Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Auf einem Supermarkt ist beim Einkaufen der Einkaufswagen umgefallen. Ein Fremdfahrzeug wurde leicht gestreift (max. Schaden leichter Kratzer).
Falls keine Mitteilung an fremden Fahrzeughalter
Wie ist dieser Tatbestand zu bewerten?
Fahrerflucht oder Sachbeschädigung
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Einkaufswagen/Fahrerflucht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Fahrerflucht wäre das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Unfall im Straßenverkehr.
Das OLG Düsseldorf war der Meinung, das der Parkplatz dem Straßenverkehrs zuzurechnen sei (OLG Düsseldorf III-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20RVs%2062/11" target="_blank" class="djo_link" title="OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 1 RVs 62/11: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Begriff des "Unf...">1 RVs 62/11</a>).
Genau wie das OLG Stuttgart (VRS 47, 15) und das OLG Koblenz (NStZ 2007, 100
).
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Fahrerflucht - Sachbeschädigung im Sinne des Strafrechtes setzt einen Vorsatz
voraus. By the way ist eine Sachbeschädigung auch unabhängig von einer Mitteilung an den Geschädigten - wenn ich ein Auto demoliere und dann einen Zettel hinterlasse: "Ich, Max Müller, habe gerade Ihr Auto demoliert, weil ich schlechte Laune hatte", ist es immer noch Sachbeschädigung.
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