Gilt ein Testament noch, das erst 1/2 Jahr nach dem Tod gefunden wird?

25. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)
Gilt ein Testament noch, das erst 1/2 Jahr nach dem Tod gefunden wird?

Hallo,

eine Freundin bittet um folgende Auskunft:

nachdem ihre Mutter im November 2001 gestorben ist, glaubt sich der Vater als Alleinerbe. Nun hat die Tochter aber ein handgeschriebenes Testament, indem die Mutter verfügt hat, dass sie von dem Hausverkauf, der bald ansteht, die Hälfte bekommen soll.

Der Vater, der das Testament noch nicht kennt, möchte das Geld aber lieber für seinen "Lebensunterhalt" ausgeben, befürchtet sie.

Hat es jetzt noch Sinn, nach so langer Zeit das Testament bei einem Notar vorzulegen?

Das Haus, um das es geht, steht in Spanien - aber ich denke das ist unerheblich. Vater und Tochter sind Deutsche mit Wohnsitz hier.
Danke fürs Antworten. Firona

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Firona,

das Testament gilt noch, unabhängig davon, wann es gefunden wurde (erst nach 30 Jahren sind Testamente "verjährt"). Deine Freundin sollte es beim Nachlassgericht einreichen, damit es formell eröffnet wird, und dann einen Erbschein beantragen. Da der Fall kompliziert werden könnte, empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten oder sogar vertreten zu lassen.

Viele Grüße

Isa

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
plessis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

kann ich mein Haus verkaufen und das Geld verleben? Koennen meine Kinder den Verkauf anfechten ? Wie ist es mit ihrem Erbe?

Honora von Hase-Koehler

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nitz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,


soweit ich weiß gilt:

wenn das Haus Ihnen alleine gehört und sie nicht schon einen Teil zu Lebzeiten an die Kinder überschrieben haben, dann ist es alleine Ihre Sache, was sie zu LEBZEITEN mit Ihrem Haus machen. Sprich sie können dies jederzeit verkaufen und das Geld verleben.

Anders sieht es aus, wenn das Haus nur zu 50% Ihnen gehört, sprich selber geerbt und die Kinder den restlichen Anteil haben. Dann sollte man sich über den Verkauf einigen und die Kinder auszahlen. Der Rest reicht doch auch zum verleben und vielleicht haben sie ja auch ganz vernünftige Kinder, die es Ihnen von Herzen gönnen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hans D. Freise
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Für das in Spanien stehende Haus muss die (höhere) span. Erbschaftssteuer bezahlt werden. Erbschein übersetzen und vom zust. span. Konsulat beglaubigen lassen. Dann Apostille drauf. Allerdings verjährt die Erbschaftssteuer nach 5 Jahren. Wenn Sie Alleinerbe sind, kann da nicht vielk ñpassieren. aber: aufpassen und pünktlich Grundsteuer und andere Abgaben bei der Gemeinde berappen, sonst sind die schnell mit Zwangsvollsteckung und Versteiegerung bei der Hand.


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"Hans D. Freise"

1x Hilfreiche Antwort

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