Verjährung Nachforderungen Pflichtteil-Erben

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Authentic1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Nachforderungen Pflichtteil-Erben

Hallo zusammen,

folgende Situation: Person X stirbt und benennt im Testament Sohn Y als Alleinerbe (es gibt noch die Söhne A und B). Die anderen beiden Söhne A und B verlangen ihren Pflichtteilsanspruch per Anwalt von Y ausgezahlt (die Söhne sind untereinander zerstritten). Y erstellt daraufhin ein Nachlassverzeichnis, berechnet die Pflichtteilsansprüche und bezahlt diese aus. A und B reagieren daraufhin nicht, auch nicht, nachdem Y ihnen Fristen setzt, die Aufstellung des Nachlassverzeichnisses und die Berechnung der Ansprüche zu akzeptieren bzw. Unstimmigkeiten anzumerken.

Nun fragt sich Y wie er Gewissheit bekommen kann, dass die Erbthematik nun abgeschlossen ist und nicht erst nach vielen Jahren von A und B Nachforderungen oder eine Anfechtung des Nachlassverzeichnisses kommen (die er dann im Zweifel mit Zinsen bezahlen müsste).

Ab wann gilt eine solche Erbschaftsthematik also als abgeschlossen bzw. ab wann verjähren mögliche Nachforderungsansprüche?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Authentic1):
Ab wann gilt eine solche Erbschaftsthematik also als abgeschlossen bzw. ab wann verjähren mögliche Nachforderungsansprüche?

Nach 3 Jahren.

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