COVID-19 Genesenenstatus: 180 Tage einklagen

13. Februar 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Ungeimpft aber Genesen: wie und wo muss man klagen, um den üblichen Genesenenstatus von 90 Tagen auf 180 Tage auszuweiten? Einige Gerichte haben im Sinne des Klägers entschieden und damit Genesene und Geimpfte (180 Tage) gleichgestellt. Die Klage ist am örtlichen Verwaltungsgericht einzureichen, die Kosten trägt die unterlegene Partei. Die Hilfe eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht ist sinnvoll.

 Von 
so470838-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
COVID-19 Genesenenstatus: 180 Tage einklagen

Hallo zusammen,

bräuchte mal einen Hinweis zum Thema Genesenenstatus. Hintergrund: Ich bin komplett ungeimpft und bin derzeit mit COVID infiziert, strebe also den Genesenenstatus an. Es gibt ja viel Verwirrung um das Thema, aber soweit ich das verstehe, haben Ungeimpfte nur 90 Tage Anspruch auf den Status, wogegen Geimpfte 180 Tage Anspruch haben.

Siehe: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/02/11/genesenenzertifikate-aus-der-apotheke-nbsp-jetzt-wieder-180-tage-gueltig

Nun gab es ja bereits mehrere Urteile in Osnabrück und auch in Bayern, wo Kläger Recht bekamen, wenn sie die ursprüngliche Länge wieder eingeklagt haben. Mir ist leider nicht bekannt, ob diese nun geimpft oder ungeimpft waren.

Meine Frage(n):
- Wie müsste ich den Status einklagen?
- Was für einen Fachanwalt würde ich mir hierfür am besten nehmen?
- Trägt der Staat die Kosten des Prozesses, wo ja davon auszugehen ist, dass man diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt?

Ich danke vielmals!

-- Editiert von Moderator topic am 13.02.2022 17:48

-- Thema wurde verschoben am 13.02.2022 17:48

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Das RKI hat sich inzwischen erklärt:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html

Ich meine: Du kannst auch ohne Klage einen Genesenenstatus erhalten. Als komplett ungeimpfte Person aber eben nur für 90 Tage.

Im von dir verlinkten Artikel findet sich:
Jetzt hat das Institut auf seiner Website eine wissenschaftliche Begründung veröffentlicht, wie es zu dieser Entscheidung kam – und stellt in diesem Zuge klar, dass die 90-Tage-Regel ausschließlich für vollständig Ungeimpfte gilt. „Diese fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben"

Das VG Osnabrück :
Der Beschluss hat unmittelbar nur Folgen für den Antragsteller, der Anspruch auf den Genesenennachweis zur Dauer von 6 Monaten hat. Andere Genesene, die ihren verkürzten Nachweis nicht akzeptieren, müssten sich deshalb grundsätzlich an das für sie örtlich zuständige Verwaltungsgericht wenden, sofern die Verordnung nicht geändert wird.
Dieser Kläger hat gegen seinen Genesenenstatus mit 90 Tg. Gültigkeit geklagt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Zitat (von so470838-23):
- Wie müsste ich den Status einklagen?
Schriftlich. Beim zuständigen Verwaltungsgericht. Vermutlich willst du gegen die 90-Tg-Regel klagen, oder?
Zitat (von so470838-23):
Was für einen Fachanwalt würde ich mir hierfür am besten nehmen?
zB den besten dafür.
Zitat (von so470838-23):
Trägt der Staat die Kosten des Prozesses, wo ja davon auszugehen ist, dass man diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt?
Wie kommst du darauf, dass der *Gewinner* nichts zahlen müsse?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wie kommst du darauf, dass der *Gewinner* nichts zahlen müsse? Na, vermutlich deshalb, weil das (mit Ausnahme des Arbeitsrechtes) im dt. Prozessrecht so üblich ist... Bezüglich des Verwaltungsrechtes sei auf diese Seite verwiesen: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/verwaltungsgerichtsbarkeit/verfahrenskosten/die-kosten-des-verfahrens-im-verwaltungsgerichtsprozess-156999.html
Was für einen Fachanwalt würde ich mir hierfür am besten nehmen? Einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

-- Editiert von muemmel am 13.02.2022 18:06

-- Editiert von muemmel am 13.02.2022 18:22

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von so470838-23):
Es gibt ja viel Verwirrung um das Thema, aber soweit ich das verstehe, haben Ungeimpfte nur 90 Tage Anspruch auf den Status, wogegen Geimpfte 180 Tage Anspruch haben.

Doppelt geimpfte Personen, die die Impfungen in entsprechendem Abstand bekommen haben.

Davon ganz abgesehen: bis das zu einer Gerichtsentscheidung kommt, ist längst gar kein Impf- oder Genesungs-Nachweis für irgendwas erforderlich.

Erstens läuft die Covid-19-Pandemie mit großen Schritten ihrem Ende entgegen und wird zu einer endemischen Erkrankung, zweitens ist mittlerweile klar, daß es einen wirksamen Impfschutz gegen Covid-19 überhaupt nicht gibt. Was eine Impfung bewirkt, sind in der Regel deutlich leichtere Krankheitsverläufe. Ansteckungen kann die Impfung in beiden Richtungen nicht verhindern, was die Infektionszahlen der letzten paar Wochen überdeutlich gezeigt haben.

Mittlerweile gibt es sogar Personen, die 2x geimpft und geboostert sind und sich unmittelbar nach der "Boosterung" zweimal hintereinander mit Covid-19 infiziert haben, einmal mit Delta und einmal mit Omikron.

-- Editiert von eh1960 am 14.02.2022 00:55

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
bis das zu einer Gerichtsentscheidung kommt, ist längst gar kein Impf- oder Genesungs-Nachweis für irgendwas erforderlich.
Was meinst du mit ---bis das---?
Viele Personen brauchen jetzt einen Nachweis der Genesung.
Auch Ungeimpfte. Oder will hier ein Ungeimpfter/Unwissender ganz ohne Anlass klagen?
Zitat (von eh1960):
Doppelt geimpfte Personen, die die Impfungen in entsprechendem Abstand bekommen haben.
Bist du sicher?
Zitat (von eh1960):
Mittlerweile gibt es sogar Personen,
Ja. Wie weisen denn 3fach-Geimpfte, die vor 4 Monaten geboostert wurden, im Falle einer aktuellen Infektion dann ihre Genesung nach?
Ich meine, die müssen sich dann *freitesten* lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@ so470838-23
Um dich mal auf den aktuellen Stand zu bringen:
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-apotheken-stellen-eu-genesenenzertifikate-monate-36557046

-- Editiert von -Laie- am 14.02.2022 17:19

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-apotheken-stellen-eu-genesenenzertifikate-monate-36557046
Man beachte aber die Details:

Zitat:

Apotheken dürfen Genesenenzertifikate nun wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen und nicht mehr wie zwischenzeitlich nur mit 90 Tagen ausstellen. So wie es auch den EU-Vorgaben entspricht. Das Portal wurde laut DAV entsprechend angepasst. Hintergrund ist, dass das RKI die Gültigkeit von 90 Tage nur für gänzlich Ungeimpfte empfiehlt, für alle anderen gelten die 180 Tage.
Die 90 Tage bleiben für ungeimpfte Genesene also bestehen.

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

MMn hat die Gültigkeitsdauer eines EU-Zertifikates nichts mit dem Status nach deutschem Recht zu tun. So ist z.B. auch das EU-Impfzertifikat auf 270 Tage begrenzt (seit 02/22). Jedoch gibt es im deutschen Recht kein Ablaufdatum für den Impfstatus.

Das heißt der ungeimpfte Genese kann bei 2/3-G nach 100 Tagen nicht mehr in ein Restaurant in Deutschland, darf aber mit seinem Zertifikat vielleicht in einem anderen Land alles tun.
Der Geimpfte darf nach 300 Tagen bei 2/3-G in Deutschland alles, wird aber vielleicht am Flughafen aufgehalten und kann seine Reise nicht antreten.

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