Hallo zusammen.
Habe folgendes Problem:
Vor ca. 4 Tagen hat sich meine Mutter 2 Bettdecken und 2 Kissen direkt beim Händler im Werksverkauf gekauft.
Die 2 Bettdecken und 1 Kissen waren da und wurden gleich mitgenommen.
Das zweite Kissen wurde auch bereits bezahlt. Die Verkäuferin hat meiner Mutter angeboten, dass fehlende zweite Kissen per Post nach zuschicken.
Gestern kam ein Riesen Paket an, in dem Paket waren die 2 Bettdecken und das 1 Kissen was bereits mitgenommen wurde und das zweite versprochene Kissen was nachgesendet wird.
was sagt die Rechtliche Seite dazu?
Behalten und Freuen oder dem Verkäufer das melden?
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Ware Doppelt erhalten
15. März 2015
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Frage vom 15. März 2015 | 12:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware Doppelt erhalten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. März 2015 | 13:34
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
§812 BGB
lesen, damit sollte alles klar sein.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
#2
Antwort vom 15. März 2015 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Dem Händler melden, das da ein Versandfehler vorliegt und mitteilen das die Ware zur Abholung nach Terminvereinbarung bereit steht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
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