Guten Tag ,
Wir leben in einer Straße in einen Einfamilienhaus . Neben uns steht eine Doppelhaushälfte , aber das Haus ist halt so groß, wie ein Einfamilienhaus. Jetzt wurde dieses Haus verkauft und wir haben durch Zufall mitbekommen, dass die das Haus bald abreißen und ein Mehrfamilienhaus mit noch ein Stockwerk mehr als die Einfamilienhäuser drum herum. Also schon ein richtig großen klopper, mit sicht in unsere ( von den Häusern drum herum) Gärten. Unseren Nachbar der mit bei uns Garten an Garten hat , trifft es ordentlich, da man dort perfekt ins Haus schauen kann . Privatsphäre ist da nicht mehr ..
Jetzt die Fragen , darf die Firma das einfach so ?
Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?
Nachbar reißt Haus ab und baut Mehrfamilienhaus
6. Juli 2024
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Frage vom 6. Juli 2024 | 20:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar reißt Haus ab und baut Mehrfamilienhaus
#1
Antwort vom 6. Juli 2024 | 20:30
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Jetzt wurde dieses Haus verkauft und wir haben durch Zufall mitbekommen, dass die das Haus bald abreißen und ein Mehrfamilienhaus mit noch ein Stockwerk mehr als die Einfamilienhäuser drum herum. Also schon ein richtig großen klopper, mit sicht in unsere ( von den Häusern drum herum) Gärten. Unseren Nachbar der mit bei uns Garten an Garten hat , trifft es ordentlich, da man dort perfekt ins Haus schauen kann . Privatsphäre ist da nicht mehr ..
Jetzt die Fragen , darf die Firma das einfach so ?
Ich gehe mal davon aus, dass eine Baugenehmigung vorliegt, deshalb ist die Antwort: Ja.
BTW: Damit der Nachbar einem nicht ins Haus schauen kann, ist die Gardine erfunden worden.
Zitat :Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?
Weil das, zumindest in Deutschland, nicht vorgesehen ist.
#2
Antwort vom 6. Juli 2024 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (130339 Beiträge, 41515x hilfreich)
Zitat :Jetzt die Fragen , darf die Firma das einfach so ?
Nö, da braucht es eine Baugenehmigung - dann wird geprüft, ob alles den Regeln entspricht.
Zitat :Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?
Weil der andere Eigentümer da keine Informationspflichten hat.
Zitat :mit sicht in unsere ( von den Häusern drum herum) Gärten. Unseren Nachbar der mit bei uns Garten an Garten hat , trifft es ordentlich, da man dort perfekt ins Haus schauen kann . Privatsphäre ist da nicht mehr ..
Ja, das zählt zu den Risiken und Nebenwirkungen wenn man kein freistehendes Haus hat.
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#3
Antwort vom 6. Juli 2024 | 20:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ich gehe mal davon aus, dass eine Baugenehmigung vorliegt, deshalb ist die Antwort: Ja.
Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Ich meine wir wohnen hier in einer Siedlung, wo seit Jahrzehnten nur Familien in Einfamilienhäuser leben . Also von der Höhe und so..
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird. Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten. Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.
#4
Antwort vom 6. Juli 2024 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (130339 Beiträge, 41515x hilfreich)
Zitat :Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Klar, man hätte das Haus kaufen können,
Oder macht jetzt ein auskömmliches Angebot das zu kaufen.
Ansonsten kann man denknotwendigerweise nichts dagegen machen, das einer im Rahmen der Gesetze handelt.
Zitat :Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird
Vor 70 Jahren war vieles anders, da wurde noch munter Altöl in den Rhein abgelassen und Asbest war einer der beliebtesten Baustoffe.
Das wird zunehmen.
Die Leute brauchen Wohnraum und im Rahmen von Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sind Nachverdichtungen ein großes Thema, in einigen Gemeinden sogar schon Standard.
#5
Antwort vom 6. Juli 2024 | 22:58
Von
Status: Legende (19210 Beiträge, 10342x hilfreich)
Zitat :Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden: nein
Deshalb werden Nachbarn auch nur dann schriftlich benachrichtigt, wenn für den Neubau eine Abweichung von den Bauvorschriften beantragt wurde.
Zitat :Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.
Nein - das kann man nie wissen. Das ist aber der Lauf des Lebens, dass die Zeit nicht stehen bleibt.
Im übrigen ist eine "Nachverdichtung" (also mehr Wohnungen pro Grundstück als vorher) im Regelfall politisch gewollt.
#6
Antwort vom 6. Juli 2024 | 23:18
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 240x hilfreich)
Ich würde erst mal aufs Baurechtsamt gehen und die Pläne einsehen , damit mal mal wirklich weiß, was Sache ist. Das kann jeder Nachbar.
#7
Antwort vom 6. Juli 2024 | 23:41
Von
Status: Student (2722 Beiträge, 648x hilfreich)
Zitat :Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten. Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.
Abgesehen von der Tatsache, dass der Neubau Dich als Nichtnachbar gar nicht tangiert, solltest Du Deine Beiträge strukturieren und auf ein sachliches Niveau herunterfahren
#8
Antwort vom 6. Juli 2024 | 23:59
Von
Status: Unbeschreiblich (50216 Beiträge, 17581x hilfreich)
Zitat :Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.
Gibt es denn für das Gebiet einen Bebauungsplan? Vor 70 Jahren gab es so etwas noch nicht.
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann richtet sich die Zulässigkeit so eines Vorhabens nach § 34 BauGB. Dann kann es aber rechtswidrig sein, ein Haus zu bauen, dass eine Etage mehr hat als die umliegenden Häuser.
Sollte es jedoch einen Bebauungsplan geben, dann muss man darin nachschauen, ob das geplante Bauvorhaben zulässig ist.
#9
Antwort vom 7. Juli 2024 | 07:29
Von
Status: Master (4463 Beiträge, 735x hilfreich)
Zitat :Weil der andere Eigentümer da keine Informationspflichten hat.
Ich kenne es so, bei direkter Nachbarschaft bekommt man vom Bauamt Unterlagen und selbige müssen von den Nachbarn unterschrieben werden. Bzw. die Bauherrn müssen die Pläne den Nachbarn zur Unterschrift bringen.
Geschieht dies nicht, wird nochmals überprüft und der Bau verzögert sich, auch dann wenn die Nachbarn Einwände haben.
Aktuell war das im letzten Jahr bei uns der Fall. Die anderen Anlieger, ein Wohnblock mit 15 ETW, da mussten alle Eigentümer unterschreiben, weil viele gar nicht vor Ort wohnten, wurden die Pläne verschickt.
Es ging da um keinen Neubau, sondern nur um einen kleinen Anbau, welcher genehmigungspflichtig war.
Das es in einigen Bundesländer so einfach geregelt sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.
Beim Bauamt nachfragen und sich beraten lassen, so musste ein anderer Nachbar seinen Plan ändern lassen, weil für uns ein Nachteil entstanden wäre.
Die Sicht in andere Häuser ist egal, da kann man Vorsorge treffen, was die Gesamtansicht betrifft, müssen sich Neubauten anpassen. Bei der derzeitigen Wohnungsnot in gewissen Gebieten, kann man es sicher großzügiger auslegen.
#10
Antwort vom 7. Juli 2024 | 09:09
Von
Status: Legende (19210 Beiträge, 10342x hilfreich)
Zitat :Ich kenne es so, bei direkter Nachbarschaft bekommt man vom Bauamt Unterlagen und selbige müssen von den Nachbarn unterschrieben werden. Bzw. die Bauherrn müssen die Pläne den Nachbarn zur Unterschrift bringen.
Das ist eigentlich nur so, wenn Abstandsflächen auf die Nachbargrundstücke ragen (vulgo: mindestens ein kleines Stück des Neubaus weniger als 3m von der Grundstücksgrenze entfernt ist) oder sonstige Nachbarrechtliche Belange tangiert sind. Der evtl. nicht so schöne Anblick ist aber keine nachbarrechtliche Kategorie.
#11
Antwort vom 7. Juli 2024 | 09:54
Von
Status: Unparteiischer (9978 Beiträge, 2092x hilfreich)
drkabo hat Recht
Und wenn da vorher eine Doppelhaushälfte war, und man die Grundmaße nicht verändert, kann man obendrauf bauen, was der Bebauungsplan hergibt.
#12
Antwort vom 7. Juli 2024 | 10:11
Von
Status: Master (4463 Beiträge, 735x hilfreich)
Zitat :Der evtl. nicht so schöne Anblick ist aber keine nachbarrechtliche Kategorie.
Den Anblick meinte ich auch nicht und schrieb es auch.
#13
Antwort vom 7. Juli 2024 | 10:21
Von
Status: Legende (19210 Beiträge, 10342x hilfreich)
Man kann es auch einfach formulieren:
Nachbarn werden schriftlich informiert, wenn sie eine Einspruchsmöglichkeit haben. (Wobei ein Einspruch nicht erfolgreich sein muss.)
Wenn die Nachbarn sowieso keine Einspruchsmöglichkeit haben, ist auch keine Information vorgeschrieben.
#14
Antwort vom 7. Juli 2024 | 11:26
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 132x hilfreich)
So ist es aber.Zitat :Das es in einigen Bundesländer so einfach geregelt sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.
In Bayern z.B. besteht grundsätzlich die Pflicht Nachbarn zu beteiligen (Art. 66 BayBO), in BW nur dann nicht, wenn sie offensichtlich nicht berührt sind (§55 LBO) und in NRW nur, wenn Abweichungen oder Befreiungen erforderlich sind, die nachbarliche Belange berühren (§72 BauONRW). Leider ist das Bundesland hier nicht bekannt.
#15
Antwort vom 7. Juli 2024 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (40658 Beiträge, 6588x hilfreich)
Ihr habt durch Hörensagen mitbekommen, dass dieses Doppelhaus bald abgerissen werden --soll-- und an dieser Stelle ein MFH gebaut werden --soll--.Zitat :dass die das Haus bald abreißen
Richtig? Dann ist schon deine Überschrift falsch.
Solche Aktionen erfordern vor dem ersten Einsatz auf dem Grundstück jede Menge Zeit, Papier und Bürokratie, sofern das Drama in D spielt.
Über was denn? Die Firma bzw. der bauwillige Grundstückseigentümer bekommt *Bescheid*---> zB eine Baugenehmigung. Und eine Abrissgenehmigung.Zitat :Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?
Doch, kann man. Man kann gegen alles vorgehen, was einem nicht passt---aber oft/sehr häufig bringt das nichts. Sehr oft ists schon zu spät.Zitat :Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Zunächst gibts doch nur Tratsch---oder gibts schon mehr? Was Lesbares evtl.?
Vollkommen richtig, wie denn auch?Zitat :Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.
Aber dass sich die Zeiten seit kurz nach Kriegsende geändert haben und seit Jahren ein erschreckender Wohnungsmangel herrscht---weißt du inzwischen schon? Man pfeifts aus jedem Loch.
Und wie lautet die nun? Von wem kommt die? Wann solls losgehen?Zitat :Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.
#16
Antwort vom 7. Juli 2024 | 12:23
Von
Status: Master (4463 Beiträge, 735x hilfreich)
Zitat :n Bayern z.B. besteht grundsätzlich die Pflicht Nachbarn zu beteiligen (Art. 66 BayBO)
Genau, kenne es nicht anders.
#17
Antwort vom 7. Juli 2024 | 12:35
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Genau, kenne es nicht anders.
Und ich kenne es von NRW nicht.
#18
Antwort vom 7. Juli 2024 | 14:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Leider ist das Bundesland hier nicht bekannt.
NrW
#19
Antwort vom 7. Juli 2024 | 14:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Nichtnachbar
Ich bin direkter Nachbar ?
#20
Antwort vom 7. Juli 2024 | 14:25
Von
Status: Unbeschreiblich (130339 Beiträge, 41515x hilfreich)
Zitat :Ich bin direkter Nachbar ?
Nö.
Zitat :Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten.
#21
Antwort vom 8. Juli 2024 | 00:15
Von
Status: Student (2722 Beiträge, 648x hilfreich)
Harry: Danke.
P.S.: Viel mir schwer
#22
Antwort vom 10. Juli 2024 | 23:30
Von
Status: Schlichter (7609 Beiträge, 1708x hilfreich)
Zitat :Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Ich meine wir wohnen hier in einer Siedlung, wo seit Jahrzehnten nur Familien in Einfamilienhäuser leben . Also von der Höhe und so..
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.
Innerhalb von 70 Jahren werden anderenorts Häuser gebaut, wieder abgerissen und neue an ihrer Stelle gebaut. Innerhalb von 70 Jahren werden Hauptverkehrsstraßen zu Wohnstraßen und Nebenstraßen zu vierspurigen Hauptstraßen. Innerhalb von 70 Jahren verlieren manche Städte 40 Prozent ihrer Einwohner - und andere nehmen in der Einwohnerzahl um 30 Prozent zu...
Zitat:Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten. Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.
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