Hallo zusammen,
KFZ-Versicherungen fragen ja immer ab, wer denn der Fahrer eines KFZ ist.
In meinem Fall habe ich bei Abschluss der Versicherung mich und meinen Mann angegeben.
Jetzt mag es ja mal zu einer Situation kommen, wo ein Dritter fahren muss (z.B. ich habe am Abend etwas getrunken und die Freundin muss dann fahren oder ich habe mich verletzt und meine Begleitung muss dann fahren etc...)
Im Versicherungsschein steht:
Nutzung/Fahrerkreis: überwiegend private Nutzung/VN und/oder Partner
In den Versicherungsbedingungen steht hingegen:
A.1.2.1 Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende mitversicherte Personen:
- den Halter -> bin eh ich
- den Eigentümer -> Leasinggesellschaft, also egal in diesem Fall
- den Fahrer des Fahrzeugs -> also in obigem Fall die/der Dritte?
Was gilt denn nun bzw. hat Vorrang? Der Versicherungsschein oder die Versicherungsbedingungen?
Wenn Versicherungsschein, dann dürfte ja - auch in Notsituationen - niemals ein Dritter das Auto bewegen...?
Danke!
KFZ-Versicherung, wer ist versichert?
9. Mai 2025
Thema abonnieren
Frage vom 9. Mai 2025 | 11:12
Von
Status: Lehrling (1672 Beiträge, 289x hilfreich)
KFZ-Versicherung, wer ist versichert?
#1
Antwort vom 9. Mai 2025 | 11:21
Von
Status: Unparteiischer (9817 Beiträge, 2071x hilfreich)
Zitat :die Versicherungsbedingungen?
die sind ausschlaggebend. Es steht ja auch "überwiegend" im Versicherungsschein
#2
Antwort vom 9. Mai 2025 | 11:40
Von
Status: Student (2235 Beiträge, 436x hilfreich)
Nö. Dort steht "überwiegend private Nutzung". Und die Nutzung nur durch VN und/oder Partner.Zitat :die sind ausschlaggebend. Es steht ja auch "überwiegend" im Versicherungsschein
Versichert ist immer auch der jeweilige Fahrer. Es kann aber im Leistungsfall zu Regressforderungen durch den Versicherer kommen, wenn der Fahrer eben nicht der VN oder Partner des VN ist.Zitat :Was gilt denn nun bzw. hat Vorrang? Der Versicherungsschein oder die Versicherungsbedingungen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Mai 2025 | 12:38
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Die Kfz Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gilt für jeden berechtigten Fahrer. Im Schadenfall kann es passieren, dass die Versicherung zu unrecht eingesparte Versicherungsbeiträge nachfordert plus einer kleinen Vertragsstrafe und die Beiträge erhöht werden mehr passiert normalerweise nicht.Zitat :Was gilt denn nun bzw. hat Vorrang?
Im Extremfall kann die Versicherung auch den Vertrag kündigen oder den nicht eingetragenen Fahrer in Regress nehmen, .............. aber das wäre wirklich ein Extremfall.
In Notfällen darf sowieso jeder das Kfz fahren ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
#4
Antwort vom 9. Mai 2025 | 13:26
Von
Status: Lehrling (1672 Beiträge, 289x hilfreich)
Danke. Ich wollte erstmal grundsätzlich eruieren, wie die gegensätzlichen Angaben in Versicherungsschein und Versicherungsbedingung zu bewerten sind. Daher habe ich erstmal alltägliche Beispiele gewählt.
Würde es in folgendem Beispiel genauso aussehen:
Das 17jährige Kind strebt den Führerschein an und möchte auf den Verkehrsübungsplatz (natürlich mit mir als Beifahrerin). Der Übungsplatz bietet keine separate Tageshaftpflichtversicherung.
Hier fährt ja im Grunde jemand, der noch keinen Führerschein hat und es ist auch keine Notsituation...
#5
Antwort vom 10. Mai 2025 | 11:20
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Zitat :Würde es in folgendem Beispiel genauso aussehen:
Das 17jährige Kind strebt den Führerschein an und möchte auf den Verkehrsübungsplatz (natürlich mit mir als Beifahrerin). Der Übungsplatz bietet keine separate Tageshaftpflichtversicherung.
Hier fährt ja im Grunde jemand, der noch keinen Führerschein hat und es ist auch keine Notsituation...
Das wird nach meiner Kenntnis von den Versicherungen geduldet.
siehe z.B.:
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/hilfecenter/welcher-versicherungsschutz-gilt-auf-dem-verkehrsuebungsplatz
Zur Sicherheit kann man aber bei der eigenen Versicherung nachfragen.
Spätestens wenn das Kind dann den Führerschein erlangt hat muss dies der Versicherung gemeldet werden.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.178
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten