??Behandlungsfehler/Schmerzensgeld??

31. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ReneKoetz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
??Behandlungsfehler/Schmerzensgeld??

Hallo an alle in meinem Anliegen geht es um meinen Schwiegervater.
Er wurde aus dem Krankenhaus mit künstlicher Ernährung und Nierenschaden bis zum nächsten OP Termin entlassen und eine häußliche Pflege wurde zur weiteren künstlichen Ernährung, veranlasst. Nun zu dem Problem, die Firma die die dosierung für die künstliche ernährung festlegt hat sich wahrscheinlich nicht bis gar nicht über das krankheitsbild informiert. Schon am ersten Tag in häußlicher Pflege bekam er Krampfanfälle. Das Pflegepersonal wurde auch sofort darüber Informiert, sodas Firma xxx vorbeikam und eine neue Dosierung der Künstlichen Ernährung einstellte. Auf Nachfrage seiner Frau, ob nicht zusätzliche Flüssigkeit notwendig sei (da kein Tropfen flüssigkeit zu sich nehmen kann), bekamm Sie die Antwort das ausreichend Flüssigkeit in der Ernährung drin sei. Heut Abend wurde er wieder, nach Wiederholten Krampfanfällen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Anfälle sind auf die Ernährung zurück zu führen zusätzlich sind die Nierenwerte wahrscheinlich wieder wegen Flüssigkeitsmangel schlechter. Die Ernährung sollte auch eigendlich weiteres Abnehemen verhindern, leider hat er in den Behandelten 4 Tagen wieder 2kilo abgenommen.
So nun zur Frage:
Liegt hier nicht eigendlich ein grober Behandlungsfehler vor??? Ist die Firma xxx daran schuld??? Oder der häußliche Pflegedienst???
Und ist der Vorfall Zivilrechtlich zu ahnden????
Was meint ihr???

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Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Hat das Krankenhaus keine Vorgaben zur Art der künstl. Ernährung gemacht bzw. wurde der Schwiegervater nicht bereits nach Anlage der Magensonde (oder parenteral) im KH ernährt? Diese Firma, die die Ernährung liefert, muss doch irgendwo die Diagnose herhaben, damit die überhaupt eine Ernährung zusammenstellen können!? Auf deren Homepages kann man sich in der Regel auch schon über die Nahrung und die Inhalte informieren.

Sollte der Schwiegervater nachweislich eine Nahrung erhalten haben, zu der zusätzliche eine (meist) festgelegte Wassermenge zu verabreichen ist, dann wäre das schon Körperverletzung.

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