Guten Tag,
meine Freundin ist zur Zeit in einer Reha Klinik (Trauma Kindheit). Beim Reha Antritt hat sie erzählt das sie regelmäßig Cannabis konsumiert hat und ca. vor 4 Wochen zuletzt geraucht hat. Ein Drogentest bzgl. des Langzeitwertes TCH-OOH fiel wie zu erwarten positiv aus. Die Reha wurde dadurch von der Klinik nicht begonnen und sie wurde in die Suchtstation verlegt. Dort durfte ich sie auch einmal in der Woche für eine Stunde besuchen.
Nach 6 Wochen hat die Reha Wochen endlich begonnen. Jetzt wurde ihr vom Personal erzählt, dass Besucher der Reha Station jederzeit mit einem Drogentest rechnen müssen. Hier wird u.A. auch der TCH-COOH Wert gemessen. Sollte der positiv ausfallen ist kein Besuch gestattet. Weil meine Freundin im Arztgespräch bestätigt hat, dass ich auch gelegentlich Cannabis konsumiere, muss ich beim nächsten Besuch einen Drogentest machen
Mich würde nun brennend interessieren, ob soetwas rechtens ist?
Darf mich die Klinik durch das Hausrecht dazu "zwingen" einen Test machen zu müssen. Darf sie mich abweisen wenn ich ablehne oder er positiv ausfallen sollte?
Ich arbeite selbst in einer Klinik und habe soetwas noch nie gehört. Hier werden höchstens Besucher abgewiesen die offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen oder gegen die Hausordnung verstoßen.
Vielen Dank
Steffen
Reha - Besucher muss Drogentest machen!?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDarf mich die Klinik durch das Hausrecht dazu "zwingen" einen Test machen zu müssen. :
Zum dürfen kommen wir gar nicht, schlicht weil sie es nicht kann.
Sie kann Dir anbieten den Test zu machen, Du kannst dann annehmen oder nicht und dann kann man Dir den Zutritt verweigern oder nicht.
Wenn aufgrund der Verweigerung des Tests der Zutritt verweigert wird, kann man dagegen klagen.
Wobei man das dann alles auch schon im Vorfeld abklären und einleiten kann.
Danke Harry van Sell. Das bestätigt mich erstmal in meiner Meinung, dass das nicht so ohne weiteres geht.
Gibt es zu dem Thema irgendwo etwas handfestes zum nachlesen oder Urteile? Nur weil das jemand im Internet geschrieben hat muss das noch lange nicht stimmen (nicht falsch verstehen).
Edit: Die Klinik ist in Sachsen.
Kommt hier das Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. August 2019 (SächsGVBl. S. 663) geändert worden ist in betracht (§25)?
-- Editiert von sumax am 05.02.2022 20:42
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein, du hast ja noch nicht geklagt.
ZitatGibt es zu dem Thema irgendwo etwas handfestes zum nachlesen oder Urteile? :
Es gibt Urteile zum Hausverbot bei z.B. Supermärkten.
Basis ist, dass solche Einrichtungen - im Gegensatz zum Inhaber einer Privatwohnung - nicht willkürlich ein Hausverbot aussprechen dürfen, da die Rechte der Betroffenen dann unangemessen eingeschränkt werden würden.
ZitatKommt hier das Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz in ... :
Ob das Gesetz zur Anwendung kommt, kommt ganz darauf an, was das für eine Reha ist, bzw. in welchem Krankenhaus / in welcher Abteilung die Reha erfolgt.
Wenn diese Klinik eine psychiatrische Einrichtung nach §2 des sächs.PsychKG ist, dürfte sie das tun.ZitatDarf sie mich abweisen wenn ich ablehne oder er positiv ausfallen sollte? :
Du kannst selbst entscheiden, ob du einer Klinikanweisung Folge leistet. Man wird nicht zwingen.ZitatDarf mich die Klinik durch das Hausrecht dazu "zwingen" :
Evtl. hat die Rehaklinik (zB als psychosomatische Fachklinik) andere Regeln, denen sie unterliegt.
ZitatNein, du hast ja noch nicht geklagt. :
§ 25 SächsPsychKG regelt den Besuch von nach eben diesem Gesetz Untergebrachten, hat also primär nichts mit Klage oder "Nicht-Klage" zu tun. Da aber wie gesagt: "nach eben diesem Gesetz Untergebrachten" ... wird es im Fall der Freundin nicht greifen (jedenfalls nicht die Abschnitte 3 ff. zu denen auch § 25 gehört), da die ja sicherlich nicht (per Gerichtsbeschluss/Urteil) "untergebracht" ist, sondern freiwillig dort.
Harry hat soweit schon die richtige Antwort gegeben. Die Klinik kann vom Besucher einen Test verlangen (praktisch kenne ich das allenfalls von originären Entgiftungsstationen) und den Besuch bei Verweigerung untersagen. Dann kann man den entsprechenden Rechtsweg beschreiten. Bis es da zu einem rechtskräftigen Urteil kommt, dürfte die Reha aber 2x mal beendet sein
Hinsichtlich der Erfolgsaussichten dürfte es -jedenfalls wenn die Praxis der Klinik nicht komplett für rechtswidrig erklärt wird- auch eine Rolle spielen, ob der Besucher ein naher Angehöriger [Ehegatte, L-Part., (Groß-)Elternteil, Kind/Enkel, Bruder/Schwester) ist, oder eben nur ein/e Freund/-in.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.02.2022 08:07
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten