Geldgeschenk / Scheidung / Zugewinnausgleich

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cnncp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Geldgeschenk / Scheidung / Zugewinnausgleich

Hallo,

in unserer Ehe steht es leider nicht zum besten. Im Moment versuchen wir zwar noch die Scheidung/Trennung wenigstens rauszuschieben, wie lange das noch geht, wissen wir aber nicht.

Jetzt will mir eine nahe Verwandte ein größeres Geldgeschenk manchen. Natürlich wollen meine Verwandte und ich nicht, dass dieses Geldgeschenk bei einem nach der Scheidung möglichen Zugewinnausgleich dann zur Hälfte von meinem (Ex-)Ehepartner mitgenommen wird. Soweit ich im Internet gesehen habe, kann man Schenkungen schon so machen, dass sie nur persönlich für einen Ehepartner sind und der andere Ehepartner dann bei einem Zugewinnausgleich davon auch nix abbekommt. Aber die Rechtsprechung scheint hier ziemlich "uneinheitlich" zu sein: Mal wird entschieden, das frühere Geschenk unterliegt doch dem Zugewinnausgleich und mal wird anders entschieden.

Deshalb nun meine Frage: Kann man das Geldgeschenk irgendwie so machen (z.B. durch ein begleitendes Schriftstück), dass es definitiv nur für mich ist und somit bei einem zukünftigen Zugewinnausgleich definitiv nicht mitgerechnet wird?

Viele Grüße

cnncp

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Eindeutig festschreiben dass das Geschenk nur dir zugehen soll.

Beim Zugewinnausgleich wird nur der Zugewinn errechnet und evtl. geteilt.

edy

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich empfehle bei größeren Geldbeträgen immer, einen Vertrag entweder vom Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen zu lassen. Rechtsanwalt ist angebracht, wenn man eine fundierte fachliche Interessenberatung braucht, wenn es nur um die Beachtung von Formalien geht (was hier ja wohl der Fall ist), dann ist der preiswertere Notar angesagt. Dann ist alles im sicheren Bereich.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich im Internet gesehen habe, kann man Schenkungen schon so machen, dass sie nur persönlich für einen Ehepartner sind und der andere Ehepartner dann bei einem Zugewinnausgleich davon auch nix abbekommt.


Ja, richtig. Das Geschenk muss eindeutig als Geschenk an nur einen Ehegatten bestimmt sein.

Zitat:
Aber die Rechtsprechung scheint hier ziemlich "uneinheitlich" zu sein: Mal wird entschieden, das frühere Geschenk unterliegt doch dem Zugewinnausgleich und mal wird anders entschieden.


Kannst Du bitte erläutern, wie Du zu dieser Auffassung kommst. Die Rechtsprechung ist nach meiner Auffassung ziemlich klar: Geschenke an beide Ehegatten gehen in den Zugewinn, Geschenke an nur einen Ehegatten dagegen nicht. Streit gibt es dann, wenn nicht klar ist, ob ein Geschenk an nur einen Ehegatten oder an beide ging.

Zitat:
Kann man das Geldgeschenk irgendwie so machen (z.B. durch ein begleitendes Schriftstück), dass es definitiv nur für mich ist und somit bei einem zukünftigen Zugewinnausgleich definitiv nicht mitgerechnet wird?


Typischerweise reicht es, wenn ein Geldgeschenk auf ein Konto geht, das nur auf den Namen eines Ehegatten lautet und im Betreff der Überweisung klargestellt wird, dass es nur an den einen Ehegatten gehen soll. Ein Begleitschreiben mit dem das noch bekräftigt wird und aus dem die Motivation für das Geschenk hervorgeht kann nicht schaden. Die Einschaltung eines Anwaltes oder Notars ist nach meiner Auffassung nicht erforderlich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cnncp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten!

cnncp

1x Hilfreiche Antwort

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