Päckchen-Versand und Versandversicherung

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
LarryLobster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Päckchen-Versand und Versandversicherung

Hallo zusammen,

ich habe bei eBay ein Handy von einer Privatperson erworben. In der Auktion ist als einzige Versandart "DHL Päckchen" angegeben.

Angeblich ist das Päckchen jetzt auf dem Postweg verloren gegangen. Der Verkäufer hat natürlich keinen Beleg über das Aufgeben des Päckchen bei der Post.

Abgeblich verfügt er aber über eine Versandversicherung, diie lediglich die Rechnung des Artikels benötigt, um den Rechnungsbetrag zu erstattenn.

Meine Frage: Gibt es tatsächlich eine solche Versicherung? Zahlt diese auch, wenn der Verkäufer nicht belegen kann, dass er das Päckchen versandt hat?

Vielen Dank für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Ja solch eine Versicherung kann man abschließen. In der Regel muss man gegenüber Transportunternehmen bei Reklamation einer (versicherten) Sendung bestätigen, dass seitens des Anspruchstellers keine eigenen Versicherungen für solche Fälle abgeschlossen sind. Sonst könnte man die Leistung ja doppelt kassieren.

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#2
 Von 
LarryLobster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich ja erstmal ganz gut für mich... allerdings******re ich hier einen Versicherungsbetrug... der Verkäufer hat bereits eine negative Bewertung erhalten, weil er ein Mobiltelefon, das er versteigert hat, nie angekommen ist.

Dennoch wird nur das Päckchen als Versandart angeboten... das ist schon zumindest zweifelhaft.

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#3
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Kann natürlich sein, dass das mit der Versicherung nur eine Schutzbehauptung ist. In der Regel machen sowas auch nur große Unternehmen.

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#4
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Paket mit DPD kostet auch nur 4,00 Euro und ich hab meinen Nachweis. Wenn man sich dann auf sowas einläßt und dort bietet(kauft), selber schuld - was soll man sonst dazu sagen.
Warum laßt ihr nicht einfach die Finger von solchen Angeboten wenn der VK. nur so anbietet, gerade bei Handys wird doch mehr denn je diese Masche mit dem Päckchen gefahren.

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#5
 Von 
CottonEyeJoe
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Mal generell... wer ist denn in so einem Fall nachweispflichtig?

Der Käufer kann die Zahlung jederzeit belegen, der Verkäufer den Versand nicht, es sei denn, er hat eine verfolgbare Sendungsnummer.

Muss in so einem Fall der Käufer den Nichterhalt nachweisen, oder der Verkäufer den Versand?

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