Artikel verkauft, Käufer will Geld zurück

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.02.2012 16:34:56
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Artikel verkauft, Käufer will Geld zurück

Hallo, habe in einem Internetauktionshaus einen Katalysator verkauft, ich habe in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen das der Kat von einem Teilespenderfahrzeug ist und daher nicht mehr benötig wird.

Die Auktion endete mit 40 Euro, ich habe den Kat schnell versand.

Der Käufer schrieb mich heute an das der Kat wertlos für ihn sei, da keine Keramik darin steckt und es eine Attrappe ist.

Ich habe den Kat verkauft und darauf hingewiesen das ich mich diesen System nicht auskenne und das er vom äußeren Zustand noch recht gut aussieht.

Der Käufer will nun sein Geld zurück und droht mit Anwalt.

Wie gehe ich nun mit der Situtation um, ich habe dem Käufer schon ne Mail geschrieben wo ich ihm erklärt habe das er hätte sich vor der Auktion informieren können.

Was mach ich nun?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
...das er hätte sich vor der Auktion informieren können.


Das klingt ein wenig nach "Ich wusste zwar, dass das Teile ne Atrappe und defekt ist, aber der Käufer hätte ja vorher fragen können." So läufts nicht.

Nennen Sie doch mal die Artikelnummer.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.02.2012 16:34:56
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich wusste nicht das es eine Attrappe ist ich hatte den Kat 8 jahre an meinem Auto gehabt, 8 Jahre war das Auto in meinem Besitz.. So etwas habe ich nicht verschwiegen.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Und wie ist das Auto dann durch die Abgasuntersuchung gekommen, sozusagen ohne Kat?

Für weitere Ratschläge benötigt man noch die Artikelnummer.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.02.2012 16:34:56
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier wurde keine meiner Frage beantwortet, nur ich werde als Dummer dargestellt, das ist Unfair

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es kommt entscheidend darauf an, was in der Artikelbeschreibung geschrieben wurde (kompletter Text). Solange man das nicht weiß, kann man keine Frage beantworten.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert am 02.09.2009 18:02

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.02.2012 16:34:56
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe geschrieben das es ein KAT von einem Gebrauchtwagen ist.
Das ich leider keine Ahnung von katalysatoren habe und den Zustand daher nicht beschreiben kann und bitte Fragen gestellt werden können, das ich Fotos machen kann wenn welche Verlangt werden und das etc keine Rücknahme Privatkauf usw.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
und das etc keine Rücknahme Privatkauf usw.

etc. und usw. ... Tolle Formulierung ...

Aufgrund der derzeit bekannten Fakten kann ich folgendes mitteilen:
Die Gewährleistung wurde nicht rechtwirksam ausgeschlossen, also ist die Forderung des Käufers berechtigt. Geld zurück bedeutet in diesem Falle Auktionsbetrag + Versandkosten + Rücksendekosten

quote:
Hier wurde keine meiner Frage beantwortet, nur ich werde als Dummer dargestellt, das ist Unfair

Wer fundierte Aussagen erwartet sollte auch fundierte Fakten liefern und kein etc., usw, pp, o.ä. Und wenn nach komplettem Text gefragt wurde, dann sollte die Antwort halt kein etc. und usw. enthlaten.
Ist es wirklich so schwer eine Artikelnummer mitzuteilen?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo smile,

du schreibst doch selbst, dass Du einen Kat angeboten hast.

Wenn die gelieferte Ware kein Kat sondern nur eine Attrappe ist, fehlt die zugesicherte Eigenschaft (eben Kat).

Ich wäre an Deiner Stelle froh, wenn der Käufer nur seinen bisher gezahlten Betrag zurückverlangt, denn er könnte auch auf Vertragserfüllung (funktionierender Kat) bestehen, und dies könnte für Dich vermutlich teuer werden.

Übrigens, ein Käufer informiert sich durch Lektüre der Artikelbeschreibung. Mehr muss er nicht - erst recht nicht nachfragen (Ausnahme offensichtliche Widersprüche).

Grüße

Berry

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#9
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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