Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren

26. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
sebi123123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren

Ich bin Gläubiger eines Insolvenzverfahrens. Ich bekam vom Insolvenzverwalter einen Brief indem ich meine Forderungen gegenüber des Schuldners offen legen soll.

Ich gehe davon aus, damit höchstwahrscheinlich so gut wie gar nichts von den Forderungen kommen wird. Die Insolvenzquoten werden ja erst mit Ende des Insolvenzverfahrens mitgeteilt oder?

Bekomme ich als Gläubiger eine Info was von der Insolvenzmasse zu welchem Preis versteigert wurde?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von sebi123123mitglied):
Bekomme ich als Gläubiger eine Info was von der Insolvenzmasse zu welchem Preis versteigert wurde?

Meines Wissens nach nur, wenn man bei der Versteigerung mit dabei ist.



Zitat (von sebi123123mitglied):
Die Insolvenzquoten werden ja erst mit Ende des Insolvenzverfahrens mitgeteilt oder?

Das kommt ganz darauf an, wann feststeht was es zu verteilen gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1641 Beiträge, 993x hilfreich)

Wenn du deine Forderung anmeldest, bekommst du Zugang zum elektronischen Informationssystem des Verwalters. Darin werden u.a. auch die Berichte des Verwalters zum Abruf bereitgestellt. Spätestens im Schlussbericht steht dann, was der Insoverwalter zur Masse ziehen konnte. Da wird jetzt nicht jeder einzelne Nagel aufgeführt, sondern eher blockweise, aber schon im ersten Bericht steht, was der Insolvenzverwalter überhaupt an verwertbarer Masse vorgefunden hat.
Der Insolvenzverwalter lässt oft nicht versteigern (wenn verwertbare Gegenstände überhaupt da sind), sondern verkauft.

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