Einkaufswagen/Fahrerflucht

1. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
hanspeter1958
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkaufswagen/Fahrerflucht

Hallo,

ich brauche Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Auf einem Supermarkt ist beim Einkaufen der Einkaufswagen umgefallen. Ein Fremdfahrzeug wurde leicht gestreift (max. Schaden leichter Kratzer).


Falls keine Mitteilung an fremden Fahrzeughalter

Wie ist dieser Tatbestand zu bewerten?


Fahrerflucht oder Sachbeschädigung




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Fahrerflucht wäre das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Unfall im Straßenverkehr.

Das OLG Düsseldorf war der Meinung, das der Parkplatz dem Straßenverkehrs zuzurechnen sei (OLG Düsseldorf III-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20RVs%2062/11" target="_blank" class="djo_link" title="OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 1 RVs 62/11: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Begriff des "Unf...">1 RVs 62/11</a>).
Genau wie das OLG Stuttgart (VRS 47, 15) und das OLG Koblenz (NStZ 2007, 100 ).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Fahrerflucht - Sachbeschädigung im Sinne des Strafrechtes setzt einen Vorsatz voraus. By the way ist eine Sachbeschädigung auch unabhängig von einer Mitteilung an den Geschädigten - wenn ich ein Auto demoliere und dann einen Zettel hinterlasse: "Ich, Max Müller, habe gerade Ihr Auto demoliert, weil ich schlechte Laune hatte", ist es immer noch Sachbeschädigung.

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