Vermieterin verweigert Nachmieter

20. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.12.2011 16:31:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieterin verweigert Nachmieter

Hallo alle zusammen.

Ich bewohne eine 3 Zimmer Wohnung mit meinem Bruder und einem Freund. Wir sind alle 3 Studenten. Der Freund möchte nun allerdings ausziehen, weil ihm das Studieren nicht so liegt. Schnell haben wir einen potentiellen Nachmieter für das Zimmer gefunden. Mein Bruder und ich haben unserer Vermieterin mitgeteilt, dass der ehemals Mitmieter ausziehen möchte und wir einen Nachmieter gefunden hätten.

Nun antwortete sie Folgendes:

"Wenn Herr X ausgezogen ist, können Sie nicht ohne mein Wissen eine andere Person in die Wohnung einziehen lassen. Ich habe mit Ihnen, Ihremn Brude und Herrn X einen Mietvertrag. Entweder Sie kündigen alle 3 zusammen dern Vertrag oder er bleibt so bestehen, wie er zur Zeit ist. Einen neuen Mietvertrag möchte ich nicht. Sollte Herr Y bereits bei ihnen in die Wohnung eingezogen sein, verlange ich, das er sofort wieder auszieht. Ansonsten werde ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen"

Das Problem an der Sache ist, dass wir keinen Hauptmieter haben, sondern sowas, wie eine "solidarische Wohngemeinschaft".
Was haben wir für Möglichkeiten? Für sie würde sich ja faktisch kaum was verändern. Kann sie uns wirklich vorschreiben, mit wem wir zusammen zu wohnen haben?

Mit freundlichen Grüßen

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-- Editiert A.PO am 20.09.2011 16:18

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:
Was haben wir für Möglichkeiten?

Nach Schilderung der Sachlage: Entweder alle 3 kündigen oder keinen Nachmieter einziehen lassen.

Eventuell wäre jedoch zu prüfen ob der Herr X einen berechtigten Anspruch auf eine Zustimmung zur Untervermietung hätte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Lesen Sie dazu mal hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/untermiete.html

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Eventuell wäre jedoch zu prüfen ob der Herr X einen berechtigten Anspruch auf eine Zustimmung zur Untervermietung hätte.
Nein.
Er hätte den Anspruch höchstens für die Zeit, in der die Kündigungsfrist läuft: Wenn also beispielsweise der Vertrag auf 3 Jahre festgeschreiben ist UND der Vermieter eine frühere Vertragsaufhebung verweigert UND Herr X aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, ausziehen muss (ob "weil ihm das Studieren nicht so liegt" dazu gehört, möchte ich nicht beurteilen).

Ansonsten hätte er u.U. Anspruch, wenn er da wohnt und irgendein wichtiger Grund nach Vertragsabschluss aufgetreten ist.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

die Möglichkeit auf Zustimmung zur Untervermietung zu klagen.

■Notwendigkeit der Erzielung von Nebeneinkünften aufgrund Auszug oder Tod eines Familienmitglieds, das bisher den Mietzins mitgetragen hatte
■Gründung einer Lebensgemeinschaft mit einem/einer Dritten
■Aufnahme eines pflege- oder fürsorgebedürftigen Verwandten

Welche dieser 3 Möglichkeiten trifft wohl zu ?

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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Der Punkt, dass die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen, trifft mit Sicherheit zu.

Wir sind alle 3 Studenten

Nachher sind es 2 Studenten, und ein Arbeiter - also sogar noch mehr Geld.
Es sind aber immer noch die gleichen Personen. Und "X" haftet immer noch.

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1x Hilfreiche Antwort


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