Kauf einer Wohnung - Verkäufer macht Rückzieher

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Corolla76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf einer Wohnung - Verkäufer macht Rückzieher

Hallo!
Ich habe Anfang Mai 2010 eine Eigentumswohnung per Handschlag "gekauft". Als Zeuge gibt es nur die jeweiligen Ehepartner.

Man stand im regelmäßigen Telefonkontakt. Die Unterlagen wurden bereits 3 Tage später zum Notar gegeben.

Um Pfinsten drum herum erhielt ich den notariellen Vorvertrag. Hier gab es noch eine Kleinigkeit bezüglich der PKW-Stellfläche zu klären, aber sonst war alles geklärt und in Ordnung. Es wurde sogar eine Abschlagszahlung bei Umschreibung des Grundbuches vereinbart.

Die Finanzierung meinerseits stand auch schon ab dem ersten Tage.

Jetzt kam der Anruf, dass Verkäufer die Wohnung an jemand anderen abgibt. Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und verstehe die Welt nicht mehr.

Soweit ich weiß, hat ein "Handschlag" beim Kauf einer Immobilie keinen Wert. Aber ändert an dieser Situation etwas, dass die Unterlagen schon beim Notar waren und bis auf die Kleinigkeit mit dem PKW-Stellplatz alles geklärt war?

Vielen Dank für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Soweit ich weiß, hat ein "Handschlag" beim Kauf einer Immobilie keinen Wert.#
Richtig.

#Aber ändert an dieser Situation etwas, dass die Unterlagen schon beim Notar waren und bis auf die Kleinigkeit mit dem PKW-Stellplatz alles geklärt war?#
Nein, der Kaufvertrag wird erst mit Unterzeichnung beim Notar geschlossen.

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#2
 Von 
Corolla76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe eh davon aus, dass ich nichts mehr machen kann. Aber ich will es einfach noch von jemand Drittes bestätigt bekommen.

Wie mein Vater mir gerade telefonisch mitgeteilt hat, war ein Notartermin für diese Woche bereits bestätigt...

Da Danke...

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Lothar Eichholz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

In dem vorliegenden Fall war aber das Stadium der Vertragsanbahnung bereits überschritten; die Parteien befanden sich in konkreten Kaufvertragsverhandlungen und der notarielle Vertrag eigentlich nur noch eine Formsache. Aus diesem Grunde ist vorliegend sicherlich von einem sog. vorvertraglichen Schuldverhältnis auszugehen. Der Verkäufer kann dann nicht einfach die Vertragsverhandlungen beendigen, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen.

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"Ihr RA Lothar Eichholz"

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#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Aber anscheinend geht es corolla76 ja darum, dass er/sie die Wohnung doch noch haben möchte - das ist nicht mehr möglich, wenn der Notarvertrag mit einem anderen Käufer bereits geschlossen wurde.
Von Schadenersatzansprüchen war bisher keine Rede.

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#5
 Von 
Corolla76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Schadenersatzansprüchen war keine Rede, weil ich mir nicht mal bewusst war, dass ich derartige Ansprüche geltend machen könnte.

Ich bin am allen interessiert, was den Verkäufer "schadet". Denn m.E. kann und darf er nicht einfach ungescholten davon kommen. Zumal er im Bereich Immobilien beruflich tätig ist und er ganz genau weiß, auf was er sich hier eingelassen hat.

Aber von was für einen Schadenersatzansprüch sprechen wir und von welcher Höhre reden wir? Ich bin nicht rechtschutzversichert, also muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis passen.

Welche Nachteile habe ich durch den geplatzten Deal?
Meine aktuelle Mietswohnung ist ab 01.07.neu vermietet. Ich muss also zum 01.07. definitiv raus.
Ich werde zu meinen Eltern auf unbestimmte Zeit ziehen müssen. Dadurch verlängert sich mein Arbeitsweg um 14 km (einfache Strecke).
Ich werde keine Mietswohnung zu dem bisherigen Mietspreis finden (werde minimum 60 EUR im Monat mehr investieren müssen).
Ich werde auch keine Eigentumswohnung wieder um den Preis finden.
Bereitstellungsgebühren für Darlehen muss ich Gott sei Dank nicht zahlen.

Der Verkäufer möchte allerdings die bisher entstandenden Notarkosten auf mich abwälzen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Den Notar zahlt derjenige, der ihn beauftragt hat. Wenn es keine andere schriftliche Vereinbarung gibt, kannst du nur hoffen, dass es bei euch der Verkäufer war.
Immobilien kauft man nicht im vorbeigehen, ein wenig Überlegung bei einer so teuren Angelegenheit wäre angebracht gewesen - vor allem, wenn man sich selber nicht mit solchen Sachen auskennt.

Bei Immobilien gilt halt erst der notariell beglaubigte Kaufvertrag als eingegangene Pflicht. Beide Seiten können bis zur Unterschrift abspringen.

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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