Werbung

6. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
NailArts7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Werbung

Hallo!

Ich habe mich vor kurzem als Nageldesignerin selbstständig gemacht und wollte mal fragen, ob mir jemand im Bezug auf die Werbung weiterhelfen kann!?

Ist es erlaubt, dass ich flyer an Autos verteile, oder brauche ich dazu eine Genehmigung?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Brauchen Autos eine Nageldesignerin? :???:

Mein Auto nimmt auch alte rostige Nägel. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

NailArts7 hallo,
spannender Thread, da muss ich gleich auch eine Frage stellen, hoffe das ist ok.

Darf man in den Rechnungen, Angeboten u. s. Schriftverkehr die Kontaktdaten einer anderen Firma angeben?
Selbstverständlich weiß die andere Firma davon.

Ich dachte mir das so, oben halt der normale Briefkopf und unten die Anschrift eines anderen Unternehmens.

Ansonsten schließe ich mich deiner Frage extrem interessiert an.
Viel Erfolg.

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 29x hilfreich)

Zu Flyer an Autos hängen habe ich auch Fragen:

Als Pendler parke ich mein Auto täglich auf einem grossen Parkplatz am Bahnhof (Parkplatz gehört der Deutschen Bahn). Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass man keine Flyer an Windschutzscheiben der Autos hängen darf. Allerdings kommt es mind. zweimal in der Woche vor, dass dort irgendeine Werbung hängt. Nachdem meine Mutter eine größere Gaststätte betreibt, für die ich u.a. die Werbung mache, habe ich mir auch schon überlegt, mal Flyer an Autos zu hängen, wenn z.B. mal eine Veranstaltung ins Haus steht. Darf man nun einfach Flyer auf dem Parkplatz verteilen, oder steht einem dann evtl. Ärger ins Haus? Benötigt man eine Genehmigung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Also strafbar ist es auf alle Fälle nicht !

Alles andere ist eine Frage des öffentlichen Rechts und daher von Bundesland zu bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Das Anbringen von Flyern am Auto ist meines Erachtens nicht verboten. Allerdings haftet der Verteiler nicht nur für evtl Schäden sondern auch für entsprechende Umweltverschmutzung. Die Autofahrer, die nämlich völlig entnervt den Flyer auf den Boden werfen, tun dies zurecht. Es habe irgendwann mal eine Gerichtsentscheidung gelesen, in der der Verteiler für den ganzen Dreck haftbar gemacht wurde.

Ehrlich gesagt halte ich ein oder zwei Anzeigen in den lokalen Zeitungen für effektiver. Die Kosten vielleicht mehr, sind aber dafür weniger aufwendig, weniger nervig und vor allem effektiver...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.611 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.321 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.