Hallo,
ein "netter" Mitbürger hat heute meinen Hund, als ich mit ihm spazieren ging, ohne meine Erlaubnis gefilmt.
Im Prinzip ist das nicht weiter schlimm, allerdings muß mein Hund einen Maulkorb tragen und das war gerade nicht der Fall, da dieser kaputt ging.
Ich nehme nun stark an, daß der Film als Beweis an das Ordnungsamt geht und ich eine Strafe zahlen muß, es handelt sich bei dem Hund um einen Zwergdackel!
Darf der nette Mitbürger ohne mich zu fragen den Hund filmen und mich dabei natürlich auch ein wenig und zählt der Film als Beweis?
LG
Hund ohne Erlaubnis gefilmt
Fragen zum Datenschutz?
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Grundsätzlich darf man Beweise für rechtswidriges Verhalten sichern.
Ob das nun Zeugen, Fotos oder Videos sind ist unerheblich.
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Also, erst im anderen Forum unter dem Motto "der süsse kleine Hund hat zwar jemanden geknipst, aber das ist doch nicht der Rede wert" und jetzt gleich hinterher ist der nagelneue Maulkorb kaputt gegangen, und der Hund hat ein eigenes Datenschutzrecht. Okay, meine Tiefkühltruhe auch. Müsste ich mal drum kümmern.
Wie wärs ganz einfach mal damit, die Auflagen zu erfüllen? Dann gibt es wirklich keinen Ärger mehr, datenschutzrechtlich noch ordnungsrechtlich.
wirdwerden
Zitat:zählt der Film als Beweis
Das tut im übrigen auch die Aussage des "netten Mitbürgers", auch wenn es kein Video gäbe.
Zitat:es handelt sich bei dem Hund um einen Zwergdackel!
Das ändert natürlich alles. Nach §2g IV ZwDackVO ist das Filmen von Zwergdackeln ohne Maulkorb unzulässig. Allerdings sagt das Gesetz nicht, ob das bedeutet, daß der Zwergdackel einen Maulkorb tragen muß oder der Filmende. Du wirst wohl bis zum EuGH gehen müssen, um das klären zu lassen.
Hallo,
danke für die zum Teil doch hilfreichen Antworten.
Und auch danke an die Spaßvögel, war auch sehr schön sowas zu lesen.
LG
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