Ware Doppelt erhalten

15. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
pl.126
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware Doppelt erhalten

Hallo zusammen.
Habe folgendes Problem:

Vor ca. 4 Tagen hat sich meine Mutter 2 Bettdecken und 2 Kissen direkt beim Händler im Werksverkauf gekauft.
Die 2 Bettdecken und 1 Kissen waren da und wurden gleich mitgenommen.
Das zweite Kissen wurde auch bereits bezahlt. Die Verkäuferin hat meiner Mutter angeboten, dass fehlende zweite Kissen per Post nach zuschicken.

Gestern kam ein Riesen Paket an, in dem Paket waren die 2 Bettdecken und das 1 Kissen was bereits mitgenommen wurde und das zweite versprochene Kissen was nachgesendet wird.


was sagt die Rechtliche Seite dazu?
Behalten und Freuen oder dem Verkäufer das melden?

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Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

§812 BGB lesen, damit sollte alles klar sein.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Dem Händler melden, das da ein Versandfehler vorliegt und mitteilen das die Ware zur Abholung nach Terminvereinbarung bereit steht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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