Guten Tag,
Ich bin 23 Jahre alt und Azubi zum Elektroinstallateur.
Morgen, sprich Samstag, sollen alle Mitarbeiter das Lager aufräumen.
Dagegen ist ja nichts einzuwenden, doch dies soll unbezahlt sein, mit der Begründung, das wir ja selber Schuld seien das es so aussieht.
Ist das rechtens?
Denn ich hab fast 10€ Spritkosten pro Tag, und ich geh ja arbeiten um Geld zu verdienen und nicht um es auszugeben.
mfg Marcel
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unbezahlte Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein - das ist nicht in Ordnung. Das Aufräumen ist auf jeden Fall Arbeitszeit - ob ihr das täglich macht oder fallweise. Die Frage ist bloß, wie du das kommunizieren willst (sprich: durchsetzen).
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http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Überstunden
"Überstunden erlaubt?
Auszubildende müssen keine Überstunden leisten! Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle!
Ein Beispiel: Im Betrieb bricht ein Feuer aus und alle Mitarbeiter versuchen noch möglichst viele Dinge aus dem Feuer zu retten. In diesem Fall kann auch vom Azubi erwartet werden, dass er solange wie möglich hilft. Das ist kein Witz! Nur solche Notfälle erlauben es dem Arbeitgeber, bei Azubis Überstunden anzuordnen. Fehlendes Personal ist kein Notfall. Der Azubi kann nach abgeleisteter Arbeitszeit immer nach Hause gehen. So ist die rechtliche Lage. Natürlich muss du dir überlegen, ob das clever ist. Aber in jedem Fall solltest du dir über einen Ausgleich für die Überstunden Gedanken machen, falls du freiwillig Überstunden leistest!"
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Danke für die schnellen Antworten.
Als ich heute mit unserem Vorarbeiter darüber gesprochen habe, sah er diese Zeit morgen nicht als ,,Überstunden' an, sondern eher als Strafarbeit.
Geht das?
Und ich habe jetzt nicht für morgen abgesagt, heißt es das ich gehen muss?
Entschuldigt falls es teilweiße sinnlose fragen sind, aber ich hab nur noch knapp nem Jahr von 3,5 Jahren und da hat man schon ein bisschen Angst gekündigt zu werden.
mfg Marcel
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"Als ich heute mit unserem Vorarbeiter darüber gesprochen habe, sah er diese Zeit morgen nicht als ,,Überstunden' an, sondern eher als Strafarbeit."
Es gibt kein "Strafarbeiten" im Arbeitsrecht! Das ist ja nun absoluter Blödsinn, was der Vorarbeiter da redet.
Die Angst vor einer Kündigung sollte nicht zu groß sein, die Handwerkskammer kann Sie zu einem anderen Unternehmen vermitteln. Bei der Kammer ist jemand für Azubis zuständig, den sollten Sie vielleicht mal am Montag kontaktieren, auch um für sich Klarheit zu finden, was ein Arbeitgeber darf.
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