Vor ca. 4 Wochen habe ich bei einem Motorradhändler ein gebrauchtes Motorrad gekauft, dass in Verbindung mit einer neuen HU bzw. TüV und einer Inspektion laut Herstellervorgae (bei 5000 km). Entsprechende Mehrkosten habe ich bezahlt.
Ich habe das Krad mit meinem Van abgeholt, da es noch nicht angemeldet war. Die Abholung gestaltete sich recht kaotisch. Der Schlüssel war nicht bi den Papieren, weshalb ich nochmal zum Händler zurück fuhr. Leider fiel mir das Fehlen der Kaufquittung / Rechnung auch erst später auf.
Ich habe den Händler, der ca. 30 Km von mir entfernt sein Ladenlokal hat, zwei mal per Email angeschrieben und ein mal angerufen, er möge mir den Nachweis über Kauf und die Wartungsarbeiten per Post zusenden.
Zwischenzeitlich habe ich herausgefunden, dass weder frisches Öl in ausreichender Menge eingefüllt wurde, noch der Luftfilter und die Zündkerze erneuert wurde. Von typischen Einstellarbeiten und der korrekten Kettenspannung will ich erst garnicht reden.
Mein Verdacht; es wurde keine Inspektion durchgeführt. Dem widerspricht der Händler mir gegenüber fernmündlich.
Frage: Stehen mir entsprechende Nachweise und eine Quittung über den Kauf zu?
Gruß
Motorrad Kauf / Werkvertrag
14. August 2011
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Frage vom 14. August 2011 | 17:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Motorrad Kauf / Werkvertrag
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. August 2011 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (128704 Beiträge, 41115x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Stehen mir entsprechende Nachweise und eine Quittung über den Kauf zu? <hr size=1 noshade>
Die Nachweise, sofern sich dieses aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.
Nach § 368 BGB hat man aber einen durchsetzbaren Anspruch auf eine Quittung.
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