Guten Tag,
Ich möchte hier im Forum nachfragen, ob es möglich ist, dass man den Untermieter als Mieter übernimmt, obwohl der Mietvertrag mit dem Mieter noch zwei Jahre läuft.
Folgende Situation liegt vor: Zwei-Zimmer-Wohnung ist an zwei Personen vermietet. Einer der Personen hat aufgrund eines Auslandsaufenthaltes mit Einverständnis untervermietet hat. Es hat sich herausgestellt, dass der Untermieter der bessere Mieter ist, da er im Gegensatz zum abwesenden Mieter regelmässig die Nebenkosten (Elektrizität, Heizung) an Zweimieter zahlt. Dabei ist jedoch noch nicht eine Summe angefallen, die höher als zwei Monatsmieten ist.
Nun sind der Zweitmieter und der Untermieter an mich herangetreten und möchten dass der Untermieter einen Mietvertrag mit mir als Vermieter abschliessen. Problem ist, dass der abwesende Mieter nicht im Einvernehmen aus dem Mietvertrag aussteigen will. Anzumerken ist auch dass er von dem Untervermieter eine Kaution verlangt hat, die er für die temporäre Kaution im Ausland verwendet hat.
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Situation zu gunsten des Untervermieter und mich als Vermieter aufgelöst werden kann?
Vielen Dank und ich hoffe auf ein paar nützliche Antworten
-- Editiert von User am 16. Oktober 2023 10:36
Wechsel des Mietvertrags von Mieter auf Untermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatNun sind der Zweitmieter und der Untermieter an mich herangetreten und möchten dass der Untermieter einen Mietvertrag mit mir als Vermieter abschliessen. :
Dann sollen die beiden doch auch dieses Thema lösen:
ZitatProblem ist, dass der abwesende Mieter nicht im Einvernehmen aus dem Mietvertrag aussteigen will. Anzumerken ist auch dass er von dem Untervermieter eine Kaution verlangt hat, die er für die temporäre Kaution im Ausland verwendet hat. :
Denn das ist ja nun alles nicht Dein Problem. Also entspannt zurücklehnen ...
ZitatGibt es eine Möglichkeit, dass diese Situation zu gunsten des Untervermieter und mich als Vermieter aufgelöst werden kann? :
Wie oben beschrieben. Mach deren Problem auf keinem Fall zu Deinem! Damit meine ich den ins Ausland verreisten Untermieter.
Einvernehmlich wird man nur etwas vereinbaren können, wenn alle zustimmen. Also auch der nicht mehr dort wohnende Mieter. Die einzig gesetzliche Möglichkeit, Mieter zu ändern, geht über eine Kündigung. Da ein Vermieter in der Regel einen Kündigungsgrund benötigt, ist eine Vermieterkündigung sehr problematisch. Zwar könnte theoretisch der noch dort wohnende Mieter die Zahlungen einstellen und damit dem Vermieter einen Kündigungsgrund liefern, aber wenn Vermieter und Mieter sich absprechen um so den anderen Mieter rauszukegeln, dann wird das regelmäßig rechtsmissbräuchlich sein. Dem Vermieter ist also nicht empfehlen, sich auf sowas einzulassen.
Legal wäre es übrigens, wenn der verbleibende Mieter den ausgezogenen Mieter zur einvernehmlichen Kündigung auffordert. Es kann unter Umständen auch ein Recht auf eine solche Kündigung bestehen. Aber das ist eigentlich eine Sache der Mieter untereinander. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
Nachtrag: Okay, es gibt noch eine andere gesetzlich vorgesehene Möglichkeit für den Mieterwechsel. Der Vermieter könnte den ausgezogenen Mieter umbringen. Es gibt gesetzliche Regelungen, wie bei Tod eines Mieters zu verfahren ist. Aus verständlichen Gründen ist das aber keine empfehlenswerte Strategie.
-- Editiert von User am 16. Oktober 2023 11:25
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