ch habe im Dezember 2017 eine Photovoltaik Anlage installieren lassen die Anlage wurde auf einem Schuppen unmittelbarer Nähe zum Wohngebäude auf dem Grundstück installiert. Nach Aussage Netzbetreiber ist das Mieterstromkonzept so nicht umsetzbar, da Mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche(Schuppen) Wohnfläche sein muss.
Aus Ihren Beitrag habe ich entnommen, das Nebenanlagen z.B. Schuppen Mieterstromkonzept fähig sind.
Gibt es ein Gesetz, Paragrafen wo ich dies entnehmen kann
Mieter Strom
17. Januar 2018
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Frage vom 17. Januar 2018 | 19:10
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter Strom
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#1
Antwort vom 19. Januar 2018 | 06:32
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatGibt es ein Gesetz, Paragrafen wo ich dies entnehmen kann :
EEG207 und die TAB des Netzbetreiber, sowie im KFW Programm 270 oder 275.
ZitatAus Ihren Beitrag habe ich entnommen, das Nebenanlagen z.B. Schuppen Mieterstromkonzept fähig sind. :
Auf welchen Beitrag bezieht man sich denn?
Es gab man das KFW 274 welche nicht mehr gültig ist. Dann gibt es noch regionale Mietersttromförderrungen welche nicht einheitlich gehandhabt werden.
Man wird doch wohl wissen, welches der Förderungen man in Anspruch nehmen möchte, und der Netzbetreiber kennt die Vorgaben am Besten. Wobei mal in den meisten Fällen das Nebengebäude eben ein Carport ist, ein Schuppen hat andere Nutzung und Eigenschaften.
Kann leicht sein, das sich eben der Verkäufer nicht ganz aufgeklärt hat, die Netzbetreiber haben in der Regel eigene Fachleute zu diesen Themen.
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