Wir zogen vor zwei Jahren in ein kleines Haus. Ca. 5 m vom Haus entfernt beginnt das Haus des Nachbarn. Der hat einen Hund der gerne unsere Katzen jagte und gelegentlich hier sein Geschäft verrichtete. Ich bat darum den Hund bei sich zu behalten und fragte warum sein Grundstück an drei Seiten eingefriedet ist aber nicht an der vierten. Er sagte, dass ihm ein Zaun zu teuer war. Also kaufte ich einen Zaun. Diesen baute ich aber nicht auf, weil es meinem Vermieter nicht gefiel, der gleich neben uns wohnt. Nun beschwerte sich wiederum der Nachbar darüber, dass unsere Hühner auf sein Grundstück rüber laufen. Ich fand eine Lösung und kaufte Kaninchendraht. Ich fragte die Nachbarin wo ich den langziehen darf und das tat ich dann auch. Hühner blieben bei uns, den Zaun konnte man vom Haus aus nicht mal erkennen. Komischerweise beschloss mein Nachbar dann sofort, eine Hecke zu ziehen. Dafür musste er ca. 8 Bäume fallen. Ich versuchte mit denen zu reden aber die machten dicht
Also rückten Motorsäge und Bagger an und die Hecke steht. Niemand hatte die Absicht eine Mauer zu errichten. Ich dachte dass dann wohl klare Verhältnisse geschaffen sind und gut. Nun läuft der Nachbar aber auf unserer Seite an der Hecke lang, weil das ja durch den Planzabstand zur Grenze noch SEIN Grundstück ist. Unsrern Karnickeldraht hat er 1,5 m versetzt und will ihn nicht hinter seiner Hecke haben. Dann würden aber die Hühner durch die Hecke laufen. Wir haben jetzt also nicht nur eine Mauer sondern auch einen Todesstreifen. Müssen wir das hinnehmen oder ist die Hecke jetzt die Grenze. Er hat mindestens 2000qm und wir vielleicht 200. Der "Zaun " verläuft jetzt dirkt vor der Terrasse und dahinter der Todesstreifen und die Mauer. Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?
Grundstück hinter der Hecke
18. März 2019
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Frage vom 18. März 2019 | 12:49
Von
Status: Schüler (273 Beiträge, 36x hilfreich)
Grundstück hinter der Hecke
#1
Antwort vom 18. März 2019 | 13:53
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 842x hilfreich)
Zitat :Nun läuft der Nachbar aber auf unserer Seite an der Hecke lang, weil das ja durch den Planzabstand zur Grenze noch SEIN Grundstück ist.
Wenn das den Tatsachen entspricht und er das
Zitat :Unsrern Karnickeldraht hat er 1,5 m versetzt
getan hat, weil der Draht bisher auf seinem Grundstück verlaufen ist, dann ist das sein gutes Recht.
So ganz verstehe ich die Schilderung nicht, aber wenn der Nachbar die Hecke innerhalb seines Grundstücks gesetzt hat, dann habt ihr natürlich keinerlei Rechte an dem Teil der zwischen Grundstücksgrenze und Hecke verläuft. Auch wenn der Nachbar 1000 Hektar hat ...
Und wie ihr eure Hühner schützt ist auch allein euer Problem.
#2
Antwort vom 18. März 2019 | 15:36
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Zitat :der ist die Hecke jetzt die Grenze
Nö, die Grundstücksgrenze hat sich durch die baulichen Maßnahmen real nicht verändert.
Du musst halt zwischen optischer Abgrenzung (Hecke) und realer Grundstücksgrenze unterscheiden.
Dein Karnikeldrahtzaun gehört auf die Grenze oder auf "euren" Teil des Grundstücks, auf Nachbarsgrundstück braucht er den nicht zu dulden.
Berry
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#3
Antwort vom 18. März 2019 | 18:11
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo
Ganz real gesagt? Den "Todesstreifen" und die Hecke anschauen. Diesen "Todesstreifen" dürft ihr auch nicht ohne Genehmigung des Nachbarn betreten. Was Euch bleibt ist auf Eurer Seite einen geseteskonformen Sichtschutz errichten, wenn ihr wollt.Zitat:Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?
#4
Antwort vom 18. März 2019 | 18:50
Von
Status: Schüler (410 Beiträge, 95x hilfreich)
Zitat :Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?
Es geht nicht um deine Seite der Mauer oder der Hecke oder des Zauns, sondern wo die Grundstücksgrenze ist. Wie schon die Vorredner geschrieben haben, geht es um die wirkliche Grundstücksgrenze. Wenn du nur 200 qm kaufst, dann ist das halt deins.
#5
Antwort vom 18. März 2019 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (129813 Beiträge, 41396x hilfreich)
Zitat :Was dürfen wir jetzt auf unserer Seite der Mauer?
Welche Mauer?
Ansonsten dürft auf eurem gemieteten Grund was euch Gesetz, Rechtsprechung und Vermieter erlauben und habt vom Grundstück des Nachbarn fernbleiben - egal wo der eine Hecke hingepflanzt hat.
#6
Antwort vom 19. März 2019 | 11:42
Von
Status: Master (4294 Beiträge, 2443x hilfreich)
Ähhh... solange der Nachbar das nicht verbietet, darf der TE den durchaus betreten. Warum auch nicht?Zitat :"Todesstreifen" dürft ihr auch nicht ohne Genehmigung des Nachbarn betreten.
Es ist ein weitverbreiteter Irrglauben, dass man in Privatbesitz befindliche Grundstücke nicht betreten darf: solange die nicht eingefriedete sind oder ein anderweitig klar erkennbares Verbot besteht, darf man das durchaus. Verkehrssicherungspflicht liegt dann übrigens beim Grundstückseigentümer.
#7
Antwort vom 19. März 2019 | 15:34
Von
Status: Schüler (410 Beiträge, 95x hilfreich)
Kannst du das mit einem § belegen?Zitat :Es ist ein weitverbreiteter Irrglauben, dass man in Privatbesitz befindliche Grundstücke nicht betreten darf:
Das kommt wohl auf den Einzelfall an. Mein Privatgrundstück muss nicht eingefriedet sein. Es muss nur erkennbar als zur privaten Fläche zugehörig sein.
In dem o. g. Fall ist wohl der Fragesteller nur Mieter. Also hat er gar kein Grundstück.
#8
Antwort vom 19. März 2019 | 21:31
Von
Status: Wissender (14933 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo,
Und was soll das bringen? Ein automatisches "Betreten verboten" generiert es jedenfalls nicht.Zitat:Es muss nur erkennbar als zur privaten Fläche zugehörig sein.
Ich kann quiddje nur Zustimmen, so schnell wie vielen meinen begeht man keinen Hausfriedensbruch.
Er ist Mieter bzw. Besitzer, und ist damit nachbarschaftsrechtlich einem Eigentümer gleichgestellt.Zitat:In dem o. g. Fall ist wohl der Fragesteller nur Mieter. Also hat er gar kein Grundstück.
Er muss u.U. natürlich auch noch den Vermieter um Erlaubnis fragen, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Stefan
#9
Antwort vom 20. März 2019 | 09:08
Von
Status: Legende (18141 Beiträge, 6067x hilfreich)
Es gibt keinen Paragraphen wer eine Grundsstück wann betreten darf. Es gibt lediglich Gesetze wann man das nicht darf. Man darf also nicht den eingefriedeten Teil betreten.Zitat :Kannst du das mit einem § belegen?
Da der Teil außerhalb der Hecke nicht eingefriedet ist gilt dieses Verbot nicht. => Man darf den nicht eingefriedeten Teil, deine Todeszone, betreten.
#10
Antwort vom 20. März 2019 | 09:50
Von
Status: Schüler (410 Beiträge, 95x hilfreich)
Wir schweifen ab. Geht es im o. g. Fall nicht erstmal darum, wo die Grenze nun ist?
Das müsste doch wohl der Vermieter, der Haus und Garten vermietet hat, wissen.
Klar kann der Nachbar vor und hinter der Hecke rumlaufen, wenn es dessen Grundstück ist.
Den Karnickeldraht kann er nicht einfach versetzen, da es nicht seiner ist, und der nicht auf seinem Grundstück steht.
Ich denke, die Parteien wissen beide gar nicht, wo die Grenze verläuft.
#11
Antwort vom 20. März 2019 | 12:52
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Zitat :Den Karnickeldraht kann er nicht einfach versetzen, da es nicht seiner ist, und der nicht auf seinem Grundstück steht.
Zitat :Ich fand eine Lösung und kaufte Kaninchendraht.
Berry
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