Hallo liebe Forenmitglieder,
es geht um folgenden Fall:
Ich habe über längere Zeit ein Softwareprojekt entwickelt.
Ideen kamen sowohl von einem Partner als auch von mir. Die Umsetzung, also der Programmcode stammt komplett von mir. Die Software wurde auf Server von verschiedenen anderen Unternehmen programmiert, mit denen mein Partner ein geschäftliches Verhältnis hat.
Nun ist die Zusammenarbeit beendet und ich möchte die Software (die nur von mir geschrieben ist) von diesen Servern gelöscht haben. Es wurde kein Vertrag ausgehandelt.
Bin ich weiterhin Urheber der Software auch wenn diese auf einem fremden Server liegt?
Und ist es mir erlaubt meinen Partner (der Zugriff auf die Server hat) zu sagen, dass er die Software löschen muss?
Vielen Dank im Voraus!
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-- Editiert am 09.08.2011 22:32
Software auf fremden Server
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Hat niemand eine Ahnung bzw. gibt es zu wenige / fehlende Informationen?
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quote:
Bin ich weiterhin Urheber der Software auch wenn diese auf einem fremden Server liegt?
Der Speicherort ist für Urheberrechte irrelevant (zumal die Grundprinzipien des Urheberrechts weltweit gelten).
quote:
Und ist es mir erlaubt meinen Partner (der Zugriff auf die Server hat) zu sagen, dass er die Software löschen muss?
Es ist dir auch erlaubt, deinem Partner zu sagen, daß er sich einen Ring durch die Nase ziehen und auf den Mond reisen muß. Das ist aber vermutlich nicht deine Frage, sondern ob du einen *Rechtsanspruch* darauf hast, daß dein Partner die Software löschen muß.
Nun, wir haben hier offenbar die Konstellation der Miturheberschaft.
Hier "gehört" das Urheberrecht am Gesamtwerk allen (und nicht etwa jedem individuell genau der Teil, den er geschaffen hat).
Und ein Miturheber kann den anderen die Rechte nicht wider Treu und Glauben entziehen.
Vergleiche das mit dem Bau eines Autos - da kann auch nicht der Motorbauer sagen "ich bin raus aus dem Projekt, nimm die Maschine aus dem Fahrzeug".
Ergo wird man hier im Einzelfall sehen müssen, welche Nutzung du zulassen mußt und welche Kompensation dir hierfür ggfs. zusteht. Das kann man so pauschal nicht genauer sagen.
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Vielen Dank für deine Antwort!
Verstehe ich es also richtig, dass durch die Speicherung auf dem fremden Server eine Miturheberschaft entstanden ist?
Der Programmcode ist ja 100% von mir geschrieben.
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Der Anlass war, ab einem bestimmten Stand der Software diese zu verkaufen. Jedoch wurde dieser Stand nicht erreicht, sodass es auch nie einen Vertrag gab.
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Ich kann Florian3011 im Grundsatz nur zustimmen, wobei das mit der GBR aus dem Ursprungstext für mich nicht so klar hervorgeht. Darüber hinaus - kodieren ist nicht alles. Wer hat die Programmidee geliefert, den inhaltlichen Input, getestet, etc.?
Und das mit der Löscherei ist, wie du als Softwerkler wissen solltest, so eine Sache - heut is es wech, morjn taucht es wieder auf.
Dir dürfte es doch eher um eine klare, verbindliche Regelung mit deinem "Ex-Partner" gehen, auch bezüglich einer Löschung, aber noch viel mehr hinsichtlich der Nutzungsrechte.
In dem Stadium in dem das Ganze nach deiner Schilderung zu sein scheint, sollte das doch noch mit überschaubarem Aufwand realisierbar sein.
Für Richtigkeit gibts natürlich keine Gewähr
Ok vielen Dank für die ganzen Antworten.
Natürlich läuft alles auf ein Nutzungsrecht heraus.
Das eigentliche Ziel ist es das Nutzungsrecht an den Ex-Partner zu verkaufen. Jedoch lese ich aus euren Antworten heraus, dass der Ex-Partner die Software benutzen darf und nicht von mir kaufen muss, oder?
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-- Editiert am 10.08.2011 23:13
quote:
Verstehe ich es also richtig, dass durch die Speicherung auf dem fremden Server eine Miturheberschaft entstanden ist?
Nein, nicht zwingend, aber dadurch, daß ein Dritter an der Konzeption der Software beteiligt war. Die Software besteht ja grundsätzlich nicht nur aus den Buchstaben ihres Codes, sondern auch aus den zugrundeliegenden Konzepten, Ideen etc.
Es kommt also entscheidend darauf an, was der Beitrag des potentiellen Miturhebers an der Schöpfung des Resultats "Software" war. War es nur "wir könnten doch eine Website bauen, auf der Eskimos Kühlschränke verkaufen können" oder sowas konkretes wie "wenn der User auf Button X klickt, soll Aktion Y passieren"?
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Nach meiner Einschätzung hat der Ex-Partner keinen so großen Teil an der Konzeption der Software beigetragen.
Der Kern der Software war bereits von der Partnerschaft erstellt. Es kamen lediglich ein paar Verbesserungen dazu, welche aber im Ganzen betrachtet keinen großen Anteil ausmachen.
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Ja, damit sind wir dann in der Einzelfallbetrachtung, das wird dir hier niemand final bewerten können.
Die allgemeine Antwort hast du ja gehabt - wenn Miturheberschaft vorliegt, hat eben nicht einer alleine die Rechte daran, sondern alle zusammen (und Verweigerung wider Treu und Glauben, also alleine aufgrund von "ich mag den nicht mehr", ist nicht drin).
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