Grundstück hinter der Hecke

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 36x hilfreich)
Grundstück hinter der Hecke

Wir zogen vor zwei Jahren in ein kleines Haus. Ca. 5 m vom Haus entfernt beginnt das Haus des Nachbarn. Der hat einen Hund der gerne unsere Katzen jagte und gelegentlich hier sein Geschäft verrichtete. Ich bat darum den Hund bei sich zu behalten und fragte warum sein Grundstück an drei Seiten eingefriedet ist aber nicht an der vierten. Er sagte, dass ihm ein Zaun zu teuer war. Also kaufte ich einen Zaun. Diesen baute ich aber nicht auf, weil es meinem Vermieter nicht gefiel, der gleich neben uns wohnt. Nun beschwerte sich wiederum der Nachbar darüber, dass unsere Hühner auf sein Grundstück rüber laufen. Ich fand eine Lösung und kaufte Kaninchendraht. Ich fragte die Nachbarin wo ich den langziehen darf und das tat ich dann auch. Hühner blieben bei uns, den Zaun konnte man vom Haus aus nicht mal erkennen. Komischerweise beschloss mein Nachbar dann sofort, eine Hecke zu ziehen. Dafür musste er ca. 8 Bäume fallen. Ich versuchte mit denen zu reden aber die machten dicht
Also rückten Motorsäge und Bagger an und die Hecke steht. Niemand hatte die Absicht eine Mauer zu errichten. Ich dachte dass dann wohl klare Verhältnisse geschaffen sind und gut. Nun läuft der Nachbar aber auf unserer Seite an der Hecke lang, weil das ja durch den Planzabstand zur Grenze noch SEIN Grundstück ist. Unsrern Karnickeldraht hat er 1,5 m versetzt und will ihn nicht hinter seiner Hecke haben. Dann würden aber die Hühner durch die Hecke laufen. Wir haben jetzt also nicht nur eine Mauer sondern auch einen Todesstreifen. Müssen wir das hinnehmen oder ist die Hecke jetzt die Grenze. Er hat mindestens 2000qm und wir vielleicht 200. Der "Zaun " verläuft jetzt dirkt vor der Terrasse und dahinter der Todesstreifen und die Mauer. Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2427 Beiträge, 842x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Nun läuft der Nachbar aber auf unserer Seite an der Hecke lang, weil das ja durch den Planzabstand zur Grenze noch SEIN Grundstück ist.

Wenn das den Tatsachen entspricht und er das
Zitat (von papalagi):
Unsrern Karnickeldraht hat er 1,5 m versetzt

getan hat, weil der Draht bisher auf seinem Grundstück verlaufen ist, dann ist das sein gutes Recht.

So ganz verstehe ich die Schilderung nicht, aber wenn der Nachbar die Hecke innerhalb seines Grundstücks gesetzt hat, dann habt ihr natürlich keinerlei Rechte an dem Teil der zwischen Grundstücksgrenze und Hecke verläuft. Auch wenn der Nachbar 1000 Hektar hat ...

Und wie ihr eure Hühner schützt ist auch allein euer Problem.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
der ist die Hecke jetzt die Grenze


Nö, die Grundstücksgrenze hat sich durch die baulichen Maßnahmen real nicht verändert.

Du musst halt zwischen optischer Abgrenzung (Hecke) und realer Grundstücksgrenze unterscheiden.

Dein Karnikeldrahtzaun gehört auf die Grenze oder auf "euren" Teil des Grundstücks, auf Nachbarsgrundstück braucht er den nicht zu dulden.

Berry

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?
Ganz real gesagt? Den "Todesstreifen" und die Hecke anschauen. Diesen "Todesstreifen" dürft ihr auch nicht ohne Genehmigung des Nachbarn betreten. Was Euch bleibt ist auf Eurer Seite einen geseteskonformen Sichtschutz errichten, wenn ihr wollt.

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#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?

Es geht nicht um deine Seite der Mauer oder der Hecke oder des Zauns, sondern wo die Grundstücksgrenze ist. Wie schon die Vorredner geschrieben haben, geht es um die wirkliche Grundstücksgrenze. Wenn du nur 200 qm kaufst, dann ist das halt deins.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?

Welche Mauer?


Ansonsten dürft auf eurem gemieteten Grund was euch Gesetz, Rechtsprechung und Vermieter erlauben und habt vom Grundstück des Nachbarn fernbleiben - egal wo der eine Hecke hingepflanzt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4294 Beiträge, 2443x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
"Todesstreifen" dürft ihr auch nicht ohne Genehmigung des Nachbarn betreten.
Ähhh... solange der Nachbar das nicht verbietet, darf der TE den durchaus betreten. Warum auch nicht?

Es ist ein weitverbreiteter Irrglauben, dass man in Privatbesitz befindliche Grundstücke nicht betreten darf: solange die nicht eingefriedete sind oder ein anderweitig klar erkennbares Verbot besteht, darf man das durchaus. Verkehrssicherungspflicht liegt dann übrigens beim Grundstückseigentümer.

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#7
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Es ist ein weitverbreiteter Irrglauben, dass man in Privatbesitz befindliche Grundstücke nicht betreten darf:
Kannst du das mit einem § belegen?
Das kommt wohl auf den Einzelfall an. Mein Privatgrundstück muss nicht eingefriedet sein. Es muss nur erkennbar als zur privaten Fläche zugehörig sein.
In dem o. g. Fall ist wohl der Fragesteller nur Mieter. Also hat er gar kein Grundstück.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es muss nur erkennbar als zur privaten Fläche zugehörig sein.
Und was soll das bringen? Ein automatisches "Betreten verboten" generiert es jedenfalls nicht.
Ich kann quiddje nur Zustimmen, so schnell wie vielen meinen begeht man keinen Hausfriedensbruch.

Zitat:
In dem o. g. Fall ist wohl der Fragesteller nur Mieter. Also hat er gar kein Grundstück.
Er ist Mieter bzw. Besitzer, und ist damit nachbarschaftsrechtlich einem Eigentümer gleichgestellt.
Er muss u.U. natürlich auch noch den Vermieter um Erlaubnis fragen, aber das ist ein ganz anderes Thema.

Stefan

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Kannst du das mit einem § belegen?
Es gibt keinen Paragraphen wer eine Grundsstück wann betreten darf. Es gibt lediglich Gesetze wann man das nicht darf. Man darf also nicht den eingefriedeten Teil betreten.
Da der Teil außerhalb der Hecke nicht eingefriedet ist gilt dieses Verbot nicht. => Man darf den nicht eingefriedeten Teil, deine Todeszone, betreten.

Signatur:

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#10
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 95x hilfreich)

Wir schweifen ab. Geht es im o. g. Fall nicht erstmal darum, wo die Grenze nun ist?
Das müsste doch wohl der Vermieter, der Haus und Garten vermietet hat, wissen.
Klar kann der Nachbar vor und hinter der Hecke rumlaufen, wenn es dessen Grundstück ist.
Den Karnickeldraht kann er nicht einfach versetzen, da es nicht seiner ist, und der nicht auf seinem Grundstück steht.
Ich denke, die Parteien wissen beide gar nicht, wo die Grenze verläuft.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Den Karnickeldraht kann er nicht einfach versetzen, da es nicht seiner ist, und der nicht auf seinem Grundstück steht.


Zitat (von papalagi):
Ich fand eine Lösung und kaufte Kaninchendraht.


Berry

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