Kaufrücktritt & Anzahlung

5. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ramses002
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrücktritt & Anzahlung

Vor ein paar Wochen bot ich über ein Anzeigenblatt einen gebrauchten Edellaptop an. Routinemäßig verkaufe ich alle Hardwareteile nur mit einem Kaufvertrag, der Seriennummern, "Verkauf von Privat an Privat" und den Ausschluß von Gewährleistungen bei Gebrauchtwaren beinhaltet.
Es meldete sich auch sofort ein Käufer, der von dem Gerät begeistert war und sowas schon lange suchte, allerdings momentan nicht den gesamten Kaufpreis aufbringen konnte. Um sich den Laptop zu sichern, bot er mir eine Anzahlung von 40% des Kaufpreises an, die ich akzeptierte. Die Aushändigung der Ware an den Käufer sollte bei Zahlung der Restsumme erfolgen.
Um keine Probleme mit einem Zahlungsverzug der Restzahlung zu bekommen, quittierte ich die Anzahlung und setzte eine Zahlungsfrist bis zu einem fixen Datum mit der Zusatzklausel, daß bei nicht erfolgter Restzahlung bis zum Stichtag der vorausgezahlte Betrag unwiderruflich verfällt. Der Käufer war einverstanden und wir unterschrieben beide den Vertrag mit allen Zusätzen.
Drei Tage vor Fristablauf erhielt ich ein Einschreiben vom Käufer, daß er den Kaufvertrag widerrufe, da es ihm aus persönlichen Gründen beruflicher und finanzieller Art unmöglich sein wird, den Kaufvertrag zu erfüllen. Durch die Anzahlung sei ja nur ein einseitiges Vertragsverhältnis zustandegekommen und er wolle mit mir über eine angemessene Entschädigung verhandeln. Das Schreiben ist maschinengeschrieben mit Briefkopf ohne Unterschrift.
Der Rechtsgrundsatz "Geld hat man zu haben" klingelte da sofort bei mir wegen der Unmöglichkeit, klar, daß der Rücktritt vom Kauf aus diesen Gründen damit rechtlich unwirksam ist. Interessanter aber meine anderen Fragen:
- Gibt es einen Widerruf im Kaufrecht bei Privatpersonen? Ich dachte bisher immer, daß dieser auf das Verbraucherrecht (Unternehmer vs Kunde) beschränkt ist und bei Privatkäufen nur ein Rücktritt vom Kauf mit entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen möglich ist?
- Muß ein Rücktritt vom Kaufvertrag zwischen Privatpersonen, zugegangen über Einschreiben, unterschrieben sein? Im neuen Verbraucherrecht reicht ja die Textform ohne Unterschrift, notfalls auch per eMail, gilt das auch in solchen Fällen?
- Ist eine Anzahlung ein einseitiges Vertragsverhältnis? Ich kenne sowas nur in einem anderen Kontext.
- Wie sieht es mit der verfallenden Anzahlung aus? Hat er mit dieser Klausel (Vertragsfreiheit?) ggf. Anspruch darauf, sei es in der momentanen Situation oder auch mit einem rechtgültigen Rücktrittsgrund?
Dank an alle Rechtsfreaks für die Beantwortung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"- Gibt es einen Widerruf im Kaufrecht bei Privatpersonen? Ich dachte bisher immer, daß dieser auf das Verbraucherrecht (Unternehmer vs Kunde) beschränkt ist und bei Privatkäufen nur ein Rücktritt vom Kauf mit entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen möglich ist?"

Sie haben Recht, beim (Kauf-)Vertrag zwischen Privatpersonen ist ein "Widerruf" gesetzlich nicht vorgesehen. Möglich wäre lediglich eine Anfechtung, dafür fehlt es hier aber an einem Anfechtungsgrund.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Gibt es einen Widerruf im Kaufrecht bei Privatpersonen?

Nein.

Muß ein Rücktritt vom Kaufvertrag zwischen Privatpersonen, zugegangen über Einschreiben, unterschrieben sein?

Nein, solange aus den Umständen klar wird, wer die Erklärung abgibt.
Formvorschrift gibt es dafür nicht.

Ist eine Anzahlung ein einseitiges Vertragsverhältnis?

Es wurde doch beidseitig ein Vertrag unterschrieben, von daher gibt es auch kein "einseitiges Vertragsverhältnis".

Wie sieht es mit der verfallenden Anzahlung aus? Hat er mit dieser Klausel (Vertragsfreiheit?)

Ich bezweifle, daß sich eine solche Klausel gerichtlich durchsetzen läßt.

Sie haben allerdings Anspruch darauf, daß Ihr K den Vertrag erfüllt.

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