Erbschaft einer Immobilie

21. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
disiba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft einer Immobilie

hallo,
meine mutter möchte mir ihre eigentumswohnung in der türkei vererben. da sie wegen streitigkeiten eine meiner 3 schwestern enterben möchte, befürchtet sie die schwester könnte das testament anfechten.
jetzt ist die überlegung mir die immobilie(wert ca.50 000 euro) vor ihrem ableben zu überschreiben.
meine frage:
1.ist es sinnvoll zu lebzeiten überschreiben o. schenken?
2.ist meine anwesenheit in der türkei dafür erforderlich?
3.kommen bei einer schenkung kosten auf mich zu?(steuer)
4.kommen auf mich kosten zu wenn meine schwester das testament anfechten würde?
5. was wäre die beste lösung?
danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Nur sterben acht Erben.
Zu Lebzeiten kann Ihre Mutter mit Ihrem Vermögen machen was sie will.
Allerdings, stirbt Ihre Mutter vor Ablauf von 10 Jahren,
fällt die Immobilie anteilmäßig wieder in die Erbmasse.
Jährlich ./. 10 % des Wertes. Ihre Geschwister haben dann
einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Sie müssen nicht unbedingt in die Türkei reisen.
Ihre Mutter beauftrag dort einen Notar mit der Beurkundung,
schickt die Unterlagen an einen Notar an Ihrem Wohnort
wo Sie die Annahme bestätigen.Der Notar beurkundet Ihre
Unterschrift und schickt die Urkunde zurück.
Steuer fallen nicht an, weil der Freibetrag bei
etwa 120.000,00 Euro liegt.
Kosten aus Erbstreitigkeiten gehen zu Lasten des Erbes.
Die Kosten der Notare sind mir unbekannt, wobei eine
Unterschriftenbeglaubigung bei unter 100,00 Euro
liegen dürfte.




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#2
 Von 
guest-12321.07.2011 14:39:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Sicher wird es aber eine Rolle spielen, welche Staatsangehörigkeit die Mutter/die Erben haben und wo die jeweils leben.
Das wird dann nämlich für das Erbrecht eine Rolle spielen.

Und mit warmen Hand geben ist immer besser.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

@xxsirodxx
Kennst du dich mit türkischischem Recht aus?

#Der Notar beurkundet Ihre
Unterschrift und schickt die Urkunde zurück.#
Das reicht nicht aus (Apostille). Ob eine solche Vorgehensweise in der Türkei anerkannt wird...?

#Die Kosten der Notare sind mir unbekannt, wobei eine
Unterschriftenbeglaubigung bei unter 100,00 Euro
liegen dürfte.#
Die Gebühren werden nach einer Gebührentabelle anhand des Werts berechnet und können auch über EUR 100,00 liegen.

Zunächst müsste man wissen, welche Staatsangehörigkeit die Mutter sowie die Kinder haben und wo diese leben. Für die Immobilie gilt türkisches Recht.

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