unfreiwillig von Fernsehteam gefilmt

8. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
JoseAndres
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
unfreiwillig von Fernsehteam gefilmt

Hallo,

leider habe ich bei meiner Suche nichts passendes gefunden, falls es dazu doch ein Thema gibt, wäre ich für einen Link dankbar.

In letzter Zeit sieht man ständig Sendungen im Fernsehn, in denen Polizei, Ordnungsamt, Gerichtsvollzieher oder wer auch immer, von einem Fernsehteam begleitet wird. Was mich wundert, dass sich die betroffenen Personen immer im Fernsehen zeigen. Also mir wäre es ja peinlich wenn die ganze Welt zum Beispiel in meine Wohnung käme.

Haben die Leute keine andere Wahl als sich filmen zu lassen oder ist denen das schlichtweg egal?

Danke
Jose

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"Schulden haben ist nicht das Ende, aber die Willkür der Beitreiber sollte ein Ende haben."

-- Editiert von Moderator am 24.09.2020 08:45

-- Thema wurde verschoben am 24.09.2020 08:45

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1)
Derartige Aufnahmen erfolgen nicht gegen den Willen der Betroffenen. Diese stimmen den Aufnahmen zu. Zuletzt ist der Fall eines Hartz-IV-Empfängers bekannt geworden, der wegen Betrug strafrechtlich verurteilt worden ist, weil er sein Honorar aus der Doku Soap „Frauentausch“ nicht angegeben hatte.
Siehe dazu: http://www.arbeitslosengeld-2.de/tag/fernsehen/

(2)
Bestimmte Personen des öffentlichen Lebens können auch gegen Ihren Willen gefilmt werden. Hier ist Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen Privatsphäre abzuwägen. Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen geht es aber lediglich um die Sensationslust des Publikums, das mal sehen möchte, wie es bei anderen Leuten so aussieht. So etwas rechtfertigt aber nie derartige Aufnahmen und bedarf immer der Einwilligung des Betroffenen.

(3)
Investigative Journalisten drehen gerne mal mit versteckter Kamera. Auch hier muss der heimlich Aufgenommene einwilligen. Pressefreiheit oder ähnliches rechtfertigt auch keine Persönlichkeitsrechtverletzungen oder sogar Straftaten (Stichwort: Vertraulichkeit des Wortes).
Deshalb wird bei solchen Aufnahmen auch der Betroffenen unkenntlich gemacht und der Text nachgesprochen.


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#2
 Von 
JoseAndres
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wie erwähnt hatte es mich nur gewundert, dass wohl doch soviele Menschen bereit sind sich in doch recht peinlichen Momenten ihres Lebens filmen und senden zu lassen.

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"Schulden haben ist nicht das Ende, aber die Willkür der Beitreiber sollte ein Ende haben."

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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Haben die Leute keine andere Wahl als sich filmen zu lassen


Dir wird sicher gelegentlich auffallen, daß auch schon mal Gesichter mit starkem Weichzeichner verdeckt werden. Das sind dann die, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Wie erwähnt hatte es mich nur gewundert, dass wohl doch soviele Menschen bereit sind sich in doch recht peinlichen Momenten ihres Lebens filmen und senden zu lassen.

Die allermeisten Gäste derartiger Shows sind halt schmerzfrei, oder lösen nachträglich auftretende Probleme anders:

JennyJohnes:
Jonathan (hetero) sollte mit einer Liebeserklärung überrascht werden. Jonathans Überraschung war besonders groß, als die Liebeserklärung von Scott kam. Scott hat die Sache nicht überlebt.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/0510/none/0064/index.html

JerrySpringer:
Nancy hoffte auf eine Aussöhnung mit ihrem Ehemann Ralf. Ralf erschien auch, allerdings nur um Nancy klar zu machen, dass er eine „fette und alte“ Frau wie Nancy nicht mehr haben wolle und zum Beweis, kam Ralfs ehemalige Geliebte und inzwischen Angetraute gleich mit. Bei der anschließenden Aussprache zwischen Ralf und Nancy hat er sich dann endgültig von ihr „getrennt“.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,125289,00.html

Diaro de Patricia (Spanien)
Selbst zwei Strafanzeigen von ihr konnten Ricardo nicht davon abhalten, Svetlana einen Heiratsantrag im Fernsehen zu machen. Sie lehnte ab – vier Tage später ist sie tot.
http://nachrichten.t-online.de/gewalt-gegen-frauen-mord-nach-tv-auftritt-schockt-spanien/id_13534016/index

Fazit: Lieber Tür zu, wenn das Fernsehen einen überraschen will.




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#5
 Von 
guest-12329.10.2009 11:32:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Eine Versammtlung ist immer dann gegeben, wenn mindestens 3 Personen abgelichtet werden.


Diese Meinung findet ihre Grundlage wo?

Eine "Versammlung" setzt ja wohl mindestens einen Versammlungswillen voraus, daher sind 500 Leute beim Einkaufen in der Fußgängerzone keine "Versammlung".

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#7
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
jumper1980
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 11x hilfreich)

Ein Großteil dieser "Dokumentationen" wird mittlerweile nach Drehbuch mit Laienspielern gedreht und hat mit dem realen Leben nix mehr zu tun.

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""Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schliessen.
Es sind die Toten, die den Lebenden"

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#9
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Bei mir stand auch schon einmal das Eichamt mit einem Fernsehteam im Schlepptau auf dem Weihnachtsmarkt. Das Eichamt versuchte dann mit einem handelsüblichen Lineal erste Anzeichen dafür zu finden, dass die Flaschen, die ich verkaufe nicht ordnungsgemäß befüllt sind. Letztendlich haben sie dann mehrere Flaschen mitgenommen, um sie mit geeichten Meßinstrumenten zu kontrollieren.
Das Ergebnis: Alles in Ordnung!
Allerdings wurde das in dem gesendeten Beitrag nicht gebracht.
Ich bin damals gefragt worden. Allerdings wurde mir auch klar gemacht, das der Beitrag so und so gesendet würde. Nur mein Gesicht würde unkenntlich gemacht.
Ich bin auch ohne Gesicht gut genug zu erkennen - vor allen Dingen, wenn in diesem Zusammenhang noch die Stadt genannt wird und der Stand gut zu sehen ist. Welche Wahl hat man dann noch?
Was mich ganz besonders geärgert hat, war, das zwei Jahre später der Bericht noch einmal gebracht wurde und so getan wurde, als ob er gerade gedreht worden war.

Gruß

Connlon

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

ich kann Connlon nur zustimmen, ein unkenntlich gemachtes Gesicht hilft doch manchmal gar nicht. Gerade die Personen, vor denen ich bestimmt Sachen geheim halten möchte (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen, Nachbarn), erkennen mich wahrscheinlich trotzdem. Insbesondere, wenn Details wie die Stadt oder sogar Häuser zu erkennen sind.
Habe ich kein Recht darauf, dass der Film überhaupt nicht gesendet wird?

MfG Stefan

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#11
 Von 
Mercutio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok und noch eine vielleicht dumme Frage, aber verstößt der Gerichtsvollzieher nicht auch gegen das Datenschutzgesetz, wenn er ein Fernsehteam irgendwohin mitschleift? Unabhängig von der Drehgenehmigung ist er zur Wahrung des Datenschutzes gegen über 3ten verpflichtet oder? Ist dies nicht bereits verletzt, wenn das Fernsehteam mitgenommen wird. So erfährt es doch, den Namen und die Adresse eines Schuldners.

Und ohne Einwilligung darf meines Erachtens nach wohl auch kaum gedreht, oder das Haus des Schuldners betreten werden. Liegt hier nicht auch der Strafbestand des Hausfriedensbruchs vor? Das der Gerichtsvollzieher ein Haus betreten darf ist ja klar, das gilt aber sicher nicht für das Fernsehteam, vor allem nicht, wenn man nicht weiß, dass es das Haus betritt...

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Mercutio):
Unabhängig von der Drehgenehmigung ist er zur Wahrung des Datenschutzes gegen über 3ten verpflichtet oder?

Genau, oder. Wenn ich den Dreh komplett erlaube, stimme ich logischerweise auch der Verarbeitung der notwendigen Daten zu.



Zitat (von Mercutio):
Liegt hier nicht auch der Strafbestand des Hausfriedensbruchs vor?

Nein.



Zitat (von Mercutio):
Das der Gerichtsvollzieher ein Haus betreten darf ist ja klar, das gilt aber sicher nicht für das Fernsehteam,

Und wie kommt man darauf?



Zitat (von Mercutio):
vor allem nicht, wenn man nicht weiß, dass es das Haus betritt...

Als Eigentümer des Hauses sollte man mitbekommen wer sein Haus betritt. Insbesondere wenn die direkt hinter dem GV stehen ...

Und in einem Mehrfmilienhaus, ist das in Ordnung, denn da beginnt das Hausrecht in dem Falle erst ab der Wohnungstüre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(664 Beiträge, 115x hilfreich)

Ganz unberechtigt finde ich die Frage nicht, bin mir aber auch nicht sicher wie das genau abläuft.

Nehmen wir an, der Gerichtsvollzieher nimmt das Fernsehteam zu einer beliebigen Person mit. Die Person stimmt aber den Aufnahmen nicht zu, ist dann nicht aber schon "zuviel" passiert? Schliesslich hat der Gerichtsvollzieher ein Fernsehteam zu einer Person geführt die offenbar von einem Gerichtsvollzieher besucht werden sollte. Auch wenn das nicht ins Fernsehen kommt, so hat zumindest das Fernsehteam nun Informationen erhalten, die ihnen nicht zustehen. "Ah Kuck mal, der Müller hat Geldsorgen."

Klar kann das auch ein Nachbar mitbekommen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Hier aber werden komplett unbeteiligte mit einbezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Die Person stimmt aber den Aufnahmen nicht zu, ist dann nicht aber schon "zuviel" passiert?

Ja dann wäre schon zu viel passiert.



Zitat (von Sunrabbit):
bin mir aber auch nicht sicher wie das genau abläuft.

Die Redaktion oder ein "Scout" nimmt Kontakt mit dem GV auf.
Der muss mal als erstes bereit sein mit zu machen, ist der nicht bereit, geht man zum nächsten.

Dann wird geschaut, ob der GV eine Klientel hat, sie zum geplanten Konzept passt. Manchmal wir dann aber auch das Konzept angepasst.

Dann wird mit dem Klienten Kontakt aufgenommen und er wird gefragt ob er mitmachen will.
Hat man genug GVs und Klienten zusammen hat, erfolgt der Dreh.
Und wenn alles nichts hilft, dann wird mit Statisten aufgefüllt (scripted reality / scripted doku).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mercutio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Fall gab es jedoch im Vorfeld keine Anfrage. Das Fensehteam stand unangeküdigt im Hausflur. Die Kamera lief bereits. Nach Rücksprache mit einem Anwalt hat dieser bereits erörtert, das der GV einen Verstoß gegen die DSGVO begangen hat indem er das Team mit genommen hat. Durch sein Verhalten kam das Fernsehteam in den Besitz meines Namens, meiner Anschrift als auch darüber, dass ein Verfahren gegen mich läuft. Alles sensible, personenbezogene Daten. Ohne mein Einverständnis ist dies ein klarer Verstoß gegen die Gesetzeslage.

Mir wurde Nahegelegt den GV bei seiner Kammer zu melden und ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Da der GV ein Beamter ist, kann ich keine zivilrechtlichen Schritte gegen ihn einleiten, ihn jedoch durchaus anzeigen. Gegen das Fernsehteam kann eine Unterlassungsklage eingereicht werden. Bei Zuwiderhandlung kann ferner auf Schadenersatz durch Rufschädigung und Verletzung des Persönlichkeitsrechts geklagt werden. Ich werde noch klären ob und in wie weit ich auch Schadensersatzansprüche gegen den GV geltend machen kann. Diese kann an eine Klage bei einem Verstoß gegen den Datenschutz angehängt werden. Da dieses Verhalten Rufschädigend war, entstand ein immaterieller Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Mercutio):
In dem Fall gab es jedoch im Vorfeld keine Anfrage. Das Fensehteam stand unangeküdigt im Hausflur. Die Kamera lief bereits.

Das verstößt extrem gegen die DSGVO.
Auch wäre zu prüfen, ob hier gegen § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) verstoßen wurde



Zitat (von Mercutio):
Da der GV ein Beamter ist, kann ich keine zivilrechtlichen Schritte gegen ihn einleiten,

Ein Unterlassungsverlangen kann auch hier durchgesetzt werden.



Zitat (von Mercutio):
Da dieses Verhalten Rufschädigend war, entstand ein immaterieller Schaden.

Die Erfolgsaussichten sind da nicht so gut, die Höhe des Schadenersatz in der Regle eher marginal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Mercutio):
In dem Fall gab es jedoch im Vorfeld keine Anfrage. Das Fensehteam stand unangeküdigt im Hausflur. Die Kamera lief bereits.
Sehr unglaubwürdig. Ansonsten: wer sich ein wenig mit den Interna auskennt, weiß, dass es sich um sog. "Scripted Reality" handelt. Sprich: alles nur nach Absprache, vertraglich geregelt, fast immer mit Laienschauspielern.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mercutio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja manchmal, möchte man nicht glauben was so passiert. Kann jedoch Zeugen bestellen, da der GV zudem noch bei einem Nachbarn ein Stockwerk darunter geklingelt hat. Leider hat sich der Vorfall genau wie beschrieben ereignet.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Auch wenn nichts unmöglich ist, würde ich es doch für sehr ungewöhnlich halten, wenn der GV das ohne Konsultation mit seinem Vorgesetzten gemacht hat (das wäre dann schon ein so schweres Dienstvergehen wegen der dabei erfüllten Straf- und sonstigen Tatbestände, daß eine Entfernung aus dem Dienst angeraten wäre).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Modernes Märchen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mercutio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Auch wenn nichts unmöglich ist, würde ich es doch für sehr ungewöhnlich halten, wenn der GV das ohne Konsultation mit seinem Vorgesetzten gemacht hat (das wäre dann schon ein so schweres Dienstvergehen wegen der dabei erfüllten Straf- und sonstigen Tatbestände, daß eine Entfernung aus dem Dienst angeraten wäre).


Ich weiß nicht ob er dies mit seinem Vorgesetzten besprochen hat, darüber habe ich keinerlei Kenntnis. Der Punkt ist der das ich bezüglich meiner Daten nicht gefragt wurde. Ich werde jetzt auch um ehrlich zu sein nicht weiter zu dem Punkt diskutieren, die Ereignisse haben sich so angespielt wenn Sie es nicht glauben wollen ist das für mich auch in Ordnung. Ich konnte in dem Moment auch nicht glauben was geschehen ist.

Ich habe den GV angeschrieben zu den Ereignissen, auch mit der Aufforderung Informationen zum Fernsehteam heraus zu geben damit ich diese um Löschung des Bildmaterials bitten kann, leider keine Antwort erhalten. Entsprechend werde ich heute den Vorfall anzeigen und somit das Verfahren einleiten lassen. Er hatte Jetzt 2 Tage Zeit sich zu erklären. Da ich weiß welche Konsequenzen das Verfahren haben kann habe ich um ehrlich zu sein noch gezögert. Auf der anderen Seite kann so jemand allerdings nicht im Amt bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Mercutio):
Ok und noch eine vielleicht dumme Frage, aber verstößt der Gerichtsvollzieher nicht auch gegen das Datenschutzgesetz, wenn er ein Fernsehteam irgendwohin mitschleift?

Er schleift es nicht mit. Das ist alles "scripted reality", die Beteiligten unterschreiben ein Model-Release und bekommen auch Geld für ihre Mitwirkung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Er schleift es nicht mit.

Stimmt, die kommen freiwillig mit.



Zitat (von eh1960):
Das ist alles "scripted reality", die Beteiligten unterschreiben ein Model-Release und bekommen auch Geld für ihre Mitwirkung.

Lesen und verstehen könnte helfen zu realisieren das es hier offenbar nicht so ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Wenn es sich wirklich so abgespielt hat, wäre der beste Ansprechpartner wohl die Presse, denn die Behörde wird wohl eher ein Interesse haben, das unter den Tisch zu kehren. Von daher macht die typische Dienstaufsichtsbeschwerde wenig Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mercutio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Macht nur wenig Sinn, wenn man eben nicht möchte, dass die Schuldensituation Öffentlich wird ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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