Was darf man vom Unterhalt abziehen und was nicht???
Sie Sachbearbeiterin des Unterhaltes hatte mir damals gesagt,das ich berechtigt bin, für jeden Tag bzw Übernachtung ein sogenanntes "Essensgeld" vom Unterhalt abziehen darf,dieses "Essensgeld" beträgt 8 Euro.
Jetzt bekam ich ein Schreiben von Ihr,das ich nicht die geleistete Höhe vollbracht habe und dieses jetzt zurücküberweisen soll!!
Dadurch bin ich jetzt etwas verwirrt und ratlos,da diese mir ja gesagt hat das es regulär ist! Stimmt das nun oder nicht?
Lg Steini
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Abzüge vom Kindesunterhalt
16. Dezember 2009
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Frage vom 16. Dezember 2009 | 18:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzüge vom Kindesunterhalt
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2009 | 20:13
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo Steini,
quote:
Sie Sachbearbeiterin des Unterhaltes hatte mir damals gesagt,das ich berechtigt bin, für jeden Tag bzw Übernachtung ein sogenanntes "Essensgeld" vom Unterhalt abziehen darf,dieses "Essensgeld" beträgt 8 Euro.
Was war dass denn für eine SB, die solchen Käse verbreitete?
Vom Kindesunterhalt ist nichts abzuziehen. Die Kosten des Umgangs trägt das Umgangselternteil selber.
LG Nero
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