Hund ohne Erlaubnis gefilmt

3. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)
Hund ohne Erlaubnis gefilmt

Hallo,
ein "netter" Mitbürger hat heute meinen Hund, als ich mit ihm spazieren ging, ohne meine Erlaubnis gefilmt.
Im Prinzip ist das nicht weiter schlimm, allerdings muß mein Hund einen Maulkorb tragen und das war gerade nicht der Fall, da dieser kaputt ging.
Ich nehme nun stark an, daß der Film als Beweis an das Ordnungsamt geht und ich eine Strafe zahlen muß, es handelt sich bei dem Hund um einen Zwergdackel!
Darf der nette Mitbürger ohne mich zu fragen den Hund filmen und mich dabei natürlich auch ein wenig und zählt der Film als Beweis?

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Grundsätzlich darf man Beweise für rechtswidriges Verhalten sichern.
Ob das nun Zeugen, Fotos oder Videos sind ist unerheblich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Also, erst im anderen Forum unter dem Motto "der süsse kleine Hund hat zwar jemanden geknipst, aber das ist doch nicht der Rede wert" und jetzt gleich hinterher ist der nagelneue Maulkorb kaputt gegangen, und der Hund hat ein eigenes Datenschutzrecht. Okay, meine Tiefkühltruhe auch. Müsste ich mal drum kümmern.

Wie wärs ganz einfach mal damit, die Auflagen zu erfüllen? Dann gibt es wirklich keinen Ärger mehr, datenschutzrechtlich noch ordnungsrechtlich.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
zählt der Film als Beweis


Das tut im übrigen auch die Aussage des "netten Mitbürgers", auch wenn es kein Video gäbe.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
es handelt sich bei dem Hund um einen Zwergdackel!


Das ändert natürlich alles. Nach §2g IV ZwDackVO ist das Filmen von Zwergdackeln ohne Maulkorb unzulässig. Allerdings sagt das Gesetz nicht, ob das bedeutet, daß der Zwergdackel einen Maulkorb tragen muß oder der Filmende. Du wirst wohl bis zum EuGH gehen müssen, um das klären zu lassen.

;)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
klausi42
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
danke für die zum Teil doch hilfreichen Antworten.
Und auch danke an die Spaßvögel, war auch sehr schön sowas zu lesen.
LG

2x Hilfreiche Antwort

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