Zoll beschädigt/zerstört Ware ...

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Roland_Deschain
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Zoll beschädigt/zerstört Ware ...

Hallo zusammen,

gerade läuft auf VOX wieder so eine Sendung in der ein Fernseh-Team den Zoll filmt, wie Post kontrolliert wird.
Zoll ist ja schön und gut, aber ich bekomme da immer einen Hass aud die leute, aber das spielt hier keine Rolle, ist meine persönliche Meinung.
Mir geht es dabei aber um folgendes:
Wer haftet, wenn der Zoll ein Paket öffnet, nichts verdächtiges findet, dabei aber die Ware zerstört/beschädigt bzw. nicht mehr so sorgfältig verpackt, wie es ursprünglich der Fall war?
Eine weitere Frage ist, warum darf der Zoll Waren kontrollieren, die zum Beispiel aus Nepal kommen und weiter nach England sollen, also nicht für Deutschland bestimmt sind?
Was ist, wenn das versandte Produkt in den entsprechenden Ländern erlaubt ist, aber in Deutschland nicht?
Fragen über Fragen, aber hier sitzen die Experten :-).

Danke für die Aufklärung.

Gruß Roland Deschain

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9 Antworten
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#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Wer haftet, wenn der Zoll ein Paket öffnet, nichts verdächtiges findet, dabei aber die Ware zerstört/beschädigt bzw. nicht mehr so sorgfältig verpackt, wie es ursprünglich der Fall war?

Der Zoll.

> warum darf der Zoll Waren kontrollieren, die zum Beispiel aus Nepal kommen und weiter nach England sollen, also nicht für Deutschland bestimmt sind?

Gegenfrage: warum sollte Deutschland zulassen, daß über sein Territorium Drogen oder Waffen oder international (!) verbotene Güter (Elfenbein etc.) geleitet werden?

> Was ist, wenn das versandte Produkt in den entsprechenden Ländern erlaubt ist, aber in Deutschland nicht?

Dann ist das dem Zoll vermutlich bekannt.

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#2
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** Eine weitere Frage ist, warum darf der Zoll Waren kontrollieren, die zum Beispiel aus Nepal kommen und weiter nach England sollen, also nicht für Deutschland bestimmt sind? ***

Wieso landen solche Pakete überhaupt beim Zoll?

Der Zoll ist doch eigentlich nur für Einfuhren nach Deutschland zuständig.

Wenn es sich nur um einen Zwischenstopp beim Transport handelt (aufm Flughafen/Schiffshafen etc) gibt es doch spezielle Terminals auf denen soetwas ohne Überprüfung zwischengelagert wird, oder?

So kenne ich das jedenfalls bei Internkontinentalflügen mit Zwischenstopp wenn die Passagiere "zwischengelagert" werden bis zum Weiterflug. Kontrolliert wird immer erst am Zielort.

die_wurzel

-- Editiert von die_wurzel am 03.01.2009 23:06

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#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Wieso landen solche Pakete überhaupt beim Zoll?

Ich schrieb doch schon: "warum sollte Deutschland zulassen, daß..."

> Der Zoll ist doch eigentlich nur für Einfuhren nach Deutschland zuständig.

Offensichtlich nicht, oder woher nimmst du diese Erkenntnis?

> gibt es doch spezielle Terminals auf denen soetwas ohne Überprüfung zwischengelagert wird

Das wäre ja höchst praktisch für die Drogenmafia, wenn es auf Flughäfen "spezielle Terminals" gäbe, auf denen niemals etwas kontrolliert wird. Wäre das nicht der sprichwörtliche "rechtsfreie Raum"?

> wenn die Passagiere "zwischengelagert" werden bis zum Weiterflug

Passagiere != Gepäck.
Und auch Passagiere können bei Verdacht im "Zwischenlager" kontrolliert werden - oder meinst du, man läßt z.B. gesuchte Straftäter einfach so durch Deutschland durchreisen?

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#4
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** Das wäre ja höchst praktisch für die Drogenmafia, wenn es auf Flughäfen "spezielle Terminals" gäbe, auf denen niemals etwas kontrolliert wird. Wäre das nicht der sprichwörtliche "rechtsfreie Raum"? ***

Soweit mir bekannt, gehören diese Terminals nicht zum Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes. Deshalb sind dort auch keine Kontrollen notwendig bzw. zulässig.

Es wird ja z.B. auch nicht im Flugzeug ausserhalb der Landesgrenzen, oder mittem auf dem Meer kontrolliert.

Es geht ja darum, wo die Ware oder Person eingeführt wird bzw einreist und an diesem "Endpunkt" finden dann auch die Kontrollen statt.

Wenn man als Person diese "speziellen" Terminals verlässt, wird man natürlich auch kontrolliert.
Flughäfen z.b. sind immer aufgeteilt in einen nationalen und internationalen Abflugbereich (natürlich nur, wenn internationale Flüge von diesem Flughafen möglich sind). Bei Zwischenstopps mit anschliessendem Weiterflug in ein anderes Land oder in der EU bei Weiterflug ausserhalb der EU wird IMMER der internationale Terminalbereich genutzt. Verlässt man diesen Flughhafenbereich, so erfolgen an den Ein-/Ausgängen entsprechende Kontrollen (Zoll, Pass, Visum usw).

die_wurzel

-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 13:29

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#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Soweit mir bekannt, gehören diese Terminals nicht zum Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes.

Du kannst dir sicher sein, daß jeder Quadratmeter jedes deutschen Verkehrsflughafens auch deutsches Hoheitsgebiet ist.

> Es wird ja z.B. auch nicht im Flugzeug ausserhalb der Landesgrenzen, oder mittem auf dem Meer kontrolliert.

Welches Recht in Flugzeugen und auf Schiffen gilt, ist in nationalem wie internationalem Recht geregelt. Oder meinst du, ein Schiff in internationalen Gewässern dürfe grundsätzlich von niemandem kontrolliert werden?

> Es geht ja darum, wo die Ware oder Person eingeführt wird

Sobald die Ware auf deutschem Hoheitsgebiet ist, liegt "Einfuhr" vor - dafür ist nicht notwendig, daß sie auch dort verbleiben soll.

> Verlässt man diesen Flughhafenbereich, so erfolgen an den Ein-/Ausgängen entsprechende Kontrollen

Mag sein, daß dies aus praktischen Gründen meistens so passiert; es ist aber nicht so, daß innerhalb dieser "speziellen" Terminals Kontrollen nicht möglich oder nicht erlaubt wären.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** Oder meinst du, ein Schiff in internationalen Gewässern dürfe grundsätzlich von niemandem kontrolliert werden? ***

Davon bin ich bisher ausgegangen, da dies ja einfach gesagt "Niemandsland" ist. Welches Land sollte denn da zuständig sein?

Ausser bei z.b. Kriegszuständen wüsste ich jetzt nicht, wodurch eine Kontrolle legitimiert sein könnte.

*** Du kannst dir sicher sein, daß jeder Quadratmeter jedes deutschen Verkehrsflughafens auch deutsches Hoheitsgebiet ist. ***

Das denke ich nicht, es gibt z.b. auch den Freihafen Hamburg:

Zitat von: http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Hafen

"Ein Teil des Hafens ist der Freihafen. Dieses Areal wird zollrechtlich als Freizone und damit als nicht zur EU gehörig behandelt. Per Schiff angelieferte Waren müssen dort zunächst nicht verzollt werden, sondern können den Hafen – ggf. veredelt – auch unverzollt wieder verlassen."

Wieso sollte das auf Flughäfen anders sein?

die_wurzel

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Dieses Areal wird zollrechtlich als Freizone und damit als nicht zur EU gehörig behandelt.

Das hat aber nichts damit zu tun, daß es kein deutsches Hoheitsgebiet wäre. Es handelt sich lediglich um eine Zone, in der nichts verzollt werden muß. Das ist etwas völlig anderes.

> Wieso sollte das auf Flughäfen anders sein?

Wieso sollte eine Ausnahme ein Argument dafür sein, daß es die Regel ist?
Oder weißt du mit Sicherheit von "Freiflughäfen" oder "Freiterminals"? Dann bitte Belege!

> Davon bin ich bisher ausgegangen, da dies ja einfach gesagt "Niemandsland" ist. Welches Land sollte denn da zuständig sein?

Z.B. das Land, auf/über dessen Territorium sich das Flugzeug gerade befindet.
Bei Schiffen müßte man mal in die Bestimmungen des Seerechts schauen, auch dort werden sich Regelungen finden. (Ich erinnere daran, daß der Versuch, auf einer verlassenen Bohrinsel ein Casino aufzumachen, militärisch beendet wurde.)

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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Auf welcher gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage die deutschen Zollbehörden bei NICHT für Deutschland bestimmten Waren tätig werden dürfen, kann ich nicht sagen.
Falls es eine gibt, dann dürfte die dem Zoll erteilte Kontroll-Befugnis wohl hauptsächlich zur Unterstützung von Marktbeherrschungs-Interessen dienen. +++


Es gibt einen unüberschaubaren Wust von bundesgesetzlichen, europarechtlichen und internationalen Bestimmungen aufgrund derer der Zoll tätig wird, die unmöglich alle aufgezählt werden können. Man hat versucht, die grundlegenden europarechtlichen Bestimmungen in einem Zollkodex niederzulegen. Dort findet sich z.B.:

„Artikel 37
(1) Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, unterliegen vom Zeitpunkt des Verbringens an der zollamtlichen Überwachung. Sie können nach dem geltenden Recht zollamtlich geprüft werden.“
Daneben gibt es aber Sonderbestimmungen für Flughäfen, Freihäfen Überflüge, etc. Wer’s genau wissen will, kann sich die Sache ja mal durchlesen, aber Vorsicht, der Kodex eignet sich bestens als Einschlafhilfe:

Kodex: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992R2913:DE:NOT
Ausführungsbestimmungen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31993R2454:DE:NOT

Aus dem Kodex ergibt sich u.a., dass der Zoll, die EU Außengrenzen kontrolliert. d.h.dass er selbstverständlich auch solche Waren kontrolliert, die z.B. über einen deutschen Flughafen eingeführt und für den Weitertransport bestimmt sind. Es muss nicht erst an der Grenze des Bestimmungslandes kontrolliert werden.

Irgendwo im Zollkodex gibt es auch eine Regelung, die besagt, dass neben den zollrechtlichen Bestimmungen auch die anderen maßgeblichen Bestimmungen angewandt werden dürfen. Hierunter fällt ein Sammelsurium der verschiedensten nationalen und internationalen Vorschriften und Abkommen, die zwar auch „Marktbeherrschungs-Interessen dienen“ – Stichwort: Produktpiraterie etc. - , daneben aber auch allem anderen Kram, z.B. internationaler Artenschutzabkommen, Kriegswaffenkontrollgesetz, Tierseuchengesetz z.B. Vogelgrippe, BSE. Es gibt sogar ein Gesetz, das die Einfuhr gefährlicher Hunde regeln – Hundeverbringungsundeinfuhrverordnung, HundeVerbrEinfVO – oder die Einfuhr von Pelzen von Tieren die mit nicht humanen (!) Fangmethoden gefangen worden sind – Tellereisen-VO. Im Klartext: Es gibt praktisch nichts, was es nicht gibt.

Zu guter letzt sind die Zollfahnder auch die nach der Abgabenordnung örtlich zuständigen Finanzbehörden bei der Bekämpfung des „klassischen“ Schmuggels, also der Einfuhr von allen möglichen legalen und illegalen Produkten ohne diese entsprechend zu verzollen. Das fängt bei Zigaretten an und hört bei den von Touristen günstig in den USA eingekauften Jeans und Turnschuhen auf.

In all diesen Fällen wäre es geradezu grotesk, wenn der Zoll die Einhaltung als dieser Vorschriften nur deshalb nicht überwachen dürfte, weil die Ware „nur“ über Deutschland transportiert wird. Dies würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen, weil dann die Ware regelmäßig vor erreichen des Bestimmungslandes verschwinden würde.

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