Nachbar reißt Haus ab und baut Mehrfamilienhaus

6. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Luna333
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar reißt Haus ab und baut Mehrfamilienhaus

Guten Tag ,
Wir leben in einer Straße in einen Einfamilienhaus . Neben uns steht eine Doppelhaushälfte , aber das Haus ist halt so groß, wie ein Einfamilienhaus. Jetzt wurde dieses Haus verkauft und wir haben durch Zufall mitbekommen, dass die das Haus bald abreißen und ein Mehrfamilienhaus mit noch ein Stockwerk mehr als die Einfamilienhäuser drum herum. Also schon ein richtig großen klopper, mit sicht in unsere ( von den Häusern drum herum) Gärten. Unseren Nachbar der mit bei uns Garten an Garten hat , trifft es ordentlich, da man dort perfekt ins Haus schauen kann . Privatsphäre ist da nicht mehr ..
Jetzt die Fragen , darf die Firma das einfach so ?
Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 241x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Jetzt wurde dieses Haus verkauft und wir haben durch Zufall mitbekommen, dass die das Haus bald abreißen und ein Mehrfamilienhaus mit noch ein Stockwerk mehr als die Einfamilienhäuser drum herum. Also schon ein richtig großen klopper, mit sicht in unsere ( von den Häusern drum herum) Gärten. Unseren Nachbar der mit bei uns Garten an Garten hat , trifft es ordentlich, da man dort perfekt ins Haus schauen kann . Privatsphäre ist da nicht mehr ..
Jetzt die Fragen , darf die Firma das einfach so ?


Ich gehe mal davon aus, dass eine Baugenehmigung vorliegt, deshalb ist die Antwort: Ja.

BTW: Damit der Nachbar einem nicht ins Haus schauen kann, ist die Gardine erfunden worden.

Zitat (von Luna333 ):
Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?


Weil das, zumindest in Deutschland, nicht vorgesehen ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Jetzt die Fragen , darf die Firma das einfach so ?

Nö, da braucht es eine Baugenehmigung - dann wird geprüft, ob alles den Regeln entspricht.



Zitat (von Luna333 ):
Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?

Weil der andere Eigentümer da keine Informationspflichten hat.



Zitat (von Luna333 ):
mit sicht in unsere ( von den Häusern drum herum) Gärten. Unseren Nachbar der mit bei uns Garten an Garten hat , trifft es ordentlich, da man dort perfekt ins Haus schauen kann . Privatsphäre ist da nicht mehr ..

Ja, das zählt zu den Risiken und Nebenwirkungen wenn man kein freistehendes Haus hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Luna333
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich gehe mal davon aus, dass eine Baugenehmigung vorliegt, deshalb ist die Antwort: Ja.


Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Ich meine wir wohnen hier in einer Siedlung, wo seit Jahrzehnten nur Familien in Einfamilienhäuser leben . Also von der Höhe und so..
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird. Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten. Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Kann man dagegen nicht vorgehen ?

Klar, man hätte das Haus kaufen können,
Oder macht jetzt ein auskömmliches Angebot das zu kaufen.

Ansonsten kann man denknotwendigerweise nichts dagegen machen, das einer im Rahmen der Gesetze handelt.



Zitat (von Luna333 ):
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird

Vor 70 Jahren war vieles anders, da wurde noch munter Altöl in den Rhein abgelassen und Asbest war einer der beliebtesten Baustoffe.

Das wird zunehmen.
Die Leute brauchen Wohnraum und im Rahmen von Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sind Nachverdichtungen ein großes Thema, in einigen Gemeinden sogar schon Standard.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18266 Beiträge, 9919x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Kann man dagegen nicht vorgehen ?

Wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden: nein
Deshalb werden Nachbarn auch nur dann schriftlich benachrichtigt, wenn für den Neubau eine Abweichung von den Bauvorschriften beantragt wurde.

Zitat (von Luna333 ):
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.

Nein - das kann man nie wissen. Das ist aber der Lauf des Lebens, dass die Zeit nicht stehen bleibt.

Im übrigen ist eine "Nachverdichtung" (also mehr Wohnungen pro Grundstück als vorher) im Regelfall politisch gewollt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 237x hilfreich)

Ich würde erst mal aufs Baurechtsamt gehen und die Pläne einsehen , damit mal mal wirklich weiß, was Sache ist. Das kann jeder Nachbar.

Signatur:

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten. Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.

Abgesehen von der Tatsache, dass der Neubau Dich als Nichtnachbar gar nicht tangiert, solltest Du Deine Beiträge strukturieren und auf ein sachliches Niveau herunterfahren ;)

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49374 Beiträge, 17365x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.

Gibt es denn für das Gebiet einen Bebauungsplan? Vor 70 Jahren gab es so etwas noch nicht.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann richtet sich die Zulässigkeit so eines Vorhabens nach § 34 BauGB. Dann kann es aber rechtswidrig sein, ein Haus zu bauen, dass eine Etage mehr hat als die umliegenden Häuser.

Sollte es jedoch einen Bebauungsplan geben, dann muss man darin nachschauen, ob das geplante Bauvorhaben zulässig ist.

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4039 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil der andere Eigentümer da keine Informationspflichten hat.

Ich kenne es so, bei direkter Nachbarschaft bekommt man vom Bauamt Unterlagen und selbige müssen von den Nachbarn unterschrieben werden. Bzw. die Bauherrn müssen die Pläne den Nachbarn zur Unterschrift bringen.

Geschieht dies nicht, wird nochmals überprüft und der Bau verzögert sich, auch dann wenn die Nachbarn Einwände haben.
Aktuell war das im letzten Jahr bei uns der Fall. Die anderen Anlieger, ein Wohnblock mit 15 ETW, da mussten alle Eigentümer unterschreiben, weil viele gar nicht vor Ort wohnten, wurden die Pläne verschickt.

Es ging da um keinen Neubau, sondern nur um einen kleinen Anbau, welcher genehmigungspflichtig war.
Das es in einigen Bundesländer so einfach geregelt sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.

Beim Bauamt nachfragen und sich beraten lassen, so musste ein anderer Nachbar seinen Plan ändern lassen, weil für uns ein Nachteil entstanden wäre.

Die Sicht in andere Häuser ist egal, da kann man Vorsorge treffen, was die Gesamtansicht betrifft, müssen sich Neubauten anpassen. Bei der derzeitigen Wohnungsnot in gewissen Gebieten, kann man es sicher großzügiger auslegen.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18266 Beiträge, 9919x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ich kenne es so, bei direkter Nachbarschaft bekommt man vom Bauamt Unterlagen und selbige müssen von den Nachbarn unterschrieben werden. Bzw. die Bauherrn müssen die Pläne den Nachbarn zur Unterschrift bringen.

Das ist eigentlich nur so, wenn Abstandsflächen auf die Nachbargrundstücke ragen (vulgo: mindestens ein kleines Stück des Neubaus weniger als 3m von der Grundstücksgrenze entfernt ist) oder sonstige Nachbarrechtliche Belange tangiert sind. Der evtl. nicht so schöne Anblick ist aber keine nachbarrechtliche Kategorie.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9069 Beiträge, 1923x hilfreich)

drkabo hat Recht

Und wenn da vorher eine Doppelhaushälfte war, und man die Grundmaße nicht verändert, kann man obendrauf bauen, was der Bebauungsplan hergibt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4039 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der evtl. nicht so schöne Anblick ist aber keine nachbarrechtliche Kategorie.

Den Anblick meinte ich auch nicht und schrieb es auch.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18266 Beiträge, 9919x hilfreich)

Man kann es auch einfach formulieren:
Nachbarn werden schriftlich informiert, wenn sie eine Einspruchsmöglichkeit haben. (Wobei ein Einspruch nicht erfolgreich sein muss.)
Wenn die Nachbarn sowieso keine Einspruchsmöglichkeit haben, ist auch keine Information vorgeschrieben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 128x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Das es in einigen Bundesländer so einfach geregelt sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.
So ist es aber.
In Bayern z.B. besteht grundsätzlich die Pflicht Nachbarn zu beteiligen (Art. 66 BayBO), in BW nur dann nicht, wenn sie offensichtlich nicht berührt sind (§55 LBO) und in NRW nur, wenn Abweichungen oder Befreiungen erforderlich sind, die nachbarliche Belange berühren (§72 BauONRW). Leider ist das Bundesland hier nicht bekannt.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37515 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
dass die das Haus bald abreißen
Ihr habt durch Hörensagen mitbekommen, dass dieses Doppelhaus bald abgerissen werden --soll-- und an dieser Stelle ein MFH gebaut werden --soll--.
Richtig? Dann ist schon deine Überschrift falsch.
Solche Aktionen erfordern vor dem ersten Einsatz auf dem Grundstück jede Menge Zeit, Papier und Bürokratie, sofern das Drama in D spielt.

Zitat (von Luna333 ):
Wieso bekommt man nicht schriftlich bescheid ?
Über was denn? Die Firma bzw. der bauwillige Grundstückseigentümer bekommt *Bescheid*---> zB eine Baugenehmigung. Und eine Abrissgenehmigung.
Zitat (von Luna333 ):
Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Doch, kann man. Man kann gegen alles vorgehen, was einem nicht passt---aber oft/sehr häufig bringt das nichts. Sehr oft ists schon zu spät.
Zunächst gibts doch nur Tratsch---oder gibts schon mehr? Was Lesbares evtl.?

Zitat (von Luna333 ):
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.
Vollkommen richtig, wie denn auch? :???: Ein Riesenklopper ist ein Haus mit 2 Geschossen trotzdem nicht. Und in die Breite gehts auch nur begrenzt. Es gibt ja B-Pläne.
Aber dass sich die Zeiten seit kurz nach Kriegsende geändert haben und seit Jahren ein erschreckender Wohnungsmangel herrscht---weißt du inzwischen schon? Man pfeifts aus jedem Loch.
Zitat (von Luna333 ):
Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.
Und wie lautet die nun? Von wem kommt die? Wann solls losgehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4039 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Escroda):
n Bayern z.B. besteht grundsätzlich die Pflicht Nachbarn zu beteiligen (Art. 66 BayBO)

Genau, kenne es nicht anders.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 241x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Genau, kenne es nicht anders.


Und ich kenne es von NRW nicht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Luna333
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Escroda):
Leider ist das Bundesland hier nicht bekannt.

NrW

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Luna333
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Nichtnachbar

Ich bin direkter Nachbar ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Ich bin direkter Nachbar ?

Nö.
Zitat (von Luna333 ):
Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

Harry: Danke.

P.S.: Viel mir schwer ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6929 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitat (von Luna333 ):
Kann man dagegen nicht vorgehen ?
Ich meine wir wohnen hier in einer Siedlung, wo seit Jahrzehnten nur Familien in Einfamilienhäuser leben . Also von der Höhe und so..
Das konnte ja keiner vor 70 Jahren wissen, dass da mal ein riesen Klopper in der Straße gebaut wird.

Innerhalb von 70 Jahren werden anderenorts Häuser gebaut, wieder abgerissen und neue an ihrer Stelle gebaut. Innerhalb von 70 Jahren werden Hauptverkehrsstraßen zu Wohnstraßen und Nebenstraßen zu vierspurigen Hauptstraßen. Innerhalb von 70 Jahren verlieren manche Städte 40 Prozent ihrer Einwohner - und andere nehmen in der Einwohnerzahl um 30 Prozent zu...

Zitat:
Zwischen uns und dem Haus , was da gebaut werden soll , ist auch ein kleiner Kindergarten. Jeder hier ist absolut nicht gerade erfreut , über diese Nachricht.

Die Welt ist kein Freilichtmuseum, die Bevölkerung wächst und braucht mehr Wohnungen.

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