Nach einem Vollkaskoschaden möchte die Versicherung den Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung.

18. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
danyboy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 32x hilfreich)
Nach einem Vollkaskoschaden möchte die Versicherung den Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung.

Hallo,

ich habe mit meinem Auto einen Unfall auf der Autobahn gehabt. Nachdem mir ein Tierwild vors Auto gelaufen ist, bin ich von der Bahn abgekommen und bin im Graben gelandet.

Der Wagen wurde über meine Vollkaskoversicherung repariert. Nun möchte die Versicherung eine Kopie vom Kaufvertrag und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 haben.

Jemand eine Idee warum die das haben wollen und ob die das überhaupt fordern dürfen?

Ich hab den Wagen vor ca. 8 Wochen gekauft und versichert. Die haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht.
Droht da ärger?

-- Editiert von danyboy am 18.11.2020 18:21

-- Editiert von danyboy am 18.11.2020 18:21

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Jemand eine Idee warum die das haben wollen und ob die das überhaupt fordern dürfen?


ja,...eine Idee habe ich

Zitat:
Ich hab den Wagen vor ca. 8 Wochen gekauft und versichert. Die haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
danyboy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Jemand eine Idee warum die das haben wollen und ob die das überhaupt fordern dürfen?


ja,...eine Idee habe ich

Zitat:
Ich hab den Wagen vor ca. 8 Wochen gekauft und versichert. Die haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht.


?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von danyboy):
emand eine Idee warum die das haben wolle


Ja, aber die Idee hilft Dir nicht weiter. Daher frag den, der es haben will, wenn es für Dich wichtig ist.

Zitat (von danyboy):
und ob die das überhaupt fordern dürfen?
In alln mir bekannten Versicherungsbedingungen, nicht nur zur Vollkasko, steht es in den Obligenheiten, die der VN im Schadenfall zu erfüllen hat.

Du willst was vom Versicherer, also schick es hin.

Zitat (von danyboy):
Die haben die Versicherungsprämie noch nicht abgebucht. Droht da ärger?


Möglicherweise. Ein Blick in den § 35 VVG hilft da weiter. Es kommt darauf an, ob der VN die Nichtabbuchung zu vertreten hat. Falsche iban (Zahlndreher) oder abweichender Kontoinhaber sind da die Klassiker.

Hat es jedoch der VR verpennt, besteht trotzdem Versicherungsschutz.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von danyboy):
Jemand eine Idee warum die das haben wollen

Zur Prüfung des Schadenfalles



Zitat (von danyboy):
und ob die das überhaupt fordern dürfen?

Ja, dürfen die.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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