Ex-Freund Geld geliehen

19. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Magda82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Freund Geld geliehen

Hallo zusammen,
habe meinem Ex-Freund Geld geliehen, aber er zahlt es nicht zurück.
Es gibt Zeugen, die von seinen Schulden wissen und auch, dass er das Geld zurück zahlen "wollte". Leider war die Trennung nicht sehr schön und bis jetzt habe ich keinen Cent gesehen.
Ich habe ihm schon eine Zahlungserinnerung geschrieben, doch leider hat er darauf nicht reagiert.
Kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GerlindeB.
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Unter Zeugen kann auch ein münlicher Vertrag rechtskräftig sein...

Allerdings ist ein Vertrag der niedergeschrieben ist immer besser!

Zivilklage, bei der Du allerdings in Vorlauf treten musst [Kosten, die Du i.d.R. wieder erstattet bekommst]. Allerdings hängt es zu großen teil vom Richter ab und der Glaubwürdigkeit besagter Personen [Zeugen etc.] ab wer "Recht" bekommt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag#Formerfordernisse


Um welchen Betrag [wieviel] geht es denn?

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"follow the white rabbit [...]"

-- Editiert am 19.11.2009 11:45

-- Editiert am 19.11.2009 11:48

-- Editiert am 19.11.2009 11:50

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Lösung ist banal: Zahlt Ihr Ex nicht freiwillig zurück, müssen Sie Ihn halt verklagen (bzw. den Erlass eines Mahnbescheids beantragen). Dazu müssen Sie aber in der Lage sein, Ihren Anspruch zu beweisen (Zeugenaussage, ggf. Schriftverkehr).

Ob sich die Kosten einer solchen Klage lohnen (die Ihnen Ihr Ex im Obsiegensfall erstatten muss), müssen Sie anhand der Höhe Ihrer Forderung, der Beweissituation und der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Ex selbst einschätzen. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, Ihrem Ex solange auf die Nerven zu gehen, bis er zahlt, um Ruhe zu haben.
Sieht die Beweissituation dürftig aus, könnte durch Schriftverkehr, auf den der Ex reagiert, möglicherweise erst ein Beweis geschaffen werden. So könnten Sie z.B. dem Ex Ratenzahlung anbieten. Geht der dann inhaltlich darauf ein, oder macht seinerseits Abzahlungsvorschläge, wird vielleicht erst dadurch der Nachweis ihres Anspruches möglich.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wenn Ihre Freunde "umkippen" in ihren Aussagen, so werden Sie leider nie Ihr Geld zurückbekommen, weil dadurch Ihre eigene Aussage unglaubwürig wird.
Reden Sie zunächst mir Ihren Freunden, ob sie überhaupt für Sie aussagen würden. Lassen Sie sich die Bestätigungen von ihnen schriftlich geben!
Erst danach haben Sie gute Aussichten auf Erfolg, falls Sie gerichtlich gegen Ihren Ex vorgehen wollen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Reden Sie zunächst mir Ihren Freunden, ob sie überhaupt für Sie aussagen würden. Lassen Sie sich die Bestätigungen von ihnen schriftlich geben!

Es ist nicht verkehrt, mögliche Zeugen darauf hinzuweisen, dass man beabsichtigt, sie als Zeugen zu benennen. Zeugen müssen aber immer vor Gericht erscheinen und aussagen, egal ob sie das vorher schriftlich bestätigt habe oder sich weigern. Zeugen haben aber möglicherweise ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf dieses kann nicht gegenüber einer Partei vorab schriftlich verzichtet werden. An was die Zeugen sich dann vor Gericht erinnern, muss die Praxis zeigen.
Hier könnte allenfalls hilfreich sein, sich von den Zeugen schriftlich bestätigen zu lassen, dass diese die Geldleihe (=Darlehensvertrag) mitbekommen haben. Dadurch mag ein psychologischer Druck entstehen, dies ebenso in einem Klageverfahren zu bezeugen, weil sich die Zeugen nicht in Widerspruch zu Ihrer schriftlichen Bestätigung setzen wollen.
Ob man so etwas einen Freund zumuten will, muss jedem selbst überlassen bleiben. („Bestätige mir doch mal kurz, dass …“ – Später: „Ach Übrigens, ich hab Dich als Zeuge benannt. Musst nur das wiederholen, was Du damals für mich aufgeschrieben hast.“)

Bei Beweisnot halte ich es für besser, den Gegner in Verhandlungen über die Rückzahlung zu verwickeln. Lässt sich die Gegenseite darauf ein, und zwar schriftlich, hat man etwas in der Hand. Bei diesem „Trick“ ist höchstens die Gegenseite sauer, aber das ist sie ohnehin.


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