Bezahlte Rechnung beim Arzt - trotzdem Mahnung und Schreiben vom Rechtsanwalt

7. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go644485-89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlte Rechnung beim Arzt - trotzdem Mahnung und Schreiben vom Rechtsanwalt

Hallo an alle, meine Fragen anbei:
1. Kann ein Arzt erst im Folgejahr eine Rechnung d.h. am 7. Januar 2023 ausstellen, wobei der Besuch am 4. April 2022 stattgefunden hat?
2. Beim ersten Mal dachte ich, es sei ein Fehler. Nachdem ich eine Erinnerung erhalten hatte, schrieb ich dem Arzt wie folgt eine E-Mail, jedoch ohne offizielle Mail oder schriftliche Antwort:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, es geht Ihnen gut. In Bezug auf die mir von meinen ehemaligen Mitbewohnern heute zugemailte Rechnung (anbei) möchte ich mich bei Ihnen melden, um die Situation zu klären. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich mich derzeit nicht mehr in Deutschland befinde und die von Ihnen zugeschickten Briefe nur dann lesen kann, wenn die mir gescannt und per Mail geschickt werden. Daher schlage ich vor, dass Sie mich bitte ausschließlich per E-Mail kontaktieren.
Ich erinnere mich noch gut daran, dass ich den Vorfall als Arbeitsunfall bei Ihnen gemeldet habe. Damals hatte ich gefragt, ob es möglich ist, einen kostenlosen Termin bei der Hautärztin zu vereinbaren, unter der Voraussetzung, dass die Kostenübernahme für den ersten Termin sowie die zusätzlichen Behandlungen ausschließlich über die Berufsgenossenschaft erfolgt, wenn die Berufsgenossenschaft den Kostenvoranschlag von Ihnen erhält und zustimmt. Insbesondere sollte der Termin am 4.04 in der Abrechnung für das vorgeschlagene PRP/Microneedling berücksichtigt werden.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich von Ihnen keinen Kostenvoranschlag erhalten, den ich der Berufsgenossenschaft vorlegen konnte. Ich hatte zudem am 5. April 2022 in einer E-Mail zusätzlich nach dem Kostenvoranschlag nachgefragt, jedoch blieb diese unbeantwortet. Nun, nach fast einem Jahr, habe ich plötzlich eine Rechnung von Ihnen erhalten.
Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass eine rechtzeitige Erstellung des Kostenvoranschlags für die Berufsgenossenschaft von großer Bedeutung ist, um eine Abrechnung zu gewährleisten. Aufgrund der von der Berufsgenossenschaft gesetzten Frist habe ich mich für eine andere Behandlung bei einem anderen Hautarzt entschieden. Die Behandlung wurde jedoch erst nach der Einreichung des Behandlungskostenvoranschlags und des ärztlichen Berichts genehmigt und von der Berufsgenossenschaft beglichen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich zeitnah per E-Mail mit mir in Verbindung setzen könnten, um diese Angelegenheit zu klären. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen oder Fragen zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,"
Ich wurde ignoriert und in den folgenden Monaten kontaktierte mich Inkasso, wo ich ihnen mitteilte, dass ich die Rechnung bezahlt hatte, um es hinter mich so schnell wie möglich zu bringen, aber sie sagten mir, dass die Rechnung immer noch unbezahlt sei, ich bat sie, es noch einmal zu überprüfen. Es gab wieder 3 Monate des Schweigens.
3. Am 21. Dezember 2023 erhielt ich einen Brief vom Anwalt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass er mich zur Zahlung aufruft und ich bis zum 2. Januar 2024 Zeit habe. Ich wohne nicht mehr an dieser Adresse und die alten Mieter öffneten den Brief und schickten mir den Inhalt. Anschließend schlossen sie es und steckten es mit dem Vermerk „unbekannt verzogen" in den Briefkasten der Kanzlei. In dem Brief schrieb der Anwalt:
"Die bisherige Forderung berechnet sich wie folgt:
237,26 €
Hauptforderung(en) bisherige Kosten
6,00 €
Zinsen bis 02.01.2024
1,81 €
Forderungsstand
245,07 €
Rechtsanwaltsgebühren.
21,42 €
Ihr Zahlbetrag per 02.01.2024
266,49 €
zuzüglich 0,01 € Zinsen für jeden weiteren Tag nach dem 02.01.2024.
Da Sie sich in Verzug befinden, haben Sie gemäß §§ 280, 286 BGB die in nachfolgender Kostennote berechneten Rechtsanwaltsgebühren für unsere Inanspruchnahme zu tragen.
Hinweis: Für den Fall des Nichtbegleichens der Forderung und Nebenforderungen bis zum 02.01.2024 erhöhen sich die Rechtsanwaltsgebühren auf 38,56 €.
Die vorstehend berechneten Rechtsanwaltsgebühren sind für den bisherigen Aufwand in dieser Angelegenheit entstanden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geschäftsgebühr bei weitergehender Tätigkeit höher ausfallen kann und für diesen Fall nachberechnet wird. Abschließend weisen wir darauf hin, dass für unsere "Rechtsanwälte", die Rechtsanwaltskammer Mxxx, xxx, 8xxxx Mxxx, E-Mail: info(at)xxx.de zuständig ist."

Was soll ich in dem Fall am besten unternehmen. Ich kann natürlich noch einmal bezahlen. Gibt es sonst eine Lösung. Ich würde an dem Beispiel gerne auch was lernen und schlauer für das nächste Mal sein.

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von User am 7. Januar 2024 14:05

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7964 Beiträge, 1635x hilfreich)

Nette Textwand. Ich lese an keiner Stelle, dass man bezahlt hat.
Denn wenn man bezahlt hat, hat man ja einen beleg, den man dann dem Arzt / Inkasso usw. schicken kann.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

zu 1: Ja, das kann er tun.

Zitat (von go644485-89):
Ich wurde ignoriert
Vielmehr hat der Arzt wohl deine Wünsche nicht berücksichtigt, weil er keinerlei Veranlassung sah.
Zitat (von go644485-89):
wo ich ihnen mitteilte, dass ich die Rechnung bezahlt hatte, um es hinter mich so schnell wie möglich zu bringen,
Ist damit die Hauptforderung von 237,26€ gemeint? Konntest du dem Inkasso belegen, dass du die Arztrechnung bezahlt hattest? (Kontoauszug und richtiger Verwendungszweck ?)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
go644485-89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielmehr hat der Arzt wohl deine Wünsche nicht berücksichtigt, weil er keinerlei Veranlassung sah.
Ich habe den Arzt vor dem Termin und während des Termins darum gebeten, es zu berücksichtigen. Ich habe sogar die Bitte schriftlich dem Arzt mitgeteilt und während des Termins auf dem Schreibtisch hinterlassen..

Zitat (von Anami):
Ist damit die Hauptforderung von 237,26€ gemeint? Konntest du dem Inkasso belegen, dass du die Arztrechnung bezahlt hattest? (Kontoauszug und richtiger Verwendungszweck ?)
Ich kann es natürlich beweisen, und gerne in PDF-Form zuschicken. An wen soll es dann am besten zugeschickt werden? An die Ärztin, an den Anwalt, an die Inkasso-Firma? Danke!

Was soll ich mit dem Brief vom Anwalt und den anwaltlichen finanziellen "Drohungen" machen? Offiziell habe ich den nicht gesehen, inoffiziell habe ich ein Foto von dem Inhalt bekommen.

-- Editiert von User am 7. Januar 2024 15:02

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1344 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Kann ein Arzt erst im Folgejahr eine Rechnung d.h. am 7. Januar 2023 ausstellen, wobei der Besuch am 4. April 2022 stattgefunden hat?


Ja, warum soll er das nicht können?

Verjährt ist die Forderung noch lange nicht.

Zitat (von go644485-89):
Beim ersten Mal dachte ich, es sei ein Fehler.


Ich steige nicht ganz durch.

Warum sollte es ein Fehler sein? Bist du nun von diesem Arzt behandelt worden oder nicht?

Welche Leistung stellt er dir denn in Rechnung?

Zitat (von go644485-89):
Der Patient hat den Arzt vor dem Termin und während des Termins darum gebeten, es zu berücksichtigen. Der Patient hat sogar die Bitte schriftlich dem Arzt mitgeteilt.


Anscheinend gab es dafür aber keine Zustimmung des Arztes.

Zitat (von go644485-89):
Der Patient kann es natürlich beweisen, und gerne in PDF-Form zuschicken.


Und wo ist dann das Problem?

Zitat (von go644485-89):
An wen soll es dann am besten zugeschickt werden? An die Ärztin, an den Anwalt, an die Inkasso-Firma?


Ich würde es an den Anwalt und ggf. auch noch ans Inkassobüro schicken.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go644485-89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Warum sollte es ein Fehler sein? Bist du nun von diesem Arzt behandelt worden oder nicht?
Welche Leistung stellt er dir denn in Rechnung?

Es ist ein Berufsgenosschenschaft-Fall und weil ich die Ärztin gefragt habe, ob die Rechnung für den ersten Termin bei dem zweiten Termin mit dem Kostenvoranschlag an BG berücksichtigt sein könnte. Sonst würde ich zu der Ärzrin nicht gehen.
Die Rechnung:
https://drive.google.com/file/d/1TbJDkIuj3EVWUrsyLyddtdaNbwvKIVqA/view?usp=sharing


Zitat (von Nana71):
Anscheinend gab es dafür aber keine Zustimmung des Arztes.

OK. Aber wenn man mit der Information 9 Monaten danach kommt und nicht vor oder während des Termins am Anfang. So was ist für mich ein Betrug.


Zitat (von Nana71):
Und wo ist dann das Problem?

Ich vergewissere mich nur... :)
Zitat (von Nana71):
Ich würde es an den Anwalt und ggf. auch noch ans Inkassobüro schicken.

Die Ärztin ignoriert meine Mail erfahrungsgemäß. Der Inkasso-Firma kann ich es gerne zuschicken. Die Frage ist nur, ob die Inkasso noch den Fall führt. Meine Frage ist auch, ob es nur an Inkasso reicht? Offiziell habe ich den Brief vom Anwalt nicht gesehen, inoffiziell habe ich ein Foto von dem Inhalt bekommen. Wen ich dem Anwalt die Mail mit der Bestätigung der Zahlung schicken, würde es nicht bedeuten, dass ich auch den Brief inoffiziell oder sogar offiziell gelesen habe?

-- Editiert von User am 7. Januar 2024 15:48

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33362 Beiträge, 17419x hilfreich)

Wen ich dem Anwalt die Mail mit der Bestätigung der Zahlung schicken, würde es nicht bedeuten, dass ich auch den Brief inoffiziell oder sogar offiziell gelesen habe? Ja. Was genau ist daran schlimm? Möchten Sie die Zahlung lieber nicht belegen und abwarten, was dann passiert?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1344 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Es ist ein Berufsgenosschenschaft-Fall und weil ich die Ärztin gefragt habe, ob die Rechnung für den ersten Termin bei dem zweiten Termin mit dem Kostenvoranschlag an BG berücksichtigt sein könnte.


Und darauf hast du welche Antwort von der Ärztin erhalten?

Zitat (von go644485-89):
Aber wenn man mit der Information 9 Monaten danach kommt und nicht vor oder während des Termins am Anfang. So was ist für mich ein Betrug.


Kann man auch anders sehen: Wenn die Zustimmung des Arztes zum von mir gewünschten Vorgehen nicht vorliegt, verschiebe ich den Behandlungsbeginn, bis das geklärt ist bzw. suche mir einen anderen Arzt.

Zitat (von go644485-89):
Die Ärztin ignoriert meine Mail erfahrungsgemäß.


Du sollst es ja auch nicht an die Ärztin schicken, sondern an den Anwalt...und zwar nicht per Mail, sondern in nachweisbarer Schriftform.

Zitat (von go644485-89):
Die Frage ist nur, ob die Inkasso noch den Fall führt.


Deswegen ja an Anwalt und Inkasso.

Zitat (von go644485-89):
Meine Frage ist auch, ob es nur an Inkasso reicht?


Davon würde ich abraten.

Zitat (von go644485-89):
Offiziell habe ich den Brief vom Anwalt nicht gesehen, inoffiziell habe ich ein Foto von dem Inhalt bekommen. Wen ich dem Anwalt die Mail mit der Bestätigung der Zahlung schicken, würde es nicht bedeuten, dass ich auch den Brief inoffiziell oder sogar offiziell gelesen habe?


Ja, und?

-- Editiert von User am 7. Januar 2024 16:17

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go644485-89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Und darauf hast du welche Antwort von der Ärztin erhalten?

Bis jetzt keine. Das war meine Bitte. Ich muss jeden Termin früher mit der Berufsgenossenschaft klären und um den Kostenvoranschlag ergänzen. Sonst will die BG nicht die Rechnungen übernehmen.


Zitat (von Nana71):
Kann man auch anders sehen: Wenn die Zustimmung des Arztes zum von mir gewünschten Vorgehen nicht vorliegt, verschiebe ich den Behandlungsbeginn, bis das geklärt ist bzw. suche mir einen anderen Arzt.

Ich habe mir eine andere Ärztin gesucht. Es würde mir aber eine Rechnung ausgestellt, was nicht gemäß der Absprache war.


Zusammenfassend soll ich den Zahlungsbeleg für den ärztlichen Termin über
a) den offiziellen Weg per Post mit Nachweis, dass es zugestellt wurde, oder
b) persönlich/durch die dritte Person mit der schriftlicher Bestätigung von dem Anwalt und von der Inkasso-Firma
mir holen und somit soll der Fall erledigt werden?



-- Editiert von User am 7. Januar 2024 16:29

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Ich habe den Arzt vor dem Termin und während des Termins darum gebeten, es zu berücksichtigen.
Ja, aber der Arzt sah vermutlich dafür trotzdem keine Veranlassung.
Zitat (von go644485-89):
Ich kann es natürlich beweisen,
Dann tu das doch. Und schicke die Nachweise/Belege nachweislich/schriftlich an denjenigen, der jetzt noch immer Forderungen aufmacht.
Zitat (von go644485-89):
Was soll ich mit dem Brief vom Anwalt machen...
Du hast ja nun Kenntnis. Von wem wurde dieser Anwalt denn beauftragt? Klingt nach Inkasso, nicht nach Ärzten, nicht nach BG.
Vielleicht übernimmt weder die KK noch die BG Kosten für das gewünschte PRP/Microneedling.
Betrug kann ich nicht sehen.
Wann hast du die 237,26 € denn überwiesen?
Zitat (von go644485-89):
Es würde mir aber eine Rechnung ausgestellt, was nicht gemäß der Absprache war.
Was wurde denn abgesprochen? Ich lese nur was von deinen Bitten...sie möge doch bitte...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Was soll ich in dem Fall am besten unternehmen.

Also ich würde mal mindestens den Zahlungsbeleg - besser noch den Zugangsnachweis der Zahlung - dem Anwalt und dem Gläubiger zusenden.

Kann allerdings sein, das bei falschen Verwendungszweck die Zahlung erst mal auf alle Inkasso- und Anwaltskosten angerechnet wurden und die eigentliche Forderung jetzt immer noch offen ist.



Zitat (von go644485-89):
die alten Mieter öffneten den Brief und schickten mir den Inhalt. Anschließend schlossen sie es und steckten es mit dem Vermerk „unbekannt verzogen" in den Briefkasten der Kanzlei.

Frei nach dem Motto "dümmer geht immer?



Zitat (von go644485-89):
würde es nicht bedeuten, dass ich auch den Brief inoffiziell oder sogar offiziell gelesen habe?

Den Beweis, das der Brief schon offiziell gelesen wurde hat der Anwalt ja schon.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go644485-89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Beweis, das der Brief schon offiziell gelesen wurde hat der Anwalt ja schon.

Welchen Beweis hat er?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Welchen Beweis hat er?

Den geöffneten Umschlag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2411 Beiträge, 371x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann allerdings sein, das bei falschen Verwendungszweck die Zahlung erst mal auf alle Inkasso- und Anwaltskosten angerechnet wurden


Geht aber nur, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung bereits Inkasso- oder (beides zusammen is nich) Anwaltskosten fällig gewesen wären.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go644485-89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Zusammenfassend soll ich den Zahlungsbeleg für den ärztlichen Termin über
a) den offiziellen Weg per Post mit Nachweis, dass es zugestellt wurde, oder
b) persönlich/durch die dritte Person mit der schriftlicher Bestätigung von dem Anwalt und von der Inkasso-Firma
mir holen und somit soll der Fall erledigt werden?


Der Patient hat den alten Mitbewohner zur Arztpraxis und zum Anwalt geschickt. Die Überweisungsbestätigung wurde mit einer Unterschrift ausgehändigt. Die Bank des Patienten hat die Zahlung d.h. die Überweisung bestätigt, dagegen hat die Bank der Ärztin hat die Zahlung der Überweisung nicht bestätigt. Der Patient hat freiwillig noch einmal ärztliche Gebühren bezahlt, um das Thema so schnell wie möglich abzuschließen, aber weigert sich, die Kosten des Anwalts zu übernehmen. Der Patient hat direkt mit der Praxis gesprochen und die haben bei dem ersten und zweiten telefonischen Gespräch (heute und gestern) bestätigt, dass mit der Bezahlung der ursprüngliche Summe (ohne Mahnung, etc.) das Thema erledigt wird. Die Überweisung wurde getätigt und die Praxis hat es bestätigt, dass die zweite Bezahlung diesmal da ist. Gestern am Nachmittag hat sich aber per Mail der Anwalt gemeldet und verlangt Gebühren, obwohl die Praxis was Anderes vor kurzem was Anderes erzählt hat, sein Brief per Post nicht offiziell geöffnet wurde und mit der Vermerkung "unbekannt verzogen" bei der Kanzlei abgegeben wurde. Was soll der Patient in dem Fall machen, um das Thema so schnell wie möglich abzuschließen, und es schriftlich zu bekommen, dass das Thema erledigt ist? Soll der Patient die Klage gegen die Praxis einreichen? Soll man sich bei dem ärztlichen Kammer beschweren? Soll man die Mail von dem Anwalt ignorieren? Der Patient hat langsam Angst, dass die Praxis/der Anwalt, noch zum Thema mit einer anderen Geldansprüchen kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1344 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Die Bank des Patienten hat die Zahlung d.h. die Überweisung bestätigt, dagegen hat die Bank der Ärztin hat die Zahlung der Überweisung nicht bestätigt. Der Patient hat freiwillig noch einmal ärztliche Gebühren bezahlt, um das Thema so schnell wie möglich abzuschließen, aber weigert sich, die Kosten des Anwalts zu übernehmen.


Warum hat man da nicht erst mal nachgeforscht, sondern ein zweites Mal bezahlt?

Das Geld muss doch irgendwo geblieben sein.

Zitat (von go644485-89):
Der Patient hat direkt mit der Praxis gesprochen und die haben bei dem ersten und zweiten telefonischen Gespräch (heute und gestern) bestätigt, dass mit der Bezahlung der ursprüngliche Summe (ohne Mahnung, etc.) das Thema erledigt wird. Die Überweisung wurde getätigt und die Praxis hat es bestätigt, dass die zweite Bezahlung diesmal da ist. Gestern am Nachmittag hat sich aber per Mail der Anwalt gemeldet und verlangt Gebühren, obwohl die Praxis was Anderes vor kurzem was Anderes erzählt hat, sein Brief per Post nicht offiziell geöffnet wurde und mit der Vermerkung "unbekannt verzogen" bei der Kanzlei abgegeben wurde. Was soll der Patient in dem Fall machen, um das Thema so schnell wie möglich abzuschließen, und es schriftlich zu bekommen, dass das Thema erledigt ist?


Er wird sich noch mal an die Arztpraxis wenden und um Klärung mit dem Anwalt bitten müssen...dieser wurde schließlich von dort beauftragt.

Allerdings kann ich mir auch nicht so recht vorstellen, dass die Praxis bereit ist, die Anwaltskosten selber zu übernehmen.

-- Editiert von User am 10. Januar 2024 10:01

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
Die Überweisungsbestätigung wurde mit einer Unterschrift ausgehändigt.
Eigentlich genügt einem Schuldner ein Kontoauszug seiner Bank, den er dann als Beleg der Zahlung (wo auch immer, zb. dem Gläubiger oder dem Inkassoanwalt) vorlegen kann. Einen solchen KA kann man auch im Ausland von seiner Bank erhalten...oder man hat online banking.

Zitat (von go644485-89):
Ich kann natürlich noch einmal bezahlen.
am 7.1. hast du das geschrieben. Und schon am 10.1. hast du nochmal bezahlt, obwohl keiner das empfohlen hat und es keinen Grund gab.
Die Ärztin ist nun evtl. zufrieden, aber der Anwalt nicht. Das wirst du erst klären müssen.
Zitat (von go644485-89):
und verlangt Gebühren,
Ja, richtig. Er wurde ja vorher beauftragt. Sonst hättest du dich vermutlich nie mehr darum gekümmert.
Zitat (von go644485-89):
Soll der Patient die Klage gegen die Praxis einreichen? Soll man sich bei dem ärztlichen Kammer beschweren? Soll man die Mail von dem Anwalt ignorieren?
3x nein, denn kein Grund ist erkennbar.
Das Thema ist erst erledigt, wenn du dich mit dem Anwalt geeinigt hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von go644485-89):
sein Brief per Post nicht offiziell geöffnet wurde

Das Märchen vom ungeöffneten Brief einfach mal vergessen ...



Zitat (von go644485-89):
Was soll der Patient in dem Fall machen, um das Thema so schnell wie möglich abzuschließen

Er sollte weiteres rumgemurkse sein lassen und das Thema an jemanden übergeben, der das koordiniert und kompetent abwickelt.



Zitat (von Anami):
Eigentlich genügt einem Schuldner ein Kontoauszug seiner Bank

Irrelevant, denn es ist entscheidend was dem Gläubiger genügt.
Und da helfen solche Teile
Zitat (von go644485-89):
Überweisungsbestätigung wurde mit einer Unterschrift ausgehändigt

nichts.
Er hat das Recht, das er den Eingang auf seinem Konto nachgewiesen bekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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