Richtpreis und Gebühr
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Wie legt der Anwalt die Gebühr fest?
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Die Antwort eines Rechtsanwalts auf Ihre Anfrage stellt in der Regel eine sog. Erstberatung dar (z.B. erste Einschätzung Ihrer Situation und Erläuterung der Rechtslage). Der Anwalt ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Erstberatung abzurechnen. Die Gebühr in verbraucherrechtlichen Sachen beträgt maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. Die Höhe richtet sich nach der Schwierigkeit der Rechtssache. In Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (z.B. Strafrecht), beträgt die Gebühr € 10,00 bis € 260,00 zzgl. Auslagen und MwSt.
Wenn Ihre Anfrage mehr umfasst als eine Erstberatung (z.B. konkret die Formulierung eines Vertrages), dann wird der Anwalt Ihnen ein neues Angebot machen. Hier wird der Anwalt das Angebot an den anfallenden Aufwand und die zeitlichen Vorgaben anpassen.
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Ergänzender Hinweis zum Richtpreis
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Rechtsberatung und Rechtsauskunft werden grundsätzlich nach der Nr. 2100 des Vergütungsverzeichnisses (VV) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Danach erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr in Höhe von 1/10 bis 10/10 (die Bestimmung liegt im billigen Ermessen des Anwalts) der vollen Gebühr. Die Höhe der vollen Gebühr ergibt sich aus § 13 RVG und richtet sich nach dem Streitwert (Gegenstandswert) Ihrer rechtlichen Angelegenheit. Die Mindestgebühr beträgt € 10. Für eine verbraucherrechtliche Erstberatung darf maximal € 190,00 zzgl. 19% Mehrwertsteuer berechnet werden.
Gemäß § 4 Abs. 2 RVG dürfen Rechtsanwälte in außergerichtlichen Angelegenheiten Pauschal- und Zeitvergütungen unterhalb der gesetzlichen Vergütung mit Ihnen ausdrücklich vereinbaren. Durch Absenden Ihrer Anfrage zeigen Sie an, dass Sie mit dem Richtpreis einverstanden sind. Dadurch kann eine - in vielen Fällen zeitintensive - Prüfung der Streitwerthöhe entfallen. Der Rechtsanwalt kann sich dann um so mehr auf die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage konzentrieren. Sollte es vorkommen, dass Ihre Rechtsfrage einen so geringen Streitwert hat, dass die „normalen" Gebühren nach Nr. 2100 VV RVG niedriger sind als die von Ihnen angebotenen Pauschale, erklären Sie durch das Absenden der Anfrage zugleich Ihr Einverständnis, die von Ihnen zu entrichtende Gebühr unabhängig vom konkreten Streitwert zu zahlen. Dadurch kann eine Prüfung der Streitwerthöhe ebenfalls entfallen. Dies gilt auch für unverhältnismäßig hohe Streitwerte oder Arbeitsaufwand, der durch den Richtpreis keinesfalls gedeckt werden kann. Sollte dieser Fall eintreten, wird sich der Anwalt vor Bearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen ein neues Angebot zu machen.
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Was für Kosten entstehen mit einer Anwalt Direktanfrage?
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Die Gebühren für die Anwalt Direktanfrage werden von jedem Rechtsanwalt selbständig bestimmt und nach erfolgter Beratung durch 123recht.de abgerechnet. Zusätzlich fällt pro Anwalt Direktanfrage eine Nutzungsgebühr von 2 Euro für die Plattform an.
Für klassische Erstberatungen (z.B. erste Einschätzung Ihrer Situation) geben Anwälte bereits im Vorfeld Richtpreise an. Wenn Ihre Anfrage über eine typische Erstberatung hinaus geht (z.B. Formulierung von AGB für eine Webseite), dann macht Ihnen der Anwalt ein neues Angebot, das Sie annehmen oder ablehnen können. Sie wissen so immer VOR konkreter Beauftragung des Anwalts, welche Kosten anfallen.
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Richtpreis für Erstberatungen
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Der Richtpreis stellt eine außergerichtliche Gebührenvereinbarung über eine rechtliche Erstberatung im entsprechenden Rechtsgebiet dar. Der angegebene Richtpreis enthält bereits die Mehrwertsteuer.
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