Arbeitsgericht Güteverhandlung

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
macstromer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsgericht Güteverhandlung

Hallo Forum,
ich habe folgendes Problem:

Durch Krankheit (Unfall, 6 Wochen krank, auf Drängen des unmittelbaren Vorgesetzten gesund schreiben lassen) wurde mir am ersten Arbeitstag nach fast getaner Arbeit gekündigt. Abmahnungen wg. schlechter Arbeit o.ä. gab es nicht, da kein Grund dafür existiert. Fristen wurden eingehalten, die Freistellung erfolgte ab sofort, ein Grund wurde ebenfalls nicht angegeben. Ich ging zum Arbeitsgericht, und klagte auf Wiedereinstellung. Ich wollte dadurch endlich mal ein Zeichen setzen, das sich dieser Chef nicht alles heraus nehmen kann. Diese Praxis mit Rausschmiss nach Krankheit steht bei ihm auf der Tagesordnung. Durch verschiedene Umstände verzögerte sich jedoch alles beim Arbeitsgericht. Mittlerweile (musste) bin ich umgezogen und habe wieder Arbeit. Jetzt bekam ich vom Gericht den Bescheid, dass nächste Woche die Güteverhandlung habe. Meine Vorstellungen waren keine Wiedereinstellung, sondern eine kleine Abfindung (nicht viel, da ich erst 1 Jahr und 5 Monate dabei war) und viele Unannehmlichkeiten für meinen Ex-Chef. Dieser wird von einem Anwalt vertreten, ich bin alleine. Da ich in dieser Firma so oder so nicht mehr arbeiten möchte, weiß ich jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll. Den Termin wahr nehmen, oder alles abblasen? Habe ich unter diesen Voraussetzungen überhaupt eine Chance, irgendetwas zu bewirken?

Danke für eine klärende Antwort.

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-- Editiert am 30.05.2011 20:24

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Ja, hast Du.

Den Termin wahrnehmen und auf Unwirksamkeit der Kündigung bestehen, dabei kein Wort von der neuen Stelle.

Sollte das Gericht Deine Klage für aussichtsreich halten, dann wird es von sich aus einen Vorschlag machen, ob man die Sache nicht ohne Urteil - welches eh erst nach einem Kammertermin in der Zukunft fallen würde - bereinigen kann.

Da zierst Du Dich und sagst, daß Du an Deinem Arbeitsplatz prinzipiell festhalten willst, allerdings das Arbeitsklima durch das Verhalten des Unternehmens natürlich belastet ist, weshalb Du evtl. bereit wärst, Dich gegen eine Abfindung im Ermessen des Gerichts zu einigen und auf Deinen Job zu verzichten.

Vergiß nicht, bei der Gelegenheit noch ein gutes Zeugnis mitzuvereinbaren.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wieviel AN beschäftigt denn der Betrieb? Findet das KschG überhaupt Anwendung?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Bei einer Abfindung, die regelhaft die Höhe eines halben Brutto-Gehalts pro vollem Beschäftigungsjahr hat, ist hier die Frage zu stellen, ob sich das lohnt. Den Schuss vor den Bug hat er gehört, er zahlt ja sowieso seinen Anwalt.

@mogeltom:
"Da zierst Du Dich und sagst, daß Du an Deinem Arbeitsplatz prinzipiell festhalten willst"
Spätestens bei der möglichen Frage des Richters, was der AN zur Zeit beruflich macht, wird es eng....



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Ja gut, sollte der Richter das fragen, dann kann man ja sagen, daß man einen anderen Arbeitsplatz angenommen hat, um den Schaden zu mindern, sich da aber noch in der Probezeit befindet (vielleicht ist es ja gar ein befristeter Arbeitsplatz) und natürlich seinen Stammarbeitsplatz erhalten will, der ja unbefristet ist und die Probezeit hinter sich hat.

Natürlich wird die Abfindung nicht riesig, aber ein wenig sollte doch drin sein.

Wenn der Arbeitgeber damit rechnen muß den Prozeß zu verlieren, dann zahlt er nicht nur seinen Anwalt, er zahlt auch die Gerichtskosten und hat seinen ungeliebten Mitarbeiter weiterhin unbefristet an der Backe.

Im übrigen zahlt er auch die Differnz des Lohnes, wenn der Mitarbeiter jetzt weniger hat als an seinem eigentlichen Arbeitsplatz.

Raus bekommt er seinen Mitarbeiter nur mit einer weiteren Kündigung, für die braucht er einen triftigen Grund, sonst hat er eine weitere Klage an der Backe, die er möglicherweise erneut verliert.

Natürlich kann es auch sein, daß der Mitarbeiter nach dem ganzen Theater nicht mehr so supertoll motiviert ist oder gar psychisch darunter leidet, mit der Folge, daß die Leistung nachläßt oder einige Zeit wegen Krankheit ganz ausfällt, auch das zahlt dann der Arbeitgeber...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@mogeltom:
"Raus bekommt er seinen Mitarbeiter nur mit einer weiteren Kündigung, für die braucht er einen triftigen Grund,"

Nun hat der MA aber schon einen neuen Job und will da gar nicht mehr hin....

Denke nicht, dass das Vorgehen hier sinnvoll wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
macstromer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten!
Ist echt nicht einfach, das Alles. Zumal mein neuer Arbeitsplatz besser bezahlt ist, mir noch mehr Chancen offen stehen, und ich 140 km von meinem alten Arbeitsplatz wohne. Es ist aber noch keine Gerichtsverhandlung, sondern erst mal eine Güteverhandlung. Nur ich will da auch nicht dastehen wie Plopps, so nach dem Motto: was wollen sie denn noch hier?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Waren Sie denn zwischendruch arbeitslos, dass für dieses Zeitraum noch Annahmeverzugslohn gefordert werden könnte oder wurde die neue Stelle nahtlos gefunden? Wieviele AN der Betrieb beschäftigt, haben Sie noch nicht verraten.

Das Merkwürdige ist: die allermeisten Ksch-klagen enden doch mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Zahlung einer kleinen Abfindung. Also selbst bei den AN, die eigentlich unbedingt ihren Job behalten wollen.
So richtig entspannt könnte man daher an die Sache nur ran gehen, wenn man bereits was neues gefunden hat. Dann wäre der Gütetermin eine Art Pokerspiel.
Waren Sie denn schonmal vor Gericht oder haben sich die öffentliche Güte- bzw. Kammertermine am Arbeitsgericht angesehen. Da bekommt man zumindest erstmal ein Gefühl dafür, wie dort teilweise geschachert wird.
Es gab dann aber auch schon AN, die wörtlich dem Richter gesagt haben: "Ich will dort gar nicht mehr arbeiten!" An dem Punkt hat dann der AG bzw. dessen Anwalt das "Spiel" gewonnen.
Mann müsste es idealerweis in den knapp 10 bis 15min des Gütetermins schaffen, auf eine kleine Abfindung hinzuwirken. Also am besten schon mal die passende Sonnenbrille raussuchen. :rock:

Im Übrigen gibt es im KschG auch noch den §, falls man "aus versehen", die Klage gewinnt:
http://bundesrecht.juris.de/kschg/__9.html

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
macstromer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

So, die Güteverhandlung habe ich hinter mir. Ohne auch nur etwas zu sagen bot mir die Gegenseite eine Abfindung 50% vom Monatslohn an. Ich habe darauf bestanden, dass es eine betriebsbedingte Kündigung werden soll und somit ein geändertes Arbeitszeugnis bekomme. Klasse, oder? Nach Adresse und Berufstand hat niemand gefragt.
Ein bisschen Mühe lohnt sich immer, wie man sieht. Und warum sollte man alles hinnehmen? Ich nicht mehr!
Vielen Dank für eure Hilfe. :-)

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