Autounfall in der Werkstatt - welche Versicherung springt ein

11. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb538573-97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall in der Werkstatt - welche Versicherung springt ein

Einen schönen Abend zusammen,

vorab, ich bin mir bezüglich des Unterforums nicht ganz sicher, man möge mir verzeihen.

Folgender Fall:
Das Auto war seit Freitag wegen eines kleineren Defektes in der Werkstatt. Bei der Probefahrt am Montag früh, fällt dem Mechaniker (aufgrund des Sturms) eine sehr großer Ast /kleiner Baum aufs Auto.
Windschutzscheibe und Spiegel komplett defekt. Zudem Dellen und Kratzer an Motorhaube, Stoßstange, Kofferraum, Kratzer am Softdach etc.
Unser Versicherungsvertreter war vor Ort und meinte es springt unsere KFZ Kasko ein, inklusive aller Pflichten (Selbstbeteiligung!).
Aber ist das so richtig? Müsste dafür nicht die Betriebshaftpflicht der Werkstatt einspringen?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb538573-97):
Aber ist das so richtig? Müsste dafür nicht die Betriebshaftpflicht der Werkstatt einspringen?


Kann man anhand der Beschreibung nicht wirklich beurteilen.
Die Werkstatt wäre schadenersatzpflichtig wenn schuldhaft oder fahrlässig gehandelt wurde. Die Betriebshaftpflicht würde dann für diesen Schaden einstehen.

Im Bestreitensfalle müsstest Du aber das der Werkstatt zur Last gelegte Fehlverhalten nachweisen/glaubhaft machen.

Zu einem angenommenen Fehlverhalten, welcher kausal für den Schaden ist, enthält Dein Text allerdings keinen Hinweis.

Wenn Du insoweit nicht nachbessern kannst, scheit die eigene Kasko die richtige Lösung zu sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Wenn deine Versicherung das als Sturmschaden (d.h. Teilkasko) abrechnet, wäre das nach der Schilderung wohl die simpelste Lösung.

Betriebshaftpflichten für Werkstätten sind ein kompliziertes Konstrukt - und eine Teilkaskodeckung schließen sicher nicht alle Werkstätten mit ein bzw. eher die wenigsten freien Werkstätten.
Ich kann dem Sachverhalt auch kein schuldhaftes Verhalten der Werkstatt entnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb538573-97):
Aber ist das so richtig?
Deiner Schilderung nach: Ja.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Betriebshaftpflichten für Werkstätten sind ein kompliziertes Konstrukt
Das mag ja sein, nur ist das für den TS irrelevant. Wenn er einen Schadenersatzanspruch gegen die Werkstatt hat dann hat er ihn, egal, ob diese den Schaden wiederum an eine Versicherung weiterreichen kann oder nicht.

Da es hier aber offenbar um höhere Gewalt geht sehe ich eher keinen Schadenersatzanspruch.
Aber vielleicht könnte es fahrlässig gewesen sein bei Sturm und Unwetterwarnung überhaupt zu fahren (?).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen