Sportwetten Werbung.

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Geblockt22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sportwetten Werbung.

Hallo,

Ich habe einen interessanten Artikel gelesen: http://meedia.de/2017/03/10/online-sportwetten-massive-werbung-fuer-ein-illegales-produkt-das-risiko-tragen-die-nutzer/

Dort heißt es unter anderem "Und nicht jeder informiert sich vor der Abgabe einer Sportwette im Internet über mögliche rechtliche Folgen. Die meisten nehmen wohl an, dass ein Produkt, das hierzulande so massiv beworben wird, auch legal ist. Ein Trugschluss. Für ein legales Produkt wie Tabak darf nicht geworben werden, für ein illegales Produkt wie Online-Glücksspiel schon. Eine paradoxe Situation, die Verbraucher in die Irre führt und zumindest theoretisch einem Rechtsrisiko aussetzt. "

Meine Frage, warum darf Werbung für eine Sache gemacht, werden obwohl sie verboten ist? Und gibt es eine Werbekomission, die man vllt mal direkt anschreiben könnte?




2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14896 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil die Werbung dafür nicht verboten ist.
Ich würde sogar noch weiter gehen: Genauso wie es einem Onlinemagazin wie meedia.de nicht verboten ist rechtliche Halbwahrheiten zu veröffentlichen ist natürlich auch die Werbung für Sportwetten nicht verboten.

Übrigens: Als der Autor ein Urteil anführte, welches höherinstanzlich wieder aufgehoben wurde hab' ich nicht mehr weitergelesen, dümmer geht es ja gar nicht.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.307 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.179 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.