Hallo zusammen,
ich bin Azubi und habe zum Monatsende noch kein Geld bekommen.
Gibt es hier eine Karenzzeit, auf die sich mein Arbeitgeber berufen kann, oder muss das Geld bis spätestens zum letzten einen Monats auf meinem Konto sein.
Gruß
Bis wann muss Azubi Vergütung gezahlt werden
1. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2009 | 13:47
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Bis wann muss Azubi Vergütung gezahlt werden
#1
Antwort vom 1. Mai 2009 | 18:39
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2338x hilfreich)
Hallo, wenn nichts anderes arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist, dann gilt auch für dich das (hier klicken).
MfG
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Mai 2009 | 21:18
Von
Status: Schüler (489 Beiträge, 206x hilfreich)
quote:
Das Geld ist zahlbar bis zum 2. Werktag des jeweils auf den Anspruchsmonat folgenden Monat.
Woraus sollte sich das denn ergeben?
Hier dürfte § 18 BBiG anzuwenden sein, somit ist die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
#4
Antwort vom 1. Mai 2009 | 21:24
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8093x hilfreich)
Als Auszubildender dürften Sie doch einen von einer Kammer anerkannten Ausbildungsvertrag haben.
Was steht denn da drin zum Thema: Zahlung der Ausbildungsvergütung?
#5
Antwort vom 1. Mai 2009 | 22:20
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2338x hilfreich)
quote:
Hier dürfte § 18 BBiG anzuwenden sein, somit ist die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Uuups
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.677
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten