Guten Tag zusammen,
Ich habe folgende Frage.
Bei einem P-Konto auf das auch zurzeit eine Pfändung besteht wird Arbeitslosengeld drauf. Der Pfändungsfreibetrag ist aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen bei 1.936 Euro.
Nun kommt azf das Konto seit April Arbeitslosengeld I über 1.200 Euro drauf.
Das Arbeitsamt hat mitgeteilt, dass normalerweise das Arbeitslosengeld immer zum ersten Werktag des Folgemonats ausgezahlt bzw. überwiesen wird. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass das ALG I aber auch schon mal zum Ende des laufenden Monats kommen kann.
Jetzt besteht aber das Problem, wenn z.B. das ALG I vom Mai 2024 zum 03.06. auf das Konto gebucht werden würde und das ALG I vom Juni 2024 evtl. schon zum 28.06. auf das Konto gebucht werden würde, dass man im Juni 2024 durch die zwei Arbeitslosengeldbuchungen über insgesamt 2.400 Euro in einem Monat, über den monatlichen Pfändungsfreibetrag kommen würde.
Ist das dann korrekt, oder muss die Bank berücksichtigen, dass das eine Arbeitslosengeld noch für den Mai 2024 war und dass andere für den Monat Juni 2024?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfestellung.
2 x Arbeitslosengeld in einem Monat auf P-Konto
Nein. Am 1. um 0 Uhr 01 muss es verfügbar sein. Deshalb zahlen die Agenturen so, dass es spätestens zum Monatsletzten auf dem Konto ist.ZitatDas Arbeitsamt hat mitgeteilt, dass normalerweise das Arbeitslosengeld immer zum ersten Werktag des Folgemonats ausgezahlt bzw. überwiesen wird. :
Höchstens 1-2 Tage vorher. NICHT später.
Das wird nicht passieren. Sie Software der Agentur macht das richtig.Zitatdas ALG I vom Mai 2024 zum 03.06. auf das Konto gebucht werden würde :
Das ALG für Mai muss am 31. 5. 24 auf dem Konto sein.
Das ALG für Juni muss am 28.6. auf dem Konto sein.
§ 337 SGB III
Das Problem gab es aber einen Monat vorher trotzdem. Denn im April wurde zum 10.04. der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und erst Anfang Mai bewilligt. Die Nachzahlung für den 3/4 Monat April erfolgte also erst im Mai. Wenn nun zum 31.05. das Arbeitslosengeld für den Mai erfolgt wurden dann im Mai auch 2 Arbeitslosengeld Zahlungen innerhalb eines Monats auf dem Konto gebucht.
Das gesamte Guthaben das im Mai auf dem Konto gebucht wird übersteigt somit auch die Pfändungsfreigrenze.
Die erste Arbeitslosengeld Zahlung im Mai war aber für den April. Es wäre ja ungerecht, wenn dann ein Teil des Arbeitslosengeld der Pfändung unterliegen würde.
Ja, vorher ging es nicht um die regelmäßige Zahlung des ALG zum Monatsletzten.ZitatDas Problem gab es aber einen Monat vorher trotzdem. Denn im April wurde zum 10.04. der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und erst Anfang Mai bewilligt. :
Wann kam denn (unregelmäßig) das erste ALG (für April) aufs Konto? Und was ist jetzt noch drauf auf dem Konto?
Du könntest ja evtl. heute noch was abheben...oder morgen oder am Do/Fr die Bank fragen, was sie da deichseln kann.
Ungerecht ist nicht schön, aber was die Bank muss, das muss. Ich weiß nicht, was geht.
Hier habe ich einen Fehler gemacht. Für die Nachzahlung für April wurde vorsorglich das Konto bei meiner Frau angegeben. Weil ich nicht die Gefahr laufen wollte dass das Arbeitslosengeld von April und Mai zusammen über dem Pfändungsfreibetrag liegt und evtl gepfändet wird. Bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld war noch nicht bekannt wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen wird.
D.h. die Nachzahlung für April kam auf das Konto der Frau und das reguläre Arbeitslosengeld ab Mai wird normal auf mein Konto gebucht.
Ich hatte nur bedenken, weil ich vom Arbeitsamt die telefonische Auskunft erhielt, dass das Arbeitslosengeld für Mai auch erst am 03.06., also dem ersten Werktag des Folgemonats drauf kommen könnte. Wenn dann das Juni Arbeitslosengeld zum 28.06. kommen würde, dann wären somit 2 x Arbeitslosengeld über dem Pfändungsfreibetrag auf's Konto gekommen. Und dann hätte ich das Problem.
Warum jemand sowas sagt, verstehe ich nicht. Das ist doch gesetzl. geregelt.Zitatweil ich vom Arbeitsamt die telefonische Auskunft erhielt, dass das Arbeitslosengeld für Mai auch erst am 03.06., also dem ersten Werktag des Folgemonats drauf kommen könnte. :
Später ist nicht zulässig, wenige Tage eher evtl. möglich. Da klickt kein SB händisch auf ---überweisen--. Die Zahlung wird viel früher angewiesen und oh-wunder ist die Summe am banktechnisch monatsletzten Tag auf dem Konto.
hätte-hätte-FKZitatUnd dann hätte ich das Problem. :
...und was hat das alles mit *Inkasso* zu tun?
Erst mal vielen Dank für die Info.
Mit Inkasso insofern, weil ich kurz vor der Insolvenz stehe und bereits von einem Inkassounternehmen eine Pfändung auf dem Konto besteht. Wenn in einem Monat jedoch 2 x Arbeitslosengeld auf's Konto gebucht werden würde, 1 x zum Monatsende und 1 x zum Monatsanfang, würde mir aufgrund der Pfändungsfreigrenze ein Teil wegepfändet werden.
würde-würde-hätte-hätte. 3x rundherum---Ist aber nichts davon.ZitatWenn in einem Monat jedoch 2 x Arbeitslosengeld auf's Konto gebucht werden würde, 1 x zum Monatsende und 1 x zum Monatsanfang, würde mir aufgrund der Pfändungsfreigrenze ein Teil wegepfändet werden. :
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
25 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten