Ich bin Gläubiger eines Insolvenzverfahrens. Ich bekam vom Insolvenzverwalter einen Brief indem ich meine Forderungen gegenüber des Schuldners offen legen soll.
Ich gehe davon aus, damit höchstwahrscheinlich so gut wie gar nichts von den Forderungen kommen wird. Die Insolvenzquoten werden ja erst mit Ende des Insolvenzverfahrens mitgeteilt oder?
Bekomme ich als Gläubiger eine Info was von der Insolvenzmasse zu welchem Preis versteigert wurde?
Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren
26. Februar 2025
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Frage vom 26. Februar 2025 | 14:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren
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#1
Antwort vom 26. Februar 2025 | 15:35
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41027x hilfreich)
ZitatBekomme ich als Gläubiger eine Info was von der Insolvenzmasse zu welchem Preis versteigert wurde? :
Meines Wissens nach nur, wenn man bei der Versteigerung mit dabei ist.
ZitatDie Insolvenzquoten werden ja erst mit Ende des Insolvenzverfahrens mitgeteilt oder? :
Das kommt ganz darauf an, wann feststeht was es zu verteilen gibt.
#2
Antwort vom 26. Februar 2025 | 22:00
Von
Status: Lehrling (1641 Beiträge, 993x hilfreich)
Wenn du deine Forderung anmeldest, bekommst du Zugang zum elektronischen Informationssystem des Verwalters. Darin werden u.a. auch die Berichte des Verwalters zum Abruf bereitgestellt. Spätestens im Schlussbericht steht dann, was der Insoverwalter zur Masse ziehen konnte. Da wird jetzt nicht jeder einzelne Nagel aufgeführt, sondern eher blockweise, aber schon im ersten Bericht steht, was der Insolvenzverwalter überhaupt an verwertbarer Masse vorgefunden hat.
Der Insolvenzverwalter lässt oft nicht versteigern (wenn verwertbare Gegenstände überhaupt da sind), sondern verkauft.
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