Einen schönen Abend zusammen,
vorab, ich bin mir bezüglich des Unterforums nicht ganz sicher, man möge mir verzeihen.
Folgender Fall:
Das Auto war seit Freitag wegen eines kleineren Defektes in der Werkstatt. Bei der Probefahrt am Montag früh, fällt dem Mechaniker (aufgrund des Sturms) eine sehr großer Ast /kleiner Baum aufs Auto.
Windschutzscheibe und Spiegel komplett defekt. Zudem Dellen und Kratzer an Motorhaube, Stoßstange, Kofferraum, Kratzer am Softdach etc.
Unser Versicherungsvertreter war vor Ort und meinte es springt unsere KFZ Kasko ein, inklusive aller Pflichten (Selbstbeteiligung!).
Aber ist das so richtig? Müsste dafür nicht die Betriebshaftpflicht der Werkstatt einspringen?
Autounfall in der Werkstatt - welche Versicherung springt ein
11. Februar 2020
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Frage vom 11. Februar 2020 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall in der Werkstatt - welche Versicherung springt ein
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2020 | 19:07
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAber ist das so richtig? Müsste dafür nicht die Betriebshaftpflicht der Werkstatt einspringen? :
Kann man anhand der Beschreibung nicht wirklich beurteilen.
Die Werkstatt wäre schadenersatzpflichtig wenn schuldhaft oder fahrlässig gehandelt wurde. Die Betriebshaftpflicht würde dann für diesen Schaden einstehen.
Im Bestreitensfalle müsstest Du aber das der Werkstatt zur Last gelegte Fehlverhalten nachweisen/glaubhaft machen.
Zu einem angenommenen Fehlverhalten, welcher kausal für den Schaden ist, enthält Dein Text allerdings keinen Hinweis.
Wenn Du insoweit nicht nachbessern kannst, scheit die eigene Kasko die richtige Lösung zu sein.
Berry
#2
Antwort vom 12. Februar 2020 | 08:06
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Wenn deine Versicherung das als Sturmschaden (d.h. Teilkasko) abrechnet, wäre das nach der Schilderung wohl die simpelste Lösung.
Betriebshaftpflichten für Werkstätten sind ein kompliziertes Konstrukt - und eine Teilkaskodeckung schließen sicher nicht alle Werkstätten mit ein bzw. eher die wenigsten freien Werkstätten.
Ich kann dem Sachverhalt auch kein schuldhaftes Verhalten der Werkstatt entnehmen.
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#3
Antwort vom 12. Februar 2020 | 09:02
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
Deiner Schilderung nach: Ja.ZitatAber ist das so richtig? :
#4
Antwort vom 12. Februar 2020 | 11:17
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Das mag ja sein, nur ist das für den TS irrelevant. Wenn er einen Schadenersatzanspruch gegen die Werkstatt hat dann hat er ihn, egal, ob diese den Schaden wiederum an eine Versicherung weiterreichen kann oder nicht.Zitat:Betriebshaftpflichten für Werkstätten sind ein kompliziertes Konstrukt
Da es hier aber offenbar um höhere Gewalt geht sehe ich eher keinen Schadenersatzanspruch.
Aber vielleicht könnte es fahrlässig gewesen sein bei Sturm und Unwetterwarnung überhaupt zu fahren (?).
Stefan
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