Betreuer Vermögenssorge

16. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
svenna
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuer Vermögenssorge

hallo, also ich habe erhebliche Probleme mit dem Betreuer meines Opas. Folgendes:
Mein Opa sollte vor 5 Jahren ins Altenheim. Er ist jetzt 86 Jahre alt. Da sagte er, das er sich erhängt. Daraufhin beschlossen ich und meine FRau, das er zu uns kommt. Er freute sich. Wir suchten ein grösseres Haus und zogen ein. Mein Vater war dagegen. Als vor kurzen mein Vater den Opa traf und fragte ihn, ob er den schon spart für eine eventuelle Beerdigung mal in Zukunft, sagte er nein, ich gebe alles aus. Mein Vater ist jetzt zum Amtsgericht gefahren und stellte einen Antrag auf Betreuung. Altersdemenz wurde festgestellt vom Amtsarzt. Als der Richter hier war, klärte ich ihn auf. Der Richter entschied auf einen Anwalt als Betreuer für 3 Monate, da mein Opa eigentlich wollte das ich es tue !! Er wohnt hier und solle auch hier betreut werden.
Der Anwalt der kam befragte uns und mein Opa etc. Opa wollte 100 € die woche für lebensmittel 20 €/W. Taschengeld. Ausserdem zahlt
mein Opa 500 € an mich für eine Wohnung hier in Haus mit allen Nebenkosten Telefon Strom Heizung alles. Opa sagte damals er wolle so viel geben. Der Anwalt sagte alles kein Problem. Mein Opa bekommt 1400 € Rente. Keine Schulden oder sonstige Verpflichtungen. Der Anwalt sprach auch mit meinen Vater. Jetzt schrieb mir der Anwalt und sagte das 50€ /W. zum Leben reicht. Ausserdem ist die Miete zu hoch. Er will sie jetzt kürzen auf 200€ + 150€ Nebenkosten. Er kommt selber nicht an sein Konto und bekommt das Geld zuhause oder auch des öfteren auf der Strasse !!!!
Wie kommt er zudem ???
Er wurde vom Gericht zur Vermögenssorge bestellt. Willenserklärungen in finanziellen Angelegenheiten in der Einwilligung des Betreuers bedarf.§ 1896 Abs.1 Satz 1 BGB
Festsetzung verlängerung etc beruht auf § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG
Mein Opa will den RA nicht und sagt das ich es machen soll.
Er will mehr Geld und will auch mal andere Sachen kaufen.
Was können wir tun und wie ???
Ich danke für alle Ideen und Hinweise !
Gruss Svenna




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 78x hilfreich)

Es verwundert mich ein bißchen, daß eine fremde Person zum Betreuer bestellt wurde, obgleich der zu Betreuende eigentlich einen Betreuer aus dem Familienkreis wollte.

Die Betreuung ist in §§ 1896 ff. BGB geregelt (bitte durchlesen). Der Betreuer muß persönlich geeignet sein. Schlägt der zu Betreuende jemanden als Betreuer vor, soll diesem Vorschlag auch entsprochen werden - wobei allerdings auch auf mögliche Interessenkollisionen zu achten ist. Auf familiäre Bindungen ist Rücksicht zu nehmen. Eigentlich liegt es daher nahe, daß jemand aus dem Familienkreis dies macht, wenn der zu Betreuende das sogar ausdrücklich will.

Es gibt keinerlei Grundsatz, daß ein Anwalt oder Jurist beauftragt werden muß (der natürlich auch nicht umsonst arbeitet).

Der Betreuer kann vorzeitig vom Gericht entlassen werden, wenn der zu Betreuende eine gleich geeignete und dazu bereite Person vorschlägt (§ 1908 b BGB ). Das wäre hier möglicherweise ein gangbarer Weg.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 16.12.2006 09:16:22

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