Neuer Antrag auf Pflegestufe

9. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
TomTra
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer Antrag auf Pflegestufe

Ein Versicherter beantragt eine Pflegestufe. MDK kommt, lehnt ab (7 Punkte). Widerspruch. Der nächste vom MDK kommt, 10 Punkte, lehnt ab.
Klage vorm SG, Sachverständiger kommt auf 8 Punkte. Versicherter akzepiert nach Rücksprache mit seinem RA das Ergebnis.
Versicherter möchte nach 6 Monaten neuen Antrag stellen. Welcher Zeitpunkt gilt - nach dem Gutachten des 2. MDKlers oder nach Klagebeendigung?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13869 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von TomTra):
Ein Versicherter beantragt eine Pflegestufe.

Die heißen seit 2017 Pflegegrade.

Zitat (von TomTra):
Welcher Zeitpunkt gilt

Keiner, da der (Neu- / Änderungs-) Antrag an keine Zeitpunkte (Abstände) gebunden ist.

Drückt die Angst vor dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), mit der Erhöhung der erforderlichen Punkte und strengeren Bewertungskriterien, welches am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll?

Die entscheidende Frage ist doch, ob sich der Gesundheitszustand seit der letzten Begutachtung deutlich verschlechtert hat, oder neue Diagnosen hinzugekommen sind, welche eine andere Bewertung erlauben und Dir die aktuell fehlenden 4,5 Punkte aus Sachverständigengutachten einbringen würden?

Falls nein, ist es wohl offensichtlich, wie eine entsprechende Entscheidung ausfallen würde, nämlich <12,5 Punkte, abgelehnt.
Ab 2027, sofern das Gesetz unverändert in Kraft treten sollte, bräuchte es dann mindestens 15 Punkte für Pflegegrad 1.


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#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4520 Beiträge, 741x hilfreich)

Zitat (von TomTra):
Versicherter möchte nach 6 Monaten neuen Antrag stellen.

Wenn keine Änderung eingetreten ist, wird es auch mit einem neuen Antrag keinen PG geben.

Ein PG wird nur gewährt, wenn Hilfe bei der Pflege notwendig ist. Diagnosen spielen keine Rolle.
Die Pflegemodule gibt es im Internet, sie könnten als Anhaltspunkt dienen.

2017 gab es die Pflegereform, danach verdoppelten sich die Pflegebedürftigen. Deshalb wird derzeit genauer geprüft. Allerdings wer wirklich Unterstützung bei der Pflege benötigt, erhält einen PG.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41251 Beiträge, 6647x hilfreich)

Zitat (von TomTra):
Versicherter akzepiert nach Rücksprache mit seinem RA das Ergebnis.
Das gerichtliche Verfahren am Sozialgericht ist beendet und inzwischen rechtskräftig.
Der SV bei Gericht war nicht der 2.MDKler.

Zitat (von TomTra):
Versicherter möchte nach 6 Monaten neuen Antrag stellen.
Ja, das kann der Versicherte jetzt wieder tun. Er kann jetzt nochmal/wieder ganz neu anfangen.

Aber: Wenn sich sein Zustand seit dem SV-Gutachten fürs Gericht nicht drastisch verschlechtert hat, wird das (nächste) Pflegegutachten auch keine 12,5 oder mehr Punkte bringen ---> also keinen Pflegegrad.

Es geht immer um den MD=Medizinischer Dienst und immer um mindestens 12,5 Punkte für einen Pflegegrad.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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