RA will mich wegen einer Beschreibung anzeigen

4. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Klein92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
RA will mich wegen einer Beschreibung anzeigen

Hallo,
ich verkaufe mein Pferd auf Kleinanzeigen. Nun hat mich dort ein (vll) Rechtsanwalt angeschrieben und will nun juristisch gegen mich vorgehen. Er hatte kein Interesse am kauf, sondern es ging um die Beschreibung. Ich habe das Pferd für 500€ VB eingestellt und in die Beschreibung habe ich reingeschrieben dass ich die Besitzurkunde ersteinmal behalten werde und sie nach einer gewissen Zeit übergeben werde… das hat ihm nicht gefallen. Wegen was will mich der nette Mann den jetzt eigentlich anzeigen? Des weiteren hat er dann noch geschrieben (ich zitiere): „Intelligenz ist für Sie ein Fremdwort."
Kann man das schon als Beleidigung werten?
Danke für eure Beiträge!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13320 Beiträge, 4290x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wegen was will mich der nette Mann den jetzt eigentlich anzeigen?
Da musst du ihn schon selber fragen - oder abwarten.
Ich kann jedenfalls bisher keinen Grund erkennen.

Zitat:
Des weiteren hat er dann noch geschrieben (ich zitiere): „Intelligenz ist für Sie ein Fremdwort."
Kann man das schon als Beleidigung werten?
Da hätten sich ja dann zwei gefunden ...

Stefan

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich kann jedenfalls bisher keinen Grund erkennen.


Zitat:
und in die Beschreibung habe ich reingeschrieben dass ich die Besitzurkunde ersteinmal behalten werde und sie nach einer gewissen Zeit übergeben werde
Das könnte evtl der Grund sein.

Vorallem stellt sich auch die Frage, wieso diese Urkunde beim Verkauf nicht übergeben wird! Da kommt doch direkt die Vermutung auf, dass hier der Verkauf so oder so nicht seriös ist...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klein92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nein es gibt eine Übergangs- bzw. Versuchszeit und erst dann wird ein Kaufvertrag aufgesetzt und die Urkunde mit übergeben. So steht es auch in der Anzeige drin.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von Klein92):
in die Beschreibung habe ich reingeschrieben dass ich die Besitzurkunde ersteinmal behalten werde

Um mal zu visualisieren, wie relevant solche (selbstgepinselten?) Besitzurkunden für den Kaufvorgang sind




Zitat (von Klein92):
Wegen was will mich der nette Mann den jetzt eigentlich anzeigen?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Sa wird man schon abwarten müssen - falls er überhaupt was anzeigt, denn die meisten die groß von Anzeigen postulieren, machen dann am Ende doch keine.

Eventuell befürchtet er, dass diese "Besitzurkunde" der offiziellen Eigentumsurkunde welche von dem jeweiligen Zuchtverband ausgestellt wird zu ähnlich sieht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15483 Beiträge, 8970x hilfreich)

Zitat (von Klein92):
Kann man das schon als Beleidigung werten?

Wahrscheinlich noch nicht.
Aber ich hätte ganz ernsthafte Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Rechtsanwalt handelt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6074 Beiträge, 1320x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber ich hätte ganz ernsthafte Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Rechtsanwalt handelt.


Dem schliesse ich mich an. Das bekommt man aber heraus, wenn sich denn der Anwalt bzw. die Person mit Namen zu erkennen gibt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13320 Beiträge, 4290x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vorallem stellt sich auch die Frage, wieso diese Urkunde beim Verkauf nicht übergeben wird! Da kommt doch direkt die Vermutung auf, dass hier der Verkauf so oder so nicht seriös ist...
Ob seriös oder nicht, verboten ist es meines Wissens nicht. Genauso wie man ein Kraftfahrzeug ohne Papiere verkaufen darf.

Und selbst wenn die Übergabe Vorschrift wäre, dann ist das halt ein aufschiebender Vertrag. Soweit geht die Vertragsfreiheit in Deutschland dann doch noch.

Gerade bei Tieren ist es völlig nachvollziehbar, dass der Verkäufer nicht nur an den Erlös denkt, sondern das Objekt auch in guten Händen wissen will.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Soweit geht die Vertragsfreiheit in Deutschland dann doch noch.

Das ist schlicht falsch.
Bestimmte Dokumente sind bei Pferden immer in unmittelbarer Nähe zum Pferd bereit zu halten.

Das es hier aber um eine völlig nutzlose "Besitzurkunde" geht, kann die auch beim Papst hinterlegt werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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