ALG2: Inwieweit muß ich meinen Partner fin. unterstützen?

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
agapimu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG2: Inwieweit muß ich meinen Partner fin. unterstützen?

Hallo.

Ich beziehe 711,- Euro Erwerbsunfähigkeitsrente. Inwieweit muss ich meinen Partner, wenn wir in eine gem. Wohnung ziehen, finanziell unterstützen?

Gibt es einen Grenzbetrag, der mir bleibt, und wie hoch ist der?

Wenn wir beispielsweise in eine 80 qm große Wohnung ziehen, die 400,- Euro Kaltmiete zzgl. 150,- Euro Nebenkosten kostet?

Ist das dann für das Amt ok, wenn jeder die Hälfte, also 275,- Euro Miete bezahlt. Sprich: Bekommt er das dann, plus die 345 Euro zum leben?

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Sobald ihr euch "verpartnert", ist diese Wohnung zu groß. Ihr dürftet maximal 60 qm zu zweit haben.
Sobald ihr offiziell zusammenzieht, werden ihr als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Zusammen habt ihr Anspruch auf 611 € plus angemessene Kosten der Unterkunft. Dein Geld würde voll angerechnet.
Besser ist es, du mietest die Wohnung und er zieht zu dir als Untermieter.

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#2
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in seinem Fall würd ich das nicht machen sonst muß er wegen dem Untermietvertrag eine Steuererklärung aufgrund der Mieteinnahmen machen.

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Immer derselbe Mist mit den Mieteinnahmen und Steuererklärung.
Erstens ist das keine gewerbsmäßige Vermietung, zweitens ist es nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, drittens ist ein Untermeitvertrag und die Einnahmen daraus absolut kostenneutral.
Ich habe z.B. Aufwendungen (Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom,) für 80 qm und 400 €, das bedeutet 5 €/qm.
Ich vermiete ein Zimmer mit 20 qm und die Mitbenutzung an Flur, Küche, Bad (noch einmal 20 qm) für 150 €.
Da bleibt nichts übrig für Steuern, da die Einnahmen gleich den Ausgaben sind.

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#4
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha so einfach soll man sich aus der Bedarfsgemeinschaft stehlen können ?

Ist dein Partner auch ALG II Aspirant ?

Sag mal, glaubst du die beim AA sind alle nur blöd ?

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ich zitiere:
Wenn wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen ...

Da kann doch wohl nicht von einer gefestigten Partnerschaft gesprochen werden.

Wir hatten jahrzehntelang "Onkelehen" in Deutschland, die werden jetzt eben wieder eingeführt. Damals wars wegen der Kriegswitwenrente, heute wegen HARTZ IV.

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#6
 Von 
agapimu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Zur Erläuterung: Mein Partner und ich werden auch in einer gemeinsamen Wohnung eigene Zimmer haben, ähnlich wie Leute in einer Wohngemeinschaft, da wir beide unseren Freiraum brauchen aber eine größere gemeinsame Wohnung mietgünstiger ist als 2 kleine getrennte.

Wir werden es dann wohl mit einer Untervermietung lösen.

Danke.

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