Ein Bekannter von mir hat für seine Frau einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe bei der Pflegekasse gestellt. Sie leidet an psychischer Krankheit, der Gesundheitszustand hat sich u.a. wegen Medikamentengabe verschlimmert. Statt der Pflegegelderhöhung stattzugeben erlässt die Pflegekasse ein Gutachten, das den Pflegefeststellungsbescheid von 2006 überschreibt und ihr das Pflegegeld um 70 Euro kürzt, da nach Feststellung des MDK verringerte Alltagskompetenz nicht mehr gegeben sei. Dies wird mit
der Drohung verbunden, dass ihr auch noch das verbleibende Pflegegeld weggenommen wird, falls sie dagegen Widerspruch einlegt. Dies ist unverschämt. Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich an, um gegen diese Verhaltenweise vorzugehen und wenigstens die Kürzung rückgängig zu machen, bzw. umzukehren, so dass auch ihr erhöhter Aufmerksamkeitsbedarf und Ruhetremor pflegerechtlich honoriert wird. Ihre Alltagskompetenz ist leider entgegen der Auffassung der Pflegekasse auch stark eingeschränkt und benötigt ständig jemand, der für Sie zu Hause ist.
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Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird bestraft
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
quote:
falls sie dagegen Widerspruch einlegt... Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich an, um gegen diese Verhaltenweise vorzugehen
So einfach es auch klingt: Widerspruch einlegen
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Tja, die Angst des Kunden vor dem Widerspruch gegen den Widerspruch der widersprechenden Krankenpflegekasse. Ein Stück weit Tiger müsste man tatsächlich sein ;-))
Inzwischen habe ich tatsächlich die Problematik in zwei Bereiche aufgeteilt und so eingereicht, so dass sich die Pflegekasse gewahr wird, dass sie nicht so ohne Weiteres mit unrechtem Reaktionismus auf eine durchaus legitime Antragsstellung antworten kann. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Degradierung des Pflegegeldes in
Bemühung des § 48 SGB X
erfolgte und in keinem der vier Punkte unter Absatz 1 rechtmässig war. Hoffentlich zeigt sich diesbezüglich die Kasse einsichtig und widerruft ihre Entscheidung. Eine tiefgreifende Entschuldigung wäre bei diesem
Verhalten jederzeit angebracht. So weit und so gut.
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Dies wird mit
der Drohung verbunden, dass ihr auch noch das verbleibende Pflegegeld weggenommen wird, falls sie dagegen Widerspruch einlegt.
Und das haben Sie schriftlich?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Hoffentlich zeigt sich diesbezüglich die Kasse einsichtig und widerruft ihre Entscheidung.
Ich hab ja den Verdacht, spätestens wenn die Kasse jetzt mal endlich begreift, dass Sie sich zu wehren wissen, passiert was.
Die schriftliche Aussage zur Streichung/Kürzung wäre sicher hilfreich für weitere Verfahren
-- Editiert hamburgerin01 am 10.07.2013 19:34
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