Bleibt Kaufvertrag bei Beleidigungen bestehen?

14. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sven Moral
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bleibt Kaufvertrag bei Beleidigungen bestehen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt viele Fragen die sich im Prinzip immer wiederholen und nicht der Neueröffnung eines Themas bedürfen. Ich habe auch schon hier Forum gestöbert und bin leider nur teilweise fündig geworden. Daher möchte ich mein Anliegen offen legen:

Wenn ein Käufer eines Artikels - nach dem Ende der Auktion - gegenüber dem Verkäufer beleidigend und erniedrigend wird, bleibt der Kaufvertrag in diesem Fall bestehen?

Wenn der Verkäufer sich dann weigern würde, die Ware wegen der Beleidigungen auszuhändigen bzw. das Geschäft nicht abzuschließen, wird der Verkäufer dann schadensersatzpflichtig nach Zivilrecht?

Ich würd mich über Antworten freuen
Gruß
Sven M.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Grundsätzlich haben die Beleidigungen erstmal keinen Einfluss auf den Bestand des Kaufvertrages. Beleidigungen könnten ggf. gesondert strafrechtlich verfolgt werden.


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Wenn ein Käufer eines Artikels - nach dem Ende der Auktion - gegenüber dem Verkäufer beleidigend und erniedrigend wird, bleibt der Kaufvertrag in diesem Fall bestehen?
*****
Es kommt darauf an...

§ 324
Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2

Verletzt der Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, so kann der Gläubiger zurücktreten, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
**
§ 241
Pflichten aus dem Schuldverhältnis

(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.

(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
*******

Das kann durchaus (auch) eine Beleidigung sein, es kommt auf den Einzelfall an, die Voraussetzungen sind streng auszulegen, es muss eine Unzumutbarkeit vorliegen, letztlich wird ein Richter entscheiden, ob die Grenze zur Unzumutbarkeit bereits überschritten ist.


-- Editiert am 14.03.2009 21:28

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#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Wenn ein Käufer eines Artikels - nach dem Ende der Auktion - gegenüber dem Verkäufer beleidigend und erniedrigend wird, bleibt der Kaufvertrag in diesem Fall bestehen?


Normalerweise schon, weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat.

Öhmm...aber ehrlich gesagt kann ich mir 2 Dinge nicht erklären:

1. Wieso sollte ein völlig ANONYMER Käufer (Internetverkauf) nen Verkäufer erniedrigen..Mit was überhaupt?

2. Wieso sollte es dem VK nicht eigentlich egal sein, was der K labert, Hauptsache das Geschäft wird durchgezogen.

Merkwürdige Internetz-Welt... :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

ad 1.

Vielleicht hat er den verkaufsunwilligen VK einen Betrüger geschimpft?

ad 2.

Vielleicht ist es dem VK ganz recht, einen Vorwand zu finden, warum er den Kaufvertrag (zu billig weggegangener Artikel o.ä.) nicht einhalten müßte?

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