageverweigerungsrecht, so dass Sie zur Sache nichts aussagen müssten.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

2x Hilfreiche Antwort

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