Verwendung von Figuren aus anderen Büchern

22. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Chiko
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwendung von Figuren aus anderen Büchern

Nehmen wir an, ein Schriftsteller schreibt einen Roman und lässt darin in einer Nebenrolle eine bereits existierende Figur aus einem anderen Werk auftreten. Ohne die Rechte an dieser Figur zu besitzen, allerdings auch ohne die Figur beim Namen zu nennen oder sie allzu genau zu beschreiben.

Zur Verdeutlichung, was ich meine, ein willkürlich ausgewähltes und fiktives Beispiel:

Angenommen, es taucht ein blauer Bär mit rotem Pullover auf, der Lügengeschichten erzählt. Der Name "Käpt'n Blaubär" wird aber zu keinem Zeitpunkt genannt, und die Charakterbeschreibung ist nicht detailliert genug, um mit 100%iger Sicherheit Rückschlüsse auf die bekannte Figur schliessen zu können.

Wie wäre in so einem Fall die Rechtslage? Würde man sich wegen Urheberrechtsverletzung strafbar machen oder würde so etwas noch als eine Art Anspielung durchgehen.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Würde man sich wegen Urheberrechtsverletzung strafbar machen


Auf eine abstrakte Figur an sich kann ja kein Urheberrecht bestehen - das besteht nur an konkreten Werken, also einem Roman über Sherlock Holmes oder einer Statue von Mickey Mouse.

Der Name kann ebenfalls geschützt sein, aber eine abstrakte Beschreibung? Meinst du, in Zukunft dürfte kein Zauberer mehr 12 sein, eine Brille tragen und auf eine Zauberschule gehen, nur weil diese vage Beschreibung auch auf Harry Potter zutrifft? So weit geht Urheberrecht nun nicht.


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#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Würde man sich wegen Urheberrechtsverletzung strafbar machen oder würde so etwas noch als eine Art Anspielung durchgehen.


Eine Anspielung benötigt, um ausnahmsweise größere Freiheiten genießen zu können als reine Plagiate, einen Ausnahme-Grund .

Einen solchen sehen Gerichte häufig bei einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Original, da damit eben genau kein (plumpes, nachahmendes, rufausbeutendes) Abkupfern verbunden ist.

Deutlich wird dies besonders bei einer Parodie, die ja Wesensmerkmale des Originals übernehmen muss, um diese kritische Auseinandersetzung mit dem Stilmittel der Parodie zu erreichen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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