Hallo,
ich habe mit meinem Auto einen Unfall auf der Autobahn gehabt. Nachdem mir ein Tierwild vors Auto gelaufen ist, bin ich von der Bahn abgekommen und bin im Graben gelandet.
Der Wagen wurde über meine Vollkaskoversicherung repariert. Nun möchte die Versicherung eine Kopie vom Kaufvertrag und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 haben.
Jemand eine Idee warum die das haben wollen und ob die das überhaupt fordern dürfen?
Ich hab den Wagen vor ca. 8 Wochen gekauft und versichert. Die haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht.
Droht da ärger?
-- Editiert von danyboy am 18.11.2020 18:21
-- Editiert von danyboy am 18.11.2020 18:21
Nach einem Vollkaskoschaden möchte die Versicherung den Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung.
18. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2020 | 18:20
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 32x hilfreich)
Nach einem Vollkaskoschaden möchte die Versicherung den Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung.
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 18. November 2020 | 19:21
Von
Status: Schlichter (7244 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Jemand eine Idee warum die das haben wollen und ob die das überhaupt fordern dürfen?
ja,...eine Idee habe ich
Zitat:Ich hab den Wagen vor ca. 8 Wochen gekauft und versichert. Die haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht.
#2
Antwort vom 18. November 2020 | 19:25
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 32x hilfreich)
Zitat:Zitat:Jemand eine Idee warum die das haben wollen und ob die das überhaupt fordern dürfen?
ja,...eine Idee habe ich
Zitat:Ich hab den Wagen vor ca. 8 Wochen gekauft und versichert. Die haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht.
?
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#3
Antwort vom 18. November 2020 | 22:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Zitatemand eine Idee warum die das haben wolle :
Ja, aber die Idee hilft Dir nicht weiter. Daher frag den, der es haben will, wenn es für Dich wichtig ist.
In alln mir bekannten Versicherungsbedingungen, nicht nur zur Vollkasko, steht es in den Obligenheiten, die der VN im Schadenfall zu erfüllen hat.Zitatund ob die das überhaupt fordern dürfen? :
Du willst was vom Versicherer, also schick es hin.
ZitatDie haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht. Droht da ärger? :
Möglicherweise. Ein Blick in den § 35 VVG hilft da weiter. Es kommt darauf an, ob der VN die Nichtabbuchung zu vertreten hat. Falsche iban (Zahlndreher) oder abweichender Kontoinhaber sind da die Klassiker.
Hat es jedoch der VR verpennt, besteht trotzdem Versicherungsschutz.
Berry
#4
Antwort vom 19. November 2020 | 18:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatJemand eine Idee warum die das haben wollen :
Zur Prüfung des Schadenfalles
Zitatund ob die das überhaupt fordern dürfen? :
Ja, dürfen die.
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