Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird bestraft

9. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)
Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird bestraft

Ein Bekannter von mir hat für seine Frau einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe bei der Pflegekasse gestellt. Sie leidet an psychischer Krankheit, der Gesundheitszustand hat sich u.a. wegen Medikamentengabe verschlimmert. Statt der Pflegegelderhöhung stattzugeben erlässt die Pflegekasse ein Gutachten, das den Pflegefeststellungsbescheid von 2006 überschreibt und ihr das Pflegegeld um 70 Euro kürzt, da nach Feststellung des MDK verringerte Alltagskompetenz nicht mehr gegeben sei. Dies wird mit
der Drohung verbunden, dass ihr auch noch das verbleibende Pflegegeld weggenommen wird, falls sie dagegen Widerspruch einlegt. Dies ist unverschämt. Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich an, um gegen diese Verhaltenweise vorzugehen und wenigstens die Kürzung rückgängig zu machen, bzw. umzukehren, so dass auch ihr erhöhter Aufmerksamkeitsbedarf und Ruhetremor pflegerechtlich honoriert wird. Ihre Alltagskompetenz ist leider entgegen der Auffassung der Pflegekasse auch stark eingeschränkt und benötigt ständig jemand, der für Sie zu Hause ist.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
falls sie dagegen Widerspruch einlegt... Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich an, um gegen diese Verhaltenweise vorzugehen


So einfach es auch klingt: Widerspruch einlegen

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#2
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)

Tja, die Angst des Kunden vor dem Widerspruch gegen den Widerspruch der widersprechenden Krankenpflegekasse. Ein Stück weit Tiger müsste man tatsächlich sein ;-))

Inzwischen habe ich tatsächlich die Problematik in zwei Bereiche aufgeteilt und so eingereicht, so dass sich die Pflegekasse gewahr wird, dass sie nicht so ohne Weiteres mit unrechtem Reaktionismus auf eine durchaus legitime Antragsstellung antworten kann. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Degradierung des Pflegegeldes in
Bemühung des § 48 SGB X erfolgte und in keinem der vier Punkte unter Absatz 1 rechtmässig war. Hoffentlich zeigt sich diesbezüglich die Kasse einsichtig und widerruft ihre Entscheidung. Eine tiefgreifende Entschuldigung wäre bei diesem
Verhalten jederzeit angebracht. So weit und so gut.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Dies wird mit
der Drohung verbunden, dass ihr auch noch das verbleibende Pflegegeld weggenommen wird, falls sie dagegen Widerspruch einlegt.
Und das haben Sie schriftlich?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Hoffentlich zeigt sich diesbezüglich die Kasse einsichtig und widerruft ihre Entscheidung.


Ich hab ja den Verdacht, spätestens wenn die Kasse jetzt mal endlich begreift, dass Sie sich zu wehren wissen, passiert was.

Die schriftliche Aussage zur Streichung/Kürzung wäre sicher hilfreich für weitere Verfahren :devil:



-- Editiert hamburgerin01 am 10.07.2013 19:34

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