Anfangsvermögen

28. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2032x hilfreich)
Anfangsvermögen

Bei gesetzlichem Güterstand: Zugewinngemeinschaft,
wird bei einer Scheidung nur die Zugewinne während der Ehe geteilt.
Die Voreheliche Vermögen behält jeder für sich, werden nicht geteilt.

Da könnte ja ein unredlicher Partner, kurz vor der Eheschließung ein größeres Vermögen (z.B. durch Darlehen
von Freunden) in eigenem Bankkonto einzahlen, um sein
großes Anfangsvermögen vorzutäuschen ?!
Im Falle einer Scheidung wäre er in Vorteil.

Wie kann man das verhindern, dagegen tun ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo icecycle,

Die Frage ist nur, ob der Partner sich nicht wundert,

das so wenig Geld auf dem Konto bleibt (wegen der Darlehns-

tilgung).

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2032x hilfreich)

Wie kann man das bemerken. Soll jeder Partner die Kontobewegungen anderen Partner ständig kontrollieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 753x hilfreich)

Guten Abend,

der Kontosaldo zum Stichtag ist entscheidend, sonst nichts.



-----------------
""

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
der Kontosaldo zum Stichtag ist entscheidend, sonst nichts.


Und was ist mit negativen Anfangsvermögen?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Bei der Zeitumstellung wurde in die falsche Richtung

gedreht?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2032x hilfreich)

Nicht umsonst wird die Zeit mittenachts umgestellt.

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