Forderung von Betreuungskosten des Amtsgericht nach drei Jahren - Verjährung

3. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Makai
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Betreuungskosten des Amtsgericht nach drei Jahren - Verjährung

Hallo,
angenommen, eine Tante, die einen vom Betreuungsgericht beauftragten Betreuer seit 2016 hatte, ist 2017 gestorben.
Wie sieht die Verjährungsfrist für die Betreuungskosten aus, wenn der Betreuer z.B. im Jahre 2016 die Rechnung für ein Quartal 2016 an das Betreuungsgericht gestellt hat, das Gericht aber diese erst 2020 den Erben in Rechnung stellt (wäre die Verjährung nicht zum 01.01.20 ?)
danke für eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Betreuerkosten verjähren in drei Jahren beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und fällig geworden ist. Die Fälligkeit tritt spätestens mit der Bewilligung der Vergütung ein.
Wurde die Betreuervergütung im Jahre 2016 festgesetzt (bewilligt), ist sie 2020 verjährt. Man muss sich aber auf die Verjährung berufen, sie wird nichtvon Amts wegen beachtet.
Wurde die Vergütung erst 2017 festgesetzt, kann man es immerhin versuchen. Die Chancen stehen auch dann nicht schlecht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Makai
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fur die schnelle und kompetente Antwort. Wann die Vergütung bewilligt wurde, weiß ich nicht (wir haben auch nie, obwohl eingefordert, die Betreuungsakte gesehen).

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